Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung zur Ausweitung der Unterhaltsvorschussleistungen Kenntnis.
Zum 01.07.2017 tritt die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes in
Kraft. Die bisherige Altersgrenze „Vollendung 12. Lebensjahr“ und die
Obergrenze der Bezugsdauer von 6 Jahren entfallen ersatzlos. Die
Beschlussfassung im Bundestag und Bundesrat erfolgte am 01. bzw. 02.06.2017.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht derzeit noch aus. In einem
einführenden Vortrag werden die wesentlichen Änderungen und die Vorbereitungen
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zur Umsetzung dargestellt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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