Der Vortrag des Baureferenten
diente zur Kenntnis:
Der
Plan Würzburger Straße zwischen Kapellenstraße und Geißäckerstraße SpA Nr. 1002
vom Juni 2017 in der
Variante
1 (Kreisverkehr ohne Bushaltestelle)
oder
Variante
2 (Einmündung mit LSA ohne Bushaltestelle)
wird
als Vorplanung beschlossen.
Auf die Bau- und Werkausschussvorlage vom 18.01.2017
wird verwiesen. Die Würzburger Straße im Abschnitt zwischen Geißäckerstraße und
Kapellenplatz ist in einem schlechten baulichen Zustand und soll im nächsten
Jahr ausgebaut werden. Zusätzlich muss die Brücke über den Farrnbach saniert
werden.
Die Bürgerinformation wurde in der Zeit vom 02.03.2017
– 21.03.2017 durchgeführt, das Gespräch zur Bürgerinformation fand am
21.03.2017 statt. Das Ergebnisprotokoll liegt bei.
Zusätzlich hatte der Bürgerverein Burgfarrnbach am
08.03.2017 eine Veranstaltung zur Planung durchgeführt. Für den Erhalt der
Bushaltestelle Geißäckerstraße wurden 168 Unterschriften abgegeben,
Parkstände auf dem Platz an der
Regelsbacher Straße
Aus Sicherheitsgründen wurden im Vorentwurf im Bereich
der Lichtsignalanlage auf die Senkrechtparkstände verzichtet. Zusätzlich soll
im Zuge des Ausbaus eine Zufahrt zum Anwesen Würzburger Straße 491 hergestellt
werden. Von diesen Parkständen kann nur rückwärts in den durch die LSA
geregelten Bereich ausgefahren werden.
Bei allen mit Fragen der Verkehrssicherheit befassten
Dienststellen der Stadt Fürth herrscht Einigkeit, dass bei einer Umplanung
dieser Zustand nicht aufrechterhalten werden kann.
Bei der Bürgerinformation haben sich viele
Burgfarrnbacherinnen und Burgfarrnbacher für einen Erhalt dieser Parkstände
ausgesprochen. Für den Erhalt der Parkplätze auf dem Platz bei der Regelsbacher
Straße wurden vom Bürgerverein Burgfarrnbach e. V. ca. 300 Unterschriften
gesammelt.
Daraufhin hat die Verwaltung zugesagt, die Regierung
von Mittelfranken zu fragen, ob im Bereich der LSA senkrecht angefahrenen
Stellplätzen zugestimmt werden würde. in der Antwort der Regierung von
Mittelfranken vom 10.05.2017 heißt es dazu: „ Die Senkrechtparkstände im Bereich der Lichtsignalanlage zwischen
Fußgängerfurt und Haltelinie sind sicherheitstechnisch ein Problem. Sofern
Parkplätze dringend notwendig sind, wäre die Anordnung von Längs- bzw.
Schrägparkständen zu untersuchen, die im Bereich nach der Haltelinie und nicht
zwischen Haltelinie und Furt vorgesehen werden dürfen.“
Die Verwaltung schlägt daher eine Lösung vor, die
neben der Zufahrt die Beibehaltung von zwei Stellplätzen (Blockparken)
ermöglicht und bei der vorwärts in die Würzburger Straße noch außerhalb des
eigentlichen LSA-Bereiches ein – und ausgefahren werden kann.
Knotenpunktform Würzburger Straße - Geißäckerstraße
Beim Gespräch mit den Anwohnern am 21.03.2017 wurde zu
dieser Frage ein Meinungsbild erstellt. Dabei stimmte etwa die Hälfte der
Anwesenden für eine Lösung mit Lichtsignalanlage, ein Viertel für die Lösung
mit Kreisverkehr und ein Viertel enthielt sich. Deswegen werden hier nochmal
die Vor- und Nachteile der Kreisverkehrslösung und der Lichtsignallösung
gegenüber gestellt.
Für die Kreisverkehrslösung spricht die Betonung der
Ortseingangssituation und verdeutlicht den Wechsel zwischen freier Strecke und
angebautem Bereich. Kreisverkehre dienen der Abschnittsbildung und gliedern die
Straßenräume, insbesondere unterbrechen sie optisch durchlaufende
Fahrbahnränder. Durch die Ablenkung im Kreis reduziert sich die gefahrene
Geschwindigkeit insbesondere in Richtung Burgfarrnbach. Gleichzeitig ändert
sich die bauliche Situation. Bedingt durch die Zwangspunkte des Brückenbauwerks
über den Farrnbach fällt die Ablenkung stadtauswärts weniger stark aus, was
aber unkritisch ist.
Die Sicherheit von richtliniengerecht geplanten und
gebauten Kreisverkehren, die dementsprechend gut einsehbar sind über
ausreichend beleuchteten Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) mit Mittelinsel
haben nach umfangreichen Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer
(UDV) „auch innerorts […] ein höheres
Sicherheitsniveau als signalisierte und unsignalisierte Knotenpunkte.“
Insbesondere Kraftfahrzeuge und Fußgänger profitieren von diesen
Sicherheitsgewinnen. Radfahrer dann, wenn wie hier geplant, diese auf der
Kreisfahrbahn gefürht werden. Durch den Kreisverkehr entfallen die
Abbiegespuren, es können zusätzliche Flächen anderweitig genutzt und teilweise
renaturiert werden. Die mittlere Wartezeit des Fahrverkehrs (Fahrrad, Bus,
übrige Kfz) reduziert sich in der Morgenspitze von ca. 14 s auf ca. 8 s, in der
Abendspitze von heute 32 s auf ca. 7s. Bei einer optimierten LSA wären
voraussichtlich in der Abendspitze mittlere Wartezeiten von 15s erreichbar.
Auch bei einer Lösung mit Lichtsignalanlage muss der
Knoten, u. a. wegen der fälligen Sanierung der Farrnbachbrücke erneuert und
komplett umgestaltet werden, da die bestehende Lichtsignalanlage noch aus dem
Jahr 1994 stammt, die Mittelinseln zu schmal sind und barrierefreie
Einrichtungen fehlen. Zudem müssten Beeinflussungsmöglichkeiten für den
Linienbusverkehr geschaffen werden (Linien 125 und 172 sowie N 9)
Bei beiden Knotenpunktformen können vor und hinter dem
unmittelbaren Knotenpunktbereich Radverkehrsanlagen bis etwa Bebauungsbeginn
als Schutzstreifen (Bereich mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h,
danach Streckenverbot mit 30 km/h) vorgesehen werden. Aus Platzgründen können
diese Anlagen weiter westlich und im Bereich der Bahnunterführung nicht
fortgesetzt werden. Leider ist auf der Farrnbachbrücke eine Begrünung der
Kreisverkehrsinsel nicht möglich. An die Gestaltung sind deshalb erhöhte
Anforderungen baulicher Art zu stellen.
Bushaltestelle Geißäckerstraße
Die Verwaltung hat den Verzicht auf die Haltestelle
Geißäckerstraße vorgeschlagen, da diese im Vergleich zu den umgebenden
Haltestellen in Burgfarrnbach nur unterdurchschnittlich genutzt wird.
Die Summe der Ein- und Aussteiger pro Tag (Mo-Fr) bei
154 Fahrten beträgt (Quelle infra fürth verkehr gmbh):
Haltestelle Einsteiger Aussteiger Summe
Libellenweg 253 263 516
Regelsbacher Straße 149 162 311
Geißäckerstraße 62 63 127
Wickenstraße 173 154 327
Beim Gespräch mit den Anwohnern am 21.03.2017 wurde
auch zu dieser Frage ein Meinungsbild erstellt. Dabei stimmten ca. 35 Personen
für den Erhalt der Bushaltestelle und ca. 60 Personen dagegen bei ca. 20
Enthaltungen. Für den Erhalt der Bushaltestelle wurden der Verwaltung im
Vorfeld des Gesprächs zur Bürgerinformation eine Unterschriftenliste mit 113
Unterschriften übergeben. Auch nach dem Gespräch wurden noch 56 Unterschriften
gesammelt, beide wurden auch der infra fürth verkehr gmbh übergeben. Für den
Erhalt der Bushaltestelle an der Geißäckerstraße hat sich auch der Vorstand des
Bürgervereins Burgfarrnbach e. V. mit Schreiben vom 24.05.2017 ausgesprochen.
Im Beratungskreis Nahverkehrsplan gab es sowohl Befürworter als auch Kritiker
einer Aufhebung. Der Seniorenrat hat sich für eine Aufhebung der Haltestelle
ausgesprochen. Auch die infra fürth verkehr gmbh hat sich als
Verkehrsunternehmen mit E-Mail vom 09.06.2017 nochmals für eine Aufhebung
ausgesprochen.
Die Haltestelle Geißäckerstraße liegt am ehesten für
Bewohner, Beschäftigte und Besucher des Fritz-Rupprecht-Heims interessante Haltestelle.
Diese ist jedoch nur über einen befestigten und beleuchteten, aber sehr steilen
und damit nicht barrierefrei nutzbaren Weg erreichbar. Der kostenintensive
barrierefreie Bau der Haltestelle würde somit allenfalls den Fahrgästen aus
westlicher Richtung zugutekommen. Die Haltestelle Regelsbacher wird näher an
den Eingang zum Schloßhof gelegt. Über diesen ist auch das Fritz-Rupprecht-Heim
zwar auf einem etwas längeren, dafür jedoch weniger steilen Weg erreichbar.
Erhalt der Böschungen und Führung des Gehweges
oberhalb
Der Erhalt der Böschung wurde in Vorgesprächen
(Bürgerverein etc.) weitgehend begrüßt, ablehnende Äußerungen sind nicht
bekannt. Mit der Lösung der Rampe für den barrierefreien Ausbau bestand
ebenfalls Einverständnis. Die Eigentümer des Anwesens Würzburger Straße 454
stimmen einem Verkauf der Fläche vor ihrem Anwesen grundsätzlich zu. Geprüft
wird derzeit, ob die Verbreiterung der Böschung möglich ist. Sollte sich
hierfür eine Lösung finden, so wird die Verwaltung dies im Rahmen der weiteren
Planungsphasen entsprechend berücksichtigen.
Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Vorteile der vorgeschlagenen Lösung 1 und empfiehlt diese Variante als Vorplanung zu beschließen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
ca.
2.200.000 € |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
9502.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan Instruktion, Lageplan
Variante 1, Lageplan Variante 2
Ergebnis-Niederschrift des Bürgerinformationsgespräches am 21.03.2017