Betreff
Ausweitung der Unterhaltsvorschussleistungen - Aktueller Sachstandsbericht
Vorlage
JgA/321/2017
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung zur Ausweitung der Unterhaltsvorschussleistungen Kenntnis.


Zum 01.07.2017 tritt die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes in Kraft. Die bisherige Altersgrenze „Vollendung 12. Lebensjahr“ und die Obergrenze der Bezugsdauer von 6 Jahren entfallen ersatzlos. Die Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat erfolgte am 01. bzw. 02.06.2017. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht derzeit noch aus. In einem einführenden Vortrag werden die wesentlichen Änderungen und die Vorbereitungen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zur Umsetzung dargestellt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: