Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß
Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben die Projektgenehmigung zur Wiederherstellung des öffentlichen
Kinderspielplatzes gemäß des vorgelegten Entwurfs mit einem geschätzten
Gesamtkostenansatz von 180.000 EUR
Anlass
Mit Beschluss des Bau- und
Werkausschusses vom 15.10.2014 wurde die vom Baureferat/Grünflächenamt
vorgelegte Prioritätenliste für die Generalsanierung öffentlicher
Kinderspielplätze verabschiedet. Diese sah vor, dass in den Jahren 2015 und
2016 die Generalsanierung des öffentlichen Kinderspielplatzes Herrnstraßendamm“
auf der Fl. Nr. 281/17 Gemarkung Dambach in zwei Bauabschnitten (1. BA
Altlastensanierung, 2. BA Wiederherstellung) erfolgen soll. Aufgrund des
erheblich gesteigerten Planungsaufwandes im Bereich der Altlastensanierung
verschiebt sich die Gesamtmaßnahme nach heutigem Kenntnisstand um über ein
Jahr.
Am 09.11.2016 erfolgte zunächst die Projektgenehmigung für
einen ersten Bauabschnitt (Altlastensanierung) mit einem Gesamtvolumen von 150
T€. Die Durchführung dieser Maßnahmen ist für den Zeitraum Juli-August 2017
geplant. Die entsprechende Angebotsaufforderung ist derzeit auf dem Markt und
wird am 13.06.2017 submissioniert.
Die hier vorgelegte Entwurfsplanung
betrifft die Neugestaltung der Spielbereiche in einem zweiten Bauabschnitt im
möglichst direkten Anschluss an die Durchführung der Altlastensanierung.
Lage
Die Fläche des öffentlichen
Kinderspielplatzes ist ein lang gezogenes Grundstück mit insgesamt knapp 2.500
m² in Verlängerung der Herrnstraße bis zum steilen Abhang zur Rednitzaue. Die
nord-östliche Teilfläche der Fl.Nr. 281/17 mit 385 m² ist an den benachbarten Waldorf-Kindergarten
verpachtet.
Entwurf
Der Ksp Herrnstraßendamm ist durch einen in west-östlich
verlaufenden Weg ans öffentliche Fuß- und Radwege-Netz angeschlossen. Nach
Durchführung des ersten Bauabschnitts wird der ursprünglich in zwei schmale
Äste geteilte, stark frequentierte Weg zu einem einzigen von ca. 3 m Breite
zusammengefasst sein. Der Höhenversatz wird durch (Gabionen-) Mauern abgefangen
sein und eine neue Treppe wird diesen Weg mit der höher liegenden Terrasse
verbinden.
Im 2. BA wird lediglich eine kleine, ergänzende
Wegeverbindung neu erstellt, die von Osten her die Terrasse erreichbar machen
soll. Sie wird sich vom Hauptweg optisch deutlich unterscheiden und
hinsichtlich ihrer Breite ihm eindeutig untergeordnet sein. Der Hauptweg wird (wieder)
eine Asphaltdecke erhalten, der Nebenweg Betonpflaster.
Es sollen insgesamt drei „Aktivbereiche“ entstehen. Am
stadtseitigen Eingang soll eine aus naturgewachsenen Rundhölzern (Robinie)
bestehende und mit Seilen und Netzen ergänzte Kletterlandschaft entstehen. Nahe
der Terrasse, am Westende der Anlage soll ein Kletter- und Boulderelement aus
Faser-Beton stehen, das wegen seiner markanten „Ei-Form“ auch im unbespielten
Zustand eine optische Attraktion sein wird. Zwischen diesen beiden
Gerätespielbereichen soll ein „Fitness-Parcours“ mit verschiedenen
Trimm-Geräten, die für mehrere Generationen nutzbar sind, platziert werden.
Alle drei Aktivbereiche benötigen Fallschutz mit Holzhäcksel. Zwischen diesen
„Aktiv-Bereichen“ wird es Rasenflächen zum „gerätelosen“, freien Spiel geben.
Bei den Spielbereichen wird es als Sitzgelegenheiten aus
Betonquader mit Holzauflagen ebenso geben wie die klassische Parkbank.
Vorgesehen sind wie üblich ortsfeste
Abfallbehälter, entsprechende Beschilderung sowie eine wetterfeste
Geräte-Box für den gärtnerischen Unterhalt. Die nordseitige Böschung des Damms
soll künftig nicht mehr zum Spielplatz gehören. Sie wird durch einen neuen Zaun
von den übrigen Bereichen abgetrennt. Die Herausnahme dieser Fläche aus dem
eigentlichen Kinderspielplatzbereich ist ein Ergebnis aus den Überlegungen zur
Altlastensanierung.
Die nach Westen hin immer steiler und höher werdenden
seitlichen Böschungen des Damms sind mit Gehölzbeständen aus Bäumen,
Sträuchern, und Baumsämlingen bewachsen. Im gesamten Planungsbereich verteilt
stehen Bäume, die alle der Baumschutzverordnung unterliegen.
Für die Durchführung des 1. Bauabschnitts mussten bereits
acht Bäume gefällt werden. Als Ersatz für die gefällten Bäume legte die Untere
Naturschutzbehörde die Neupflanzung von 22 Bäumen fest, davon können acht Stück
im Bereich des Kinderspielplatzes gepflanzt werden. Die restlichen 14
Ersatzpflanzungen werden an anderen Standorten im Stadtgebiet (Neuanlage
Bolzplatz Rennweg, Neuanlage Kinderspielplatz Tulpenweg) gepflanzt. Eine
Ablösezahlung erfolgt nicht.
Die gliedernden und ergänzenden Strauchpflanzungen werden
u.a. aus Hartriegel, Holunder, Hasel, Wildrosen. Alpenjohannisbeere bestehen.
Die Zäune an der Nordseite der Anlage sollen so weit wie möglich durch
(Strauch-) Vorpflanzungen optisch kaschiert werden. Wo dies nicht möglich ist,
soll eine Begrünung mittels Kletterpflanzen (Clematis, wilder Wein) erfolgen.
Der Gehölzbestand auf der südseitigen Dammböschung, wird durch Nachpflanzung
von Sträuchern verdichtet.
Die Recycling-Container vor dem stadtseitigen Eingang des
Spielplatzes können laut Aussage der zuständigen städtischen Dienststelle nicht
an einem anderen Standort in der Nähe platziert werden. Aus diesem Grund kann
die ursprünglich geplante Öffnung des Spielplatzes nach Osten zur Dambacher
Straße bzw. Herrnstraße bedauerlicher Weise nicht verwirklicht werden.
Stattdessen wird nun der hier geplante Kletterspielbereich wieder durch einen
Zaun und Gehölzpflanzungen gesichert und optisch von der Rückseite der
Container abgeschirmt werden.
Der Entwurf sieht bewusst an dieser Stelle keinen
Kleinkinderbereich bzw. Sandspielbereich vor, da der Schwerpunkt auf einem
höheren Nutzungsalter bzw. auf dem generations-übergreifenden Spiel liegt. Auf
dem benachbarten neuen Spielplatz auf dem Tucher-Gelände sollen dagegen
Kleinkinderspielbereich und Sandspielbereich den Schwerpunkt bilden.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende Entwurfsplanung
wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und
Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom
17.03.2017 instruiert. Die Rückläufe flossen in das vorliegende
Planungsergebnis ein.
Besonders intensiv wurde die
Entwurfsplanung mit dem Seniorenrat abgesprochen, da die von dort mehrfach
vorgebrachte Anregung für „Seniorenspielgeräte“ an dieser Stelle erstmalig
umgesetzt werden kann.
Finanzierung und Realisierung
Die geschätzten Gesamtkosten liegen
einschl. Baunebenkosten bei ca. 180.000 EUR. Bei den Baunebenkosten handelt es
sich wegen der Erbringung der Planungsleistungen durch eigenes Personal
ausschließlich um innere Verrechnungen.
Der mittlere Quadratmeterpreis liegt mit 72 € eher am unterer
Rand der bisherigen Werte bei Generalsanierung bestehender Spielflächen mit
dieser Flächengröße (Ksp Dr.-Langhans-Anlage 87,75 € - 2014).
Die Maßnahmen des ersten und zweiten Bauabschnitts werden aus
der „Spielplatz-Pauschale“ (HhSt. 4605.9501.0000, 100 T€ p.a.) der Jahre
2015-2018 finanziert. Für einen Teilbetrag in Höhe von 30.000.- bis 50.000.- €
ist eine VE für den HH 2018 erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
180.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
o.A.
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
4605.9501.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Lageplan M 1:1.000
Anlage 2 Entwurf