Betreff
Bebauungsregelung Wohnanlage an der Würzburger Str. / Lehmusstr.
Vorlage
SpA/508/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

1. Der Bau- u. Werkausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zu Kenntnis.

2. Der Bau- u. Werkausschuss stimmt der geplanten Bebauung und den damit verbunden Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 264 und dessen erster und dritter Änderung zu.


Dem Baureferat liegt ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Wohnanlage im Bereich Würzburger Str. / Lehmusstr. (ehem. Schell Tankstelle) vor. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um eine IV+D - geschossige Blockrandbebauung die mit einem III+D geschossigen Baukörper der an den Bestand in der Lehmusstraße anschließt. Des Weiteren ist im Innenbereich noch eine II - bzw. III - geschossige Bebauung vorgesehen.

Das Bauvorhaben liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 264 und dessen erster und dritter Änderung. Die derzeit gültigen Festsetzungen liegen als Zusammendruck dieser Beschlussvorlage bei. Festgesetz sind hier im Wesentlichen die ehemalige Tankstelle und an der Würzburger Str. und eine III - geschossige Bebauung mit Satteldach an der Lehmusstraße.
Um den Vorbescheid positiv bescheiden zu können ist somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Dies gilt vor allem für die IV+D geschossige Bebauung in der Lehmusstr. und der Würzburger Str. sowie für die Bebauung des Innenhofes.
Aus städtebaulicher Sicht kann diese Befreiung erteilt werden. Ausschlaggebend hierfür sind die an der Würzburger Str. gegenüberliegende Blockrandbebauung und die, östlich der Lehmusstr. im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 264 a festgesetzte V - geschossige Blockrandbebauung (s.A.).
 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.   Lageplan zum Vorbescheid.

2.   Zusammendruck des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 264 und dessen erster und dritter Änderung.

3.   Planblatt des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 264 a Lehmusstraße.

4.   3D Darstellung der geplanten Bebauung.