Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die
Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und
Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Umgestaltung
des Schulhofs in der Grundschule Ligusterweg 10 mit einem Gesamtkostenansatz
von 150.000 EUR.
Die Realisierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel in zwei Bauabschnitten voraussichtlich in den Jahren
2017 und 2018.
Im ersten Bauabschnitt 2017 beträgt der städtische
Eigenanteil maximal 47.000 €, die restlichen Mittel werden durch Spendenakquise
des Fördervereins erbracht.
Planungsanlass
Der Förderverein der Farrnbachschule hat sich an die
Stadt Fürth mit der Bitte um Verbesserung der Schulhofsituation in der
Grundschule Ligusterweg 10 gewandt und gleichzeitig eigene Mittel über Spenden
avisiert. Das Baureferat vertreten durch das Grünflächenamt hat daraufhin den
Planungsauftrag für eine Umgestaltung der bestehenden Situation erhalten.
In der Referentenrunde am 21.03.2017 wurde
übereinstimmend festgelegt, dass die Umgestaltungsmaßnahmen nach den
Vorentwürfen des Baureferats/Grünflächenamt in zwei Bauabschnitten 2017 und
2018 erfolgen soll, wobei die zusätzlichen städtischen Mittel in 2017 von der
Kämmerei außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden sollen und die
notwendigen Mittel für den 2. Bauabschnitt zum Haushalt 2018 gemeldet werden
sollen.
Die Wiederherstellung des „Vorgartenbereichs“, der aufgrund
der Hochbaumaßnahme der GWF am historischen Altbau notwendig werden wird, ist
nicht Gegenstand des vorliegenden Entwurfs und dieser Projektgenehmigung.
Bestand
Östlich des lang-gestreckten Schulgebäudes liegen die
schulischen Außenanlagen der Grundschule auf drei Ebenen:
·
Ebene +1 -
Eingangsbereich des Schulgebäudes +1,20 m über Straßenraum
·
Ebene +2 –
Schulhof +2.30 m über OK Straßenraum
·
Ebene +3 –
Freisportanlagen +2.80 m über OK Straßenraum
Der Eingangsbereich auf Ebene +1 ist über eine vorhandene
Rampe vom Straßenraum erschlossen, die übrigen Ebenen sind mit Treppenanlagen
mit sieben- bzw. drei-stufigen Treppenanlagen erschlossen. Die vorliegende
Entwurfsplanung erstreckt sich im Wesentlichen auf den Schulhofbereich auf
Ebene +2.
Im Rahmen des vorgestellten Maßnahmenpakets gelingt es
nicht, die Außenanlagen der Schule barrierefrei zu gestalten. Aufgrund der
einschlägigen Vorgaben wie einer Rampe mit maximal 6% sind umfangreichere
Baumaßnahmen notwendig, die einen zusätzlichen Eingriff in die bestehenden
Außenanlagen bzw. eine Anpassung der Gebäudefassade notwendig machen. Die
bestehenden Treppenanlagen bleiben daher (zunächst) erhalten. Das Schulgebäude
einschl. seiner Freianlagen barrierefrei umzubauen, wäre eine gesonderte
Planungsaufgabe.
Aufgrund der deutlichen Höhenunterschiede der
einzelnen Ebenen gestaltet sich sowohl der Bauablauf als auch der bisherige und
insbesondere spätere Unterhalt schwierig bzw. aufwändig.
Der Schulhof auf der Ebene +2 ist derzeit nahezu vollständig
mit Asphalt versiegelt, die Belagsflächen sind mehrfach ausgebessert und in
weiten Teilen verbraucht. Mit Ausnahme von zwei einfachen und gleichzeitig
wenig attraktiven Spielgeräten gibt es im Schulhof kein Spielangebot.
Tischtennisplatte, Basketballkorb und Torwand bieten zumindest ein dürres
Angebot an Sportaktivitäten.
Auf der Fläche der eigentlichen Bautätigkeit ist kein
Baumbestand vorhanden, der unter die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth
fällt, vorhanden. Die vor einigen Jahren neu gepflanzten Bäume werden einschl.
Baumscheibe erhalten bzw. durch Neupflanzungen ersetzt. Auf Ebene +1 ist
geschützter Baumbestand vorhanden, der aber durch die vorliegende Maßnahme
nicht tangiert wird.
Entwurfsbeschreibung
Der Vorentwurf sieht vor, den Asphalt durch Betonpflaster zu
ersetzen und neue Spielflächen in den Schulhof einzulegen. Der notwendige
Fallschutz wird in Holzhäcksel ausgebildet.
Die beiden vorhandenen Baumscheiben mit Rundbank werden
erhalten, die abgängigen Bäume aber ausgetauscht. An der östlichen
Grundstücksgrenze wird die rudimentär vorhandenen Schnitthecke auf der gesamten
Länge ergänzt, auch um die Zugänglichkeit zum maroden Staketenzaun des Nachbarn
(unzulässige Zaunspitzen!) zu verhindern.
Die gesamte Hofentwässerungssituation wird neu geordnet.
Dabei wird geprüft, ob im Vollzug der Entwässerungssatzung eine dezentrale
Entwässerung über Sickerschächte oder Füllkörper-Rigolen möglich ist.
Mit Ausnahme des Spielgeräts „Kleiner Seilzirkus“ ist die
konkrete Ausstattung mit Spielgeräten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht
abschließend festgelegt. Das Grünflächenamt wird im Rahmen der
Ausführungsplanung diese Festlegung in enger Abstimmung mit Schule,
Elternbeirat, Förderverein und Schülern vornehmen.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den
beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und
dem zuständigen Pfleger mit Verfügung vom 22.03.2017 instruiert. Es wurden
gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben.
Über die Kämmerei erfolgte eine Abklärung der
Fördermöglichkeiten nach FAG. Die Regierung von Mittelfranken teilte mit
Schreiben vom 28.03.2017 mit, dass keine Förderung der Maßnahme nach FAG in
Frage komme, da es sich um eine Instandsetzungsmaßnahme handle, die allenfalls
im Rahmen einer Generalsanierung des gesamten Schulkomplexes mitgefördert
werden könne und hierbei lediglich die Bauteile, soweit sie zur Benutzung des
Gebäudes unbedingt erforderlich seien (keine Förderung für Spielgeräte,
Pflanzung u.ä.).
Das Sachgebiet Unterhalt im Grünflächenamt weist zu
Recht darauf hin, dass sich der künftige Unterhaltsaufwand deutlich erhöhen
wird, zumal die Schulhofebene mit den neuen Spielflächen nicht mit Fahrzeugen
erreichbar ist. In Abstimmung mit der Gebäudewirtschaft Fürth prüft das
Grünflächenamt, ob es im zweiten Bauabschnitt möglich ist, die mehrstufige
Treppenanlage durch eine Rampe für Pflegefahrzeuge zu ersetzen, die aber die
Kriterien der Barrierefreiheit nicht einhalten kann, da die Steigung deutlich über
den geforderten 6% liegen wird. Parallel dazu prüft das Grünflächenamt, ob eine
dauerhafte Pflegezufahrt über das benachbarte Grundstück möglich ist. Wenn es
nicht gelingt, eine wie immer geartete Pflegezufahrt zum Schulhofbereich
baulich herzustellen, bleibt nichts anderes übrig, als die Unterhaltsmaßnahmen
in Handarbeit ausführen zu lassen. Hierbei fällt insbesondere die Ergänzung des
Fallschutzbelages aus Holzhäcksel ins Gewicht, da hier jährlich 2-4
Arbeitsgänge durchgeführt werden müssen. Weniger aufwändig im jährlich
Unterhalt wäre die Ausbildung des Fallschutzbelages in Kunststoff, die
Mehrkosten betragen rund 34 T€.
In mehreren Gesprächsrunden wurde die vorliegende
Entwurfsplanung mit Schulleitung, Ganztagesbetreuung, Elternbeirat und Förderverein
eng abgestimmt.
Finanzierung und Realisierung
Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der
vorgelegten Form bei 150.000 EUR, im Einzelnen:
Kgr 500 Baukosten 135 T€
Kgr 700 Baunebenkosten
15 T€
Bei den veranschlagten Baunebenkosten handelt es sich
überwiegend um die innere Verrechnung von Planungs- und sonstigen
Dienstleistungen städtischer Stellen.
Auf den ersten Bauabschnitt entfallen dabei 85 T€, auf
den zweiten Bauabschnitt 65 T€.
Bei rund 1.000 m² Bearbeitungsfläche liegt der
durchschnittliche Quadratmeterpreis bei ca. 150,00 € und damit deutlich unter
den üblichen Werte, die sich für Schulhofumgestaltungen mit umfangreichen
Abbrucharbeiten im Rahmen der Kostenfeststellung ergeben (GS
Friedrich-Ebert-Straße 2015 218,31 €/m², GS Rosenstraße 2016 ~235,00 €/m²)
Im Haushalt 2017 sind für die Maßnahme des ersten
Bauabschnitts derzeit keine Mittel bereit gestellt. Seitens des Fördervereins
wird derzeit von einem über Spenden finanzierten Eigenanteils von 38 T€
ausgegangen, so dass außerplanmäßig im Haushalt 2017 städtische Mittel in Höhe
von 47 T€ zur Verfügung zu stellen sind. Die Mittel für den zweiten
Bauabschnitt werden vom Baureferat zum Haushalt 2018 gemeldet.
Sowohl die Einrichtung als auch das Grünflächenamt
selbst würden eine Ausbildung der Fallschutzflächen in Kunststoff anstelle von
Holzhäcksel vorziehen. Die Mehrkosten für diese höherwertige Ausführung wurden
mit 34.000 € errechnet. Sofern es dem Förderverein gelänge, diese Mehrkosten
durch Spendenakquise aufzubringen, werden die Fallschutzbeläge in Kunststoff
ausgebildet.
Die Maßnahme des ersten Bauabschnitts soll im Herbst
2017 im laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden, die Maßnahme des zweiten
Bauabschnitts möglichst in den Sommerferien 2018. Die Baustellenzufahrt soll in
beiden Fällen idealer Weise über das östlich angrenzende Nachbargrundstück
erfolgen. Eine grundsätzliche Zusage des Nachbarn liegt freundlicher Weise
bereits vor. Die Details sind noch zu regeln und schriftlich zu vereinbaren.
Die jährlichen Folgelasten wurde nicht gesondert
berechnet, da die Fläche bereits vorhanden und vom Grünflächenamt im Auftrag
der GWF unterhalt wird. Aufgrund der höher-wertigen Gestaltung der Fläche mit
Spielgeräten, Fallschutzbereichen, Pflanzungen wird sich der Aufwand in Pflege
und Unterhalt sicherlich deutlich erhöhen. Der Mehraufwand kann aber im
GWF-Sonderbudget des Grünflächenamts dargestellt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
150.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
o.A.
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: 1.
Bauabschnitt (47 T€) außerplanmäßige Mittel ohne Deckungsvorschlag 2.
Bauabschnitt (65 T€) Antrag zum Haushalt 2018 |
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Lageplan M 1:1.000
Bestandsplan (ohne Maßstab)
Entwurf (ohne Maßstab)