Der Erhöhung des Therapiestundensatzes von 56,78 € auf 57,81 € ab 01.08.2017 wird zugestimmt.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien leistet ambulante
Eingliederungshilfen für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung
durch eine Legasthenie- oder Dyskalkulietherapie. Davon sind jährlich ca. 50
bis 55 Kinder betroffen.
Die Therapie wird nach landesweit definierten Standards von
niedergelassenen Fachkräften erbracht. In Fürth werden qualifizierte
Therapeuten (z.B. Dipl. Psychologen/innen) beauftragt. Die Stundenvergütung
orientiert sich an den Vereinbarungen der Landeskommission Kinder- und
Jugendhilfe und den Vertragsparteien des Rahmenvertrages gem. § 78 f SGB VIII
in den Anhängen F und G. Die Sätze beziehen sich auf die Positionen der
vergleichbaren Entgeltgruppe 13 des TVöD zuzüglich eines Aufschlags für eine
Investitionskostenpauschale in Höhe von 5 % aus Entgeltgruppe 9. Die
Stundenpauschalen werden insoweit vorgegeben und durch den Städtetag als
Empfehlung ausgesprochen und regelmäßig fortgeschrieben.
Die letzte Erhöhung vom 01.03.2016 wurde für den städtischen Bereich
zum 01.01.2017 mit Verzögerung und ohne Aufschlag übernommen. Die letzte
Tariferhöhung im TVöD war nun zum 01.02.2017. Diese soll zeitverzögert zum
01.08.2017 umgesetzt werden. Um die landesweiten Standards abzubilden, soll
auch der Aufschlag einbezogen werden. Die Vergütung erhöht sich dadurch um 1,9
%.
Die Kostensteigerung wirkt sich im Sonderbudget 51500 aus und beläuft
sich auf jährlich ca. 2.400 €. Sie überschreitet nicht die Wertgrenzen der
Geschäftsordnung des Stadtrats Fürth, so dass die Entscheidung nicht dem
Stadtrat vorbehalten bleibt. Die Erhöhung kann im Haushaltsjahr 2017 im Rahmen
des vorhandenen Ansatzes von 300.000 € aufgefangen werden. Das
Rechnungsergebnis 2016 belief sich auf 225.066 €. Der Ansatz ist daher nicht zu
erhöhen.
Vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Ausbildung erscheint die
Anpassung als gerechtfertigt, auch im Hinblick auf die allgemeine
Lohnentwicklung. Bei einer unzureichenden Bezahlung besteht die Gefahr, dass
die Fürther Kinder nicht zur Therapie angenommen werden. Die Erhöhung wird
daher auch aus fachlicher Sicht für leistungsangemessen und notwendig
eingeschätzt.
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Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
Sachverhalt |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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