Betreff
Neuanlage Bolzplatz Rennweg
Vorlage
GrfA/061/2017
Aktenzeichen
1624-417
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage eines Bolzplatzes am Rennweg mit einem Gesamtkostenansatz von 28.000 EUR

 

Die Realisierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 


Planungsanlass

Seitens der Bürgerschaft wurde an das Direktorium der Wunsch herangetragen, im Bereich Rennweg einen öffentlichen Bolzplatz zu errichten. Das Baureferat/Grünflächenamt wurde mit den Planungsleistungen beauftragt.

 

Tatsächlich gab es auf der Fl. Nr. 553/1 der Gemarkung Dambach vor einiger Zeit eine öffentliche vom Grünflächenamt betreute „Spielwiese“ (wie Bolzplatz jedoch ohne Tore und Ballfangzäune), die jedoch einem Kindergartenneubau ersatzlos weichen musste.

 

Im gesamten Bereich Oberfürberg-Heilstättensiedlung gibt es aktuell keinen öffentlichen Bolzplatz, insofern ist im Sinne einer möglichst vollflächigen Versorgung der Bedarf gegeben.

 

Bestand

Für die Errichtung eines öffentlichen Bolzplatzes liegt es nahe, diesen auf dem städtischen Grundstück Fl. Nr. 553/1 zu errichten, welches bis vor kurzem als landwirtschaftliche Fläche verpachtet war. Der Pflegevertrag für die gesamte Fläche wurde zum 31.12.2016 vom Liegenschaftsamt gekündigt und könnte aber für den überwiegenden Anteil des Grundstücks mit rund 5.000 m² wieder abgeschlossen werden.

 

Für das Gebiet existiert dort der rechtskräftige B-Plan Nr. 352 aus dem Jahr 1971, der in diesem Bereich „Fläche für den Gemeinbedarf (Schule)“ festsetzt und die Nutzung als „Spielfläche“ konkretisiert. Nach Rücksprache mit dem Referat I ist mittelfristig an eine Erweiterung der Adalbert-Stifter-Grundschule in diesen Bereich nicht vorgesehen, so dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stattgegeben werden kann.

 

Ebenfalls durch das Baureferat/Grünflächenamt wird auf der südlichen angrenzenden Teilfläche eine Unterhaltsmaßnahme zur naturnahen Gestaltung des Scherbsgrabens im Vollzug des Ökokontos durchgeführt. Diese Fläche wird ebenso aus der bisherigen Pachtfläche herausgenommen und in der Folge durch die Stadt Fürth betreut und unterhalten. Die Maßnahme ist nachrichtlich dargestellt und nicht Gegenstand der vorliegenden Projektgenehmigung.

 

Die gesamte Fläche der Fl. Nr. 553/1 der Gemarkung Dambach wurde bis Ende 2016 landwirtschaftlich als extensive Wiesenfläche genutzt. Auf der Fläche ist keine Gehölzbestand mit Ausnahme der straßenbegleitenden Baumreihe vorhanden. Die Fläche wird geteilt durch den Scherbsgraben, fällt von Norden bis zum Einschnitt des Scherbsgrabens leicht ab und steigt zum Schulgelände deutlich an.

 

Entwurfsbeschreibung

Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bestehende extensive Wiesenfläche durch Mahd, Ausgleich von Unebenheiten und Nachsaat an bestimmten Stellen in eine bespielbare, verkehrssichere Rasenfläche umzuwandeln. Es erfolgt weder das Abschieben der bestehenden Grasnarbe noch die Neuanlage einer Rasenfläche auf einem entsprechend abgemagerten Substrat.

 

Aufgrund der Nähe zum benachbarten Grundstück auf der Westseite muss hinter dem westlichen Bolzplatztor ein Ballfangzaun (Höhe 5,00 Meter, Ausführung Masche) errichtet werden. Ansonsten sind keine Ballfangeinrichtungen vorgesehen. Entlang des südlichen Spielfeldrandes wird auf Anregung des Tiefbauamts ein 1,50 Meter hoher Stahlmattenzaun errichtet, der lediglich die künftige ökologische Ausgleichsfläche schützen soll.

 

Vom Rennweg aus entsteht eine unbefestigte Zufahrt für Pflege- und Unterhaltsleistungen. Entlang der westlichen Grenze, die auch gleichzeitig die Grenze der Bebauung darstellt, wird eine Baumreihe gepflanzt. Diese Baumreihe wird aus der ebenfalls durch das Grünflächenamt derzeit bearbeiteten Maßnahmen „Generalsanierung Kinderspielplatz Herrnstraßendamm“ finanziert, da dort die geforderten 22 Ausgleichspflanzungen nicht vollständig untergebracht werden können. Die Kosten für die Herstellung der Baumreihen sind in den Gesamtkosten der Maßnahme folgerichtig nicht erfasst.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 17.10.2016 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben. Die Hinweise und Anregungen wurden soweit möglich in die vorliegende Entwurfsplanung übernommen. Auf zwei Hinweise soll im Folgenden detailliert eingegangen werden:

 

Die Bauaufsicht weist darauf hin, dass aufgrund der notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Baugenehmigungsverfahren notwendig ist und merkt gleichzeitig an, dass Einfriedungen über zwei Meter Höhe Abstandsflächen auslösen. Der Bauantrag wurde am 01.02.2017 eingereicht, der Ballfangzaun fünf Meter von der Grundstücksgrenze abgerückt, so dass die Abstandsflächen vollständig auf dem eigenen Grundstück dargestellt werden können.

 

Das Ordnungsamt/Abteilung Immissionsschutz merkt an, dass nach überschlägiger Berechnung der Schallpegel der Errichtung eines Bolzplatzes zugestimmt werden kann, sofern die in der Grünanlagensatzung festgesetzten Nutzungszeiten eingehalten werden und Bauteile eingesetzt werden, die „lästig klirrende, scheppernde Geräusche“ vermeiden. Die Nutzungszeiten werden gemäß Grünanlagensatzung beschildert und anstelle des wartungsärmeren und widerstandfähigeren üblichen Stahlmattenzauns wird ein Ballfangzaun aus Maschendraht eingesetzt, auch wenn dieser reparaturanfälliger ist.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 28.000 EUR, wobei die Baukosten mit 25 T€, die Baunebenkosten mit 3 T€ zu Buche schlagen. Die Baunebenkosten sind im Wesentlichen die innere Verrechnung von Planungsleistungen.

 

Im Haushalt 2017 stehen dem Baureferat/Grünflächenamt derzeit keine Mittel für die Herstellung eines öffentlichen Bolzplatzes am Rennweg zur Verfügung. Nach erfolgter Projektgenehmigung werden diese vom Baureferat als außerplanmäßige Mittel ohne Deckungsvorschlag beantragt.

 

Aufgrund der Tatsache, dass die Fläche bisher in ihrer Gesamtheit verpachtet und daher nicht in der städtischen Unterhaltslast war, nun aber tatsächlich rund 1.200 m² zusätzlich in die Unterhaltslast der Stadt übergehen, kommen zusätzliche jährliche Folgekosten ab Fertigstellung hinzu. Die jährlichen Folgelasten wurden mit 2.700 € berechnet und müssen im Budget des Grünflächenamts dargestellt werden.

 

Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Erteilung der Baugenehmigung die Maßnahme auszuschreiben und durchführen zu lassen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

28.000 €

 

nein

x

ja

2.700 €

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

außerplanmäßige Mittel ohne Deckungsvorschlag

 


Lageplan M 1:1.000

Entwurf M 1:500

Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 352