Betreff
Vergütung für Therapiestunden bei ambulanten Eingliederungshilfen
Vorlage
JgA/319/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Erhöhung des Therapiestundensatzes von 56,78 € auf 57,81 € ab 01.08.2017 wird zugestimmt.


Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien leistet ambulante Eingliederungshilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung durch eine Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie. Davon sind jährlich ca. 50 bis 55 Kinder betroffen.

 

Die Therapie wird nach landesweit definierten Standards von niedergelassenen Fachkräften erbracht. In Fürth werden qualifizierte Therapeuten (z.B. Dipl. Psychologen/innen) beauftragt. Die Stundenvergütung orientiert sich an den Vereinbarungen der Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe und den Vertragsparteien des Rahmenvertrages gem. § 78 f SGB VIII in den Anhängen F und G. Die Sätze beziehen sich auf die Positionen der vergleichbaren Entgeltgruppe 13 des TVöD zuzüglich eines Aufschlags für eine Investitionskostenpauschale in Höhe von 5 % aus Entgeltgruppe 9. Die Stundenpauschalen werden insoweit vorgegeben und durch den Städtetag als Empfehlung ausgesprochen und regelmäßig fortgeschrieben.

 

Die letzte Erhöhung vom 01.03.2016 wurde für den städtischen Bereich zum 01.01.2017 mit Verzögerung und ohne Aufschlag übernommen. Die letzte Tariferhöhung im TVöD war nun zum 01.02.2017. Diese soll zeitverzögert zum 01.08.2017 umgesetzt werden. Um die landesweiten Standards abzubilden, soll auch der Aufschlag einbezogen werden. Die Vergütung erhöht sich dadurch um 1,9 %.

 

Die Kostensteigerung wirkt sich im Sonderbudget 51500 aus und beläuft sich auf jährlich ca. 2.400 €. Sie überschreitet nicht die Wertgrenzen der Geschäftsordnung des Stadtrats Fürth, so dass die Entscheidung nicht dem Stadtrat vorbehalten bleibt. Die Erhöhung kann im Haushaltsjahr 2017 im Rahmen des vorhandenen Ansatzes von 300.000 € aufgefangen werden. Das Rechnungsergebnis 2016 belief sich auf 225.066 €. Der Ansatz ist daher nicht zu erhöhen.

 

Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Ausbildung erscheint die Anpassung als gerechtfertigt, auch im Hinblick auf die allgemeine Lohnentwicklung. Bei einer unzureichenden Bezahlung besteht die Gefahr, dass die Fürther Kinder nicht zur Therapie angenommen werden. Die Erhöhung wird daher auch aus fachlicher Sicht für leistungsangemessen und notwendig eingeschätzt.

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Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: