Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß
Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlage
eines Bolzplatzes am Rennweg mit einem Gesamtkostenansatz von 28.000 EUR
Die Realisierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel.
Planungsanlass
Seitens der Bürgerschaft wurde an das Direktorium
der Wunsch herangetragen, im Bereich Rennweg einen öffentlichen Bolzplatz zu
errichten. Das Baureferat/Grünflächenamt wurde mit den Planungsleistungen
beauftragt.
Tatsächlich gab es auf der Fl. Nr. 553/1 der
Gemarkung Dambach vor einiger Zeit eine öffentliche vom Grünflächenamt betreute
„Spielwiese“ (wie Bolzplatz jedoch ohne Tore und Ballfangzäune), die jedoch
einem Kindergartenneubau ersatzlos weichen musste.
Im gesamten Bereich Oberfürberg-Heilstättensiedlung
gibt es aktuell keinen öffentlichen Bolzplatz, insofern ist im Sinne einer
möglichst vollflächigen Versorgung der Bedarf gegeben.
Bestand
Für die Errichtung eines öffentlichen Bolzplatzes
liegt es nahe, diesen auf dem städtischen Grundstück Fl. Nr. 553/1 zu
errichten, welches bis vor kurzem als landwirtschaftliche Fläche verpachtet
war. Der Pflegevertrag für die gesamte Fläche wurde zum 31.12.2016 vom
Liegenschaftsamt gekündigt und könnte aber für den überwiegenden Anteil des
Grundstücks mit rund 5.000 m² wieder abgeschlossen werden.
Für das Gebiet existiert dort der rechtskräftige
B-Plan Nr. 352 aus dem Jahr 1971, der in diesem Bereich „Fläche für den
Gemeinbedarf (Schule)“ festsetzt und die Nutzung als „Spielfläche“
konkretisiert. Nach Rücksprache mit dem Referat I ist mittelfristig an eine
Erweiterung der Adalbert-Stifter-Grundschule in diesen Bereich nicht
vorgesehen, so dass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
stattgegeben werden kann.
Ebenfalls durch das Baureferat/Grünflächenamt wird
auf der südlichen angrenzenden Teilfläche eine Unterhaltsmaßnahme zur
naturnahen Gestaltung des Scherbsgrabens im Vollzug des Ökokontos durchgeführt.
Diese Fläche wird ebenso aus der bisherigen Pachtfläche herausgenommen und in
der Folge durch die Stadt Fürth betreut und unterhalten. Die Maßnahme ist
nachrichtlich dargestellt und nicht Gegenstand der vorliegenden
Projektgenehmigung.
Die gesamte Fläche der Fl. Nr. 553/1 der Gemarkung
Dambach wurde bis Ende 2016 landwirtschaftlich als extensive Wiesenfläche
genutzt. Auf der Fläche ist keine Gehölzbestand mit Ausnahme der
straßenbegleitenden Baumreihe vorhanden. Die Fläche wird geteilt durch den
Scherbsgraben, fällt von Norden bis zum Einschnitt des Scherbsgrabens leicht ab
und steigt zum Schulgelände deutlich an.
Entwurfsbeschreibung
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die bestehende extensive Wiesenfläche durch Mahd, Ausgleich von Unebenheiten und Nachsaat an bestimmten Stellen in eine bespielbare, verkehrssichere Rasenfläche umzuwandeln. Es erfolgt weder das Abschieben der bestehenden Grasnarbe noch die Neuanlage einer Rasenfläche auf einem entsprechend abgemagerten Substrat.
Aufgrund der Nähe zum benachbarten Grundstück auf der Westseite muss hinter dem westlichen Bolzplatztor ein Ballfangzaun (Höhe 5,00 Meter, Ausführung Masche) errichtet werden. Ansonsten sind keine Ballfangeinrichtungen vorgesehen. Entlang des südlichen Spielfeldrandes wird auf Anregung des Tiefbauamts ein 1,50 Meter hoher Stahlmattenzaun errichtet, der lediglich die künftige ökologische Ausgleichsfläche schützen soll.
Vom Rennweg aus entsteht eine unbefestigte Zufahrt für Pflege- und Unterhaltsleistungen. Entlang der westlichen Grenze, die auch gleichzeitig die Grenze der Bebauung darstellt, wird eine Baumreihe gepflanzt. Diese Baumreihe wird aus der ebenfalls durch das Grünflächenamt derzeit bearbeiteten Maßnahmen „Generalsanierung Kinderspielplatz Herrnstraßendamm“ finanziert, da dort die geforderten 22 Ausgleichspflanzungen nicht vollständig untergebracht werden können. Die Kosten für die Herstellung der Baumreihen sind in den Gesamtkosten der Maßnahme folgerichtig nicht erfasst.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende
Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem
Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit
Verfügung vom 17.10.2016 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte
Entwurfsplanung keine Einwände erhoben. Die Hinweise und Anregungen wurden
soweit möglich in die vorliegende Entwurfsplanung übernommen. Auf zwei Hinweise
soll im Folgenden detailliert eingegangen werden:
Die Bauaufsicht weist darauf hin, dass aufgrund der
notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans ein
Baugenehmigungsverfahren notwendig ist und merkt gleichzeitig an, dass
Einfriedungen über zwei Meter Höhe Abstandsflächen auslösen. Der Bauantrag
wurde am 01.02.2017 eingereicht, der Ballfangzaun fünf Meter von der
Grundstücksgrenze abgerückt, so dass die Abstandsflächen vollständig auf dem
eigenen Grundstück dargestellt werden können.
Das Ordnungsamt/Abteilung Immissionsschutz merkt an,
dass nach überschlägiger Berechnung der Schallpegel der Errichtung eines
Bolzplatzes zugestimmt werden kann, sofern die in der Grünanlagensatzung
festgesetzten Nutzungszeiten eingehalten werden und Bauteile eingesetzt werden,
die „lästig klirrende, scheppernde Geräusche“ vermeiden. Die Nutzungszeiten
werden gemäß Grünanlagensatzung beschildert und anstelle des wartungsärmeren
und widerstandfähigeren üblichen Stahlmattenzauns wird ein Ballfangzaun aus
Maschendraht eingesetzt, auch wenn dieser reparaturanfälliger ist.
Finanzierung und
Realisierung
Die Gesamtkosten liegen
einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 28.000 EUR, wobei die
Baukosten mit 25 T€, die Baunebenkosten mit 3 T€ zu Buche schlagen. Die
Baunebenkosten sind im Wesentlichen die innere Verrechnung von
Planungsleistungen.
Im Haushalt 2017 stehen dem
Baureferat/Grünflächenamt derzeit keine Mittel für die Herstellung eines
öffentlichen Bolzplatzes am Rennweg zur Verfügung. Nach erfolgter
Projektgenehmigung werden diese vom Baureferat als außerplanmäßige Mittel ohne
Deckungsvorschlag beantragt.
Aufgrund der Tatsache, dass
die Fläche bisher in ihrer Gesamtheit verpachtet und daher nicht in der
städtischen Unterhaltslast war, nun aber tatsächlich rund 1.200 m² zusätzlich
in die Unterhaltslast der Stadt übergehen, kommen zusätzliche jährliche
Folgekosten ab Fertigstellung hinzu. Die jährlichen Folgelasten wurden mit
2.700 € berechnet und müssen im Budget des Grünflächenamts dargestellt werden.
Es ist vorgesehen,
unmittelbar nach Erteilung der Baugenehmigung die Maßnahme auszuschreiben und
durchführen zu lassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
28.000
€ |
|
nein |
x |
ja |
2.700
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: außerplanmäßige
Mittel ohne Deckungsvorschlag |
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Lageplan M 1:1.000
Entwurf M 1:500
Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 352