1. Die Ausführungen des Baureferates werden zustimmend zur Kenntnis genommen.


Zur Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 08.02.2017 hatte die CSU-Stadtratsfraktion den Antrag gestellt (vgl. Anlage 1), dass ein Sachstand zur Bebauung der Norma-Altstandorte und eine detaillierte Darstellung des Übergangs zur bestehenden Bebauung erfolgen soll, da die Anwohner, die mit bestehenden Häusern an das Baugebiet angrenzen, Bedenken wegen der Höhe der geplanten Neubauten geäußert haben. Die Bedenken wurden als nachvollziehbar betrachtet und der Übergangsbereich sollte daher noch einmal genau angesehen werden.

 

In der Protokollnotiz zu Top 11.1 der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 08.02.2017 (vgl. Anlage 2) ist dazu ausgeführt, dass das Evangelische Siedlungswerk (ESW) weitere Änderungen an der Planung angekündigt hat. Des Weiteren wünscht der Bauausschuss eine schonendere Gestaltung des Übergangs zur Bestandsbebauung, insbesondere im Bereich des Ruhsteinweges und beauftragt die Verwaltung, entsprechende Verhandlungen mit dem ESW zu führen. Vor der Beschlussfassung sind dem Bauausschuss exakte Schnitte und Aussagen zur Verschattung etc. vorzulegen.

 

Das Evangelische Siedlungswerk hat nun hierzu die Lage von vier Baukörpern (IV bzw. V-geschossige Punkthäuser) im Bereich des Ruhsteinweges durch Abrücken von den Bestandsgebäuden geändert und auch die Position der vorgesehenen Penthäuser (auf diesen Punkthäusern) in den südöstlichen Bereich verschoben (vgl. Anlage 3). Die Höhe der betreffenden Gebäude wurde hingegen nicht reduziert.

 

Darüber hinaus hat das ESW auf der Grundlage der DIN 5034 - „Tageslicht in Innenräumen“ eine Studie über die Verschattung der nördlich an den Ruhsteinweg angrenzenden Grundstücke und Gebäude vorgelegt.

 

Hierzu wurden, um eine repräsentative Aussage über die Besonnung im Jahresverlauf geben zu können, drei für das Jahr signifikante Betrachtungszeitpunkte ausgewählt:

 

Der 21. Juni ist der Tag mit dem höchsten Sonnenstand und auch der Tag mit der längsten Sonnenscheindauer von über 16 Stunden in Mitteleuropa. Er steht damit repräsentativ für den geringsten Schattenwurf.

Der Zeitpunkt der Tag und Nachtgleiche, der sowohl am 21. März wie auch am 21. September auftritt, steht für den mittleren jährlichen Schattenverlauf.

Für den repräsentativen Zeitpunkt der minimalen Sonneneinstrahlung wird aufgrund der Vorgabe durch die DIN 5034 nicht der Tag der Wintersonnenwende, der 21. Dezember, sondern ein mittlerer Wintertag definiert, der 17.Januar.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.02.2017

2. Protokollnotiz zu Top 11.1 der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 08.02.2017

3. Lageplan mit optimierter Gebäudestellung

4. Bebauungsplan Nr. 363c - Verschattungsstudie