Betreff
Würzburger Straße zwischen Geißäckerstraße und Kapellenplatz - Beschluss der Vorplanung
Vorlage
SpA/506/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag des Baureferenten diente zur Kenntnis:

 

 

Der Plan Würzburger Straße zwischen Kapellenstraße und Geißäckerstraße SpA Nr. 1002 vom Juni 2017 in der

Variante 1 (Kreisverkehr ohne Bushaltestelle)

oder

Variante 2 (Einmündung mit LSA ohne Bushaltestelle)

 

 

wird als Vorplanung beschlossen.

 


Auf die Bau- und Werkausschussvorlage vom 18.01.2017 wird verwiesen. Die Würzburger Straße im Abschnitt zwischen Geißäckerstraße und Kapellenplatz ist in einem schlechten baulichen Zustand und soll im nächsten Jahr ausgebaut werden. Zusätzlich muss die Brücke über den Farrnbach saniert werden.

 

Die Bürgerinformation wurde in der Zeit vom 02.03.2017 – 21.03.2017 durchgeführt, das Gespräch zur Bürgerinformation fand am 21.03.2017 statt. Das Ergebnisprotokoll liegt bei.

 

Zusätzlich hatte der Bürgerverein Burgfarrnbach am 08.03.2017 eine Veranstaltung zur Planung durchgeführt. Für den Erhalt der Bushaltestelle Geißäckerstraße wurden 168 Unterschriften abgegeben,

 

Parkstände auf dem Platz an der Regelsbacher Straße

Aus Sicherheitsgründen wurden im Vorentwurf im Bereich der Lichtsignalanlage auf die Senkrechtparkstände verzichtet. Zusätzlich soll im Zuge des Ausbaus eine Zufahrt zum Anwesen Würzburger Straße 491 hergestellt werden. Von diesen Parkständen kann nur rückwärts in den durch die LSA geregelten Bereich ausgefahren werden.

Bei allen mit Fragen der Verkehrssicherheit befassten Dienststellen der Stadt Fürth herrscht Einigkeit, dass bei einer Umplanung dieser Zustand nicht aufrechterhalten werden kann.

Bei der Bürgerinformation haben sich viele Burgfarrnbacherinnen und Burgfarrnbacher für einen Erhalt dieser Parkstände ausgesprochen. Für den Erhalt der Parkplätze auf dem Platz bei der Regelsbacher Straße wurden vom Bürgerverein Burgfarrnbach e. V. ca. 300 Unterschriften gesammelt.

Daraufhin hat die Verwaltung zugesagt, die Regierung von Mittelfranken zu fragen, ob im Bereich der LSA senkrecht angefahrenen Stellplätzen zugestimmt werden würde. in der Antwort der Regierung von Mittelfranken vom 10.05.2017 heißt es dazu: „ Die Senkrechtparkstände im Bereich der Lichtsignalanlage zwischen Fußgängerfurt und Haltelinie sind sicherheitstechnisch ein Problem. Sofern Parkplätze dringend notwendig sind, wäre die Anordnung von Längs- bzw. Schrägparkständen zu untersuchen, die im Bereich nach der Haltelinie und nicht zwischen Haltelinie und Furt vorgesehen werden dürfen.

Die Verwaltung schlägt daher eine Lösung vor, die neben der Zufahrt die Beibehaltung von zwei Stellplätzen (Blockparken) ermöglicht und bei der vorwärts in die Würzburger Straße noch außerhalb des eigentlichen LSA-Bereiches ein – und ausgefahren werden kann.

 

Knotenpunktform Würzburger Straße - Geißäckerstraße

Beim Gespräch mit den Anwohnern am 21.03.2017 wurde zu dieser Frage ein Meinungsbild erstellt. Dabei stimmte etwa die Hälfte der Anwesenden für eine Lösung mit Lichtsignalanlage, ein Viertel für die Lösung mit Kreisverkehr und ein Viertel enthielt sich. Deswegen werden hier nochmal die Vor- und Nachteile der Kreisverkehrslösung und der Lichtsignallösung gegenüber gestellt.

 

Für die Kreisverkehrslösung spricht die Betonung der Ortseingangssituation und verdeutlicht den Wechsel zwischen freier Strecke und angebautem Bereich. Kreisverkehre dienen der Abschnittsbildung und gliedern die Straßenräume, insbesondere unterbrechen sie optisch durchlaufende Fahrbahnränder. Durch die Ablenkung im Kreis reduziert sich die gefahrene Geschwindigkeit insbesondere in Richtung Burgfarrnbach. Gleichzeitig ändert sich die bauliche Situation. Bedingt durch die Zwangspunkte des Brückenbauwerks über den Farrnbach fällt die Ablenkung stadtauswärts weniger stark aus, was aber unkritisch ist.

Die Sicherheit von richtliniengerecht geplanten und gebauten Kreisverkehren, die dementsprechend gut einsehbar sind über ausreichend beleuchteten Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) mit Mittelinsel haben nach umfangreichen Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) „auch innerorts […] ein höheres Sicherheitsniveau als signalisierte und unsignalisierte Knotenpunkte.“ Insbesondere Kraftfahrzeuge und Fußgänger profitieren von diesen Sicherheitsgewinnen. Radfahrer dann, wenn wie hier geplant, diese auf der Kreisfahrbahn gefürht werden. Durch den Kreisverkehr entfallen die Abbiegespuren, es können zusätzliche Flächen anderweitig genutzt und teilweise renaturiert werden. Die mittlere Wartezeit des Fahrverkehrs (Fahrrad, Bus, übrige Kfz) reduziert sich in der Morgenspitze von ca. 14 s auf ca. 8 s, in der Abendspitze von heute 32 s auf ca. 7s. Bei einer optimierten LSA wären voraussichtlich in der Abendspitze mittlere Wartezeiten von 15s erreichbar.

 

Auch bei einer Lösung mit Lichtsignalanlage muss der Knoten, u. a. wegen der fälligen Sanierung der Farrnbachbrücke erneuert und komplett umgestaltet werden, da die bestehende Lichtsignalanlage noch aus dem Jahr 1994 stammt, die Mittelinseln zu schmal sind und barrierefreie Einrichtungen fehlen. Zudem müssten Beeinflussungsmöglichkeiten für den Linienbusverkehr geschaffen werden (Linien 125 und 172 sowie N 9)

 

Bei beiden Knotenpunktformen können vor und hinter dem unmittelbaren Knotenpunktbereich Radverkehrsanlagen bis etwa Bebauungsbeginn als Schutzstreifen (Bereich mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, danach Streckenverbot mit 30 km/h) vorgesehen werden. Aus Platzgründen können diese Anlagen weiter westlich und im Bereich der Bahnunterführung nicht fortgesetzt werden. Leider ist auf der Farrnbachbrücke eine Begrünung der Kreisverkehrsinsel nicht möglich. An die Gestaltung sind deshalb erhöhte Anforderungen baulicher Art zu stellen.

 

Bushaltestelle Geißäckerstraße

Die Verwaltung hat den Verzicht auf die Haltestelle Geißäckerstraße vorgeschlagen, da diese im Vergleich zu den umgebenden Haltestellen in Burgfarrnbach nur unterdurchschnittlich genutzt wird.

 

Die Summe der Ein- und Aussteiger pro Tag (Mo-Fr) bei 154 Fahrten beträgt (Quelle infra fürth verkehr gmbh):

Haltestelle                              Einsteiger                   Aussteiger                  Summe

Libellenweg                                     253                             263                         516

Regelsbacher Straße                      149                             162                         311

Geißäckerstraße                               62                               63                         127

Wickenstraße                                  173                             154                         327

 

Beim Gespräch mit den Anwohnern am 21.03.2017 wurde auch zu dieser Frage ein Meinungsbild erstellt. Dabei stimmten ca. 35 Personen für den Erhalt der Bushaltestelle und ca. 60 Personen dagegen bei ca. 20 Enthaltungen. Für den Erhalt der Bushaltestelle wurden der Verwaltung im Vorfeld des Gesprächs zur Bürgerinformation eine Unterschriftenliste mit 113 Unterschriften übergeben. Auch nach dem Gespräch wurden noch 56 Unterschriften gesammelt, beide wurden auch der infra fürth verkehr gmbh übergeben. Für den Erhalt der Bushaltestelle an der Geißäckerstraße hat sich auch der Vorstand des Bürgervereins Burgfarrnbach e. V. mit Schreiben vom 24.05.2017 ausgesprochen. Im Beratungskreis Nahverkehrsplan gab es sowohl Befürworter als auch Kritiker einer Aufhebung. Der Seniorenrat hat sich für eine Aufhebung der Haltestelle ausgesprochen. Auch die infra fürth verkehr gmbh hat sich als Verkehrsunternehmen mit E-Mail vom 09.06.2017 nochmals für eine Aufhebung ausgesprochen.

 

Die Haltestelle Geißäckerstraße liegt am ehesten für Bewohner, Beschäftigte und Besucher des Fritz-Rupprecht-Heims interessante Haltestelle. Diese ist jedoch nur über einen befestigten und beleuchteten, aber sehr steilen und damit nicht barrierefrei nutzbaren Weg erreichbar. Der kostenintensive barrierefreie Bau der Haltestelle würde somit allenfalls den Fahrgästen aus westlicher Richtung zugutekommen. Die Haltestelle Regelsbacher wird näher an den Eingang zum Schloßhof gelegt. Über diesen ist auch das Fritz-Rupprecht-Heim zwar auf einem etwas längeren, dafür jedoch weniger steilen Weg erreichbar.

 

Erhalt der Böschungen und Führung des Gehweges oberhalb

 

Der Erhalt der Böschung wurde in Vorgesprächen (Bürgerverein etc.) weitgehend begrüßt, ablehnende Äußerungen sind nicht bekannt. Mit der Lösung der Rampe für den barrierefreien Ausbau bestand ebenfalls Einverständnis. Die Eigentümer des Anwesens Würzburger Straße 454 stimmen einem Verkauf der Fläche vor ihrem Anwesen grundsätzlich zu. Geprüft wird derzeit, ob die Verbreiterung der Böschung möglich ist. Sollte sich hierfür eine Lösung finden, so wird die Verwaltung dies im Rahmen der weiteren Planungsphasen entsprechend berücksichtigen.

 

Aus Sicht der Verwaltung überwiegen die Vorteile der vorgeschlagenen Lösung 1 und empfiehlt diese Variante als Vorplanung zu beschließen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

ca. 2.200.000 €

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 9502.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan Instruktion, Lageplan Variante 1, Lageplan Variante 2

Ergebnis-Niederschrift des Bürgerinformationsgespräches am 21.03.2017