Betreff
Entwässerung des Hafengebietes, Projektgenehmigung nach Ziff. 2.5 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben.
Vorlage
StEF/098/2017
Aktenzeichen
StEF/KAB/KN/Ba
Art
Beschlussvorlage - STEF

Die Vorlage der Stadtentwässerung Fürth (StEF) wird zur Kenntnis genommen.

Die Gesamtkosten für die Kanalbaumaßnahme werden voraussichtlich 4.300.000,00 € brutto betragen.

Die Stadtentwässerung Fürth wird beauftragt, die Kanalbaumaßnahme durchzuführen.


Vorhandene Situation:

 

Das im Hafengebiet anfallende Regenwasser wird derzeit gesammelt und ungedrosselt in den Dillesgraben abgeleitet. Dieser Zustand stellt keine ordnungsgemäße Beseitigung

des Niederschlagwassers dar und ist somit künftig nicht mehr hinnehmbar. Darüber hinaus wird dieser Wassergraben bei größeren Regenereignissen schnell überlastet.

Die Entlastung des Regenwassers und das vorhandene Ableitungssystem im Hafengebiet soll verbessert werden.

Ziel der Planung ist die Umsetzung eines Ableitungssystems für das Regenwasser mit Einleitungsstelle in den Farrnbach, sowie dem Anschluss des Schmutzwasserkanals als Freispiegelkanal an die bestehenden Schmutzwasserkanäle in Unterfarrnbach.

Zukünftig soll die gedrosselte Einleitung in den Farrnbach über einen Stauraumkanal aus Stahlbeton DN 2000 erfolgen.

Das im Hafengebiet anfallende Schmutzwasser wird z. Z. über das Pumpwerk im Rosenstockweg und eine Druckleitung in die Schmutzwasserkanalisation in Unterfarrnbach eingeleitet.

Zukünftig soll das Schmutzwasser im Freispiegelkanal nach Unterfarrnbach entwässert werden. Der Schmutzwasserfreispiegelkanal soll in den Stauraumkanal integriert werden.

Das Schmutzwasserpumpwerk im Rosenstockweg kann dadurch zukünftig außer Betrieb genommen werden.

Infolge der großen Tieflagen ist geplant, den Abwasserkanal im Rohrvortriebsverfahren herzustellen.

Vor der Einleitung des gedrosselten Regenwassers in den Farrnbach muss das im Hafengebiet anfallende verschmutze Regenwasser behandelt werden. Hierzu wird ein Regenklärbecken im Kreuzungsbereich Unterfarrnbacher Straße / Rosenstockweg errichtet.

 

Die Bearbeitung dieser Planungsaufgabe wurde mit Ing.-Vertrag vom 11./12.05.2009 an IB Obermeyer übertragen.

Der Leistungsumfang umfasste die Objektplanung für „den Abwasserkanal“ und die Objektplanung für „das Regenklärbecken“.

Die Planungen der LPH 1-3 wurden vom IB Obermeyer zwischenzeitlich erbracht und liegen vor.

 

Neue Situation:

 

In der vorhandenen Planung wird das Niederschlagswasser des Hafengebietes über einen Stauraumkanal DN 2000 im Rosenstockweg mit einem Regenklärbecken in den Farrnbach entwässert.

In den zukünftig von der Stadt Fürth geplanten Erweiterungsgebieten „Hintere Straße“ und „Rezatstraße“ befindet sich derzeit keine Kanalisation, d. h., die geplanten Entwicklungsgebiete gelten momentan als entwässerungstechnisch nicht erschlossen.

In früheren Projekten der StEF (Kanalnetz Farrnbach und Vorplanung Ableitung Hafengebiet) wurde ursprünglich vorgesehen, das Regenwasser aus den westlich des Main-Donau-Kanals (MDK) gelegenen Einzugsgebieten „Hintere Straße“ und „Rezatstraße“ in den MDK einzuleiten. Nach Mitteilung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Nürnberg (WSA) kann einer weiteren Einleitungsstelle in den MDK nicht mehr zugestimmt werden. Für die Sicherstellung der Entwässerungserschließung der geplanten Entwässerungsflächen „Hintere Straße“ und „Rezatstraße“ wird es daher erforderlich, das Regenwasser durch einen bestehenden Kanal unter dem MDK in das Entwässerungssystem des Hafengebietes und damit über den geplanten Stauraumkanal  „Rosenstockweg“ in den Farrnbach abzuleiten. 

Für die Erhöhung der Regenwassereinleitungsmengen in den Farrnbach und Erweiterung der Einzugsgebietsfläche des Stauraumkanals „Rosenstockweg“ infolge der Ableitung „Hafengebiet“ und der geplanten Ableitungen aus den Erweiterungsgebieten „Hintere Straße“ und „Rezatstraße“ ist die Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens mit Genehmigungsplanung (LPH 4) erforderlich.

 

Im Rahmen dieser neuen Situation haben sich die anrechenbaren Kosten für die Ingenieurbauwerke erhöht.

Die neuen anrechenbaren Kosten für die Kanalarbeiten belaufen sich auf 2.684.892,00 € netto. Für das Absetzbecken werden die neuen anrechenbaren Kosten auf 406.106,00 € netto beziffert.

 

Die bereits stufenweise beauftragten Leistungsphasen 1-3 der Objektplanung wurden nach dem bestehenden Ing.-Vertrag (HOAI 2009) vom 11./12.05.2009 geregelt.

Die Leistungsphasen 5-9 und die örtliche Bauüberwachung werden in einem neuen Ing.-Vertrag gemäß neuer HOAI 2013 vertraglich geregelt und vergütet.

 

 

Kostenzusammenstellung:

 

310 Erdbaumaßnahmen

2.215.732,00 €  € €

320 Gründung

44.230,00 €   uu

330 Vertikale Bauteile

123.296,00 €  0 € 

350 Räumliche Bauteile

20.214,00 € €  4

360 Linienbauteile

421.750,00 € uuu

390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion

265.686,00 €  0 €

Summe netto (Bauobjekte 1 und 2)

3.090.998,00 €  0 €

10 % Nebenkosten

                  309.099,80 €

Summe inkl. Nebenkosten

3.400.097,80 €hhh

5 % Kleinleistungen

170.004,89 €  0 €

Gesamtsumme Baukosten netto

3.570.102,69 €  0 €

19 % MwSt

678.3189,51 €  0 €

Gesamtsumme Baukosten brutto

       4.248.422,20 €

Gerundet

     4.300.000,00 €

 

Die Kosten teilen sich auf die Bauobjekte 1 und 2 wie folgt auf:

Bauobjekt 1: Kanalarbeiten: 2.684.892,00 €

Bauobjekt 2: Absetzbecken    406.106,00 €

                                               3.090.998,00 € netto

 

Die Gesamtkosten der Kanalbaumaßnahme belaufen sich auf rd. 4.300.000,00 € brutto.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

4.300.000,00 €

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Wirtschaftsplan

 

nein

x

ja

Konto      

Invest.-Nr.047 047     

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

wenn nein, Deckungsvorschlag:

     

 

 


Übersichtslageplan, M 1 : 25000.

Lageplan M 1 : 1000

Zusammenstellung der Kostenberechnung