Die weitere Bearbeitung der beschlossenen Bebauungsplanänderung sowie die Verhandlungen mit dem Bauträger sollen unter Berücksichtigung des Vorschlages des SpA erfolgen. Hierbei ist die Höhenentwicklung als zwingend anzusehen.
Das Baureferat war, gemäß Protokollnotiz des BWA vom 15.03.17 beauftragt, unter Berücksichtigung der Höhenentwicklung auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der denkmalgeschützten Villa und des jahrzehntealten Baumbestandes einen Vorschlag zur verträgliche Bebauung des Grundstücks unter Berücksichtigung der bisherigen Beschlussfassungen des BWA zu erarbeiten.
In diesem Zusammenhang wurden die Varianten, welche dem BWA
bereits am 15.03.17 vorlagen sowie ein Tekturvorschlag des Bauträgers, der von
der beantragten Bebauung abweicht nochmals geprüft.
Darüber hinaus wurde durch das SpA ein Bebauungsvorschlag entwickelt, der eine
auf Grund der Nachbarbebauung maximale Höhenentwicklung von V+ Penthaus (PH)
darstellt. Die Größe des freistehenden Gebäudes berücksichtigt das Baudenkmal
und den größtmöglichen Erhalt des Baumbestandes.
Eine Darstellung der o. g. Pläne ist als Anlage beigefügt.
Die weitere Bearbeitung der Bebauungsplanänderung sowie
Verhandlungen mit dem Bauträger sollen nun unter Berücksichtigung des
Vorschlages des SpA erfolgen. Hierbei ist die Höhenentwicklung als zwingend
anzusehen.
Nachstehend sind noch die mögliche Geschossfläche und die
geplanten Geschosse der jeweiligen Bebauungsmöglichkeiten dargestellt:
|
Geschossfläche |
Geschosse |
B-Plan (rechtsverbindlich) |
2700 m² |
III – IV - V |
Variante Bauantrag |
3190 m² |
III+PH – IV+PH – V+PH |
Tektur Bauträger |
2760 m² |
VI+PH – V+PH |
Variante SpA |
2090 m² |
V+PH.-.V+PH |
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Bebauungsvorschlag des SpA.
Abwicklung der Austr. und Höhendarstellung der geplanten Bebauung.
Tektur zum Bebauungsvorschlag des Bauträgers.
Bauantrag des Bauträgers.
Bebauung gem. des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.