Betreff
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 299 11.Ä. "Oststraße, Hans- Bornkessel-Straße
Vorlage
SpA/557/2017
Art
Beschlussvorlage - SB
  1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
  2. Die Einwände werden gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
  3. Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan Nr. 299 11.Ä. einschließlich Begründung und Anlagen als Satzung (Satzungsbeschluss).
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Anregungen das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, über eine ortsübliche Bekanntmachung den Bebauungsplan Nr. 299 11.Ä. nach Unterschrift des städtebaulichen Vertrages in Kraft zu setzen.

 


Vorhergehende Beratungsfolge

Termin

Status

Ergebnis

Aufstellungsbeschluss Stadtrat

Konkretisierungsbeschluss BWA

Billigungs- und Auslegungsbeschluss BWA

18.02.2009

09.12.2015

08.02.2017

 

angenommen

angenommen

angenommen

 

Für den o. g. Bereich wird gemäß Beschluss des Stadtrates vom 18.02.2009

das Satzungsverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 299 11.Ä. "Oststraße, Hans- Bornkessel-Straße“ durchgeführt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Sicherung einer nachhaltigen und geordneten städtebaulichen Entwicklung. Ziel der Änderung ist, einen brachgefallenen Gewerbestandort für eine Wohnnutzung wieder nutzbar zu machen. Die Konkretisierung erfolgte durch den Beschluss des BWA vom 09.12.2015 dahingehend, dass eine Mischgebietsfläche verbleibt, auf der die Verwaltung des Gewerbebetriebes untergebracht ist. Auf den südlich angrenzenden Flächen ist eine Wohnbebauung mit 49 Wohneinheiten der Deutschen Reihenhaus AG geplant.

 

 

Im Aufstellungsverfahren wurden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs.1BauGB) im Zeitraum vom 29.01.2016 bis 18.02.2016 sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§4 Abs.2 BauGB) im Zeitraum vom 29.08.2016 bis 30.09.2016 durchgeführt.
Die hierbei vorgebrachten Anregungen und Bedenken sind in der Bau- und Werkausschuss-sitzung vom 08.02.2017 abschließend behandelt worden.

 

Da es sich hier um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt, konnte auf die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) verzichtet werden.

 

Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 08.02.2017 wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 299 11.Ä. gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gem. §3 Abs.2 BauGB beschlossen.

 

Nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 05.2017 vom 15.03.2017 wurde im Zeitraum vom 23.03.2017 bis 27.04.2017 die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

Von Seiten der Öffentlichkeit wurde ein Einwand vorgebracht.

 

Er beinhaltete die Forderung einer Überprüfung der Schallschutzberechnung in Bezug auf weitere umliegende Gewerbebetriebe. Der Einwand und ein Abwägungsvorschlag liegen als Anlage bei.

 

Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurde durch folgende Träger Einwände der Trägerbeteiligung wiederholt bzw. neue vorgebracht:

- IHK- Geschäftsstelle Fürth

- IHK Nürnberg

- Pfleger für Geh- und Radwege

- Pflegerin der öffentlichen Anlagen

- Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz

- Bayerischer Blinden – und Sehbehindertenbund e.V.

 

Die Einwände und mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen liegen als Anlage bei.

 

Die Einwände führten zu folgenden redaktionellen Änderungen am B-Plan und der Begründung:
Planblatt:

-     Die Schraffur des Gehweges wurde farblich angepasst.

-     Die Baumstandorte wurden zum Teil verschoben, um den Kronentraufbereich freizuhalten.

-     Die Baufenster der Baufelder C und G wurden aufgrund der Anpassung an das Schallschutzgutachten geringfügig verschoben

-     Die Höhenfestsetzung der Gebäude und des Gargenhofes wurden an das aktualisierte Schallschutzgutachten angepasst.

Textliche Festsetzungen:

-     Die Verfahrensschritte wurden aktualisiert

-     Die Lärmschutzfestsetzungen wurden dem aktuellen Gutachten angeglichen

-     Der Satz „Der Schallschutznachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen.“ wurde ergänzt.

-     Der Satz „Vom B-Plan werden teilweise Außenwände zugelassen, von denen Abstandflächen größerer Tiefe liegen müssten. Die planungsrechtlichen Festsetzungen im B-Plan sind in diesen Fällen maßgebend.“ wurde ergänzt.

Begründung:

-     Die Begründungen zu den Festsetzungen bezogen auf das Schallschutzgutachten wurden angepasst.

-     Die „Industrieregion Mittelfranken“ wurde umbenannt in „Region Nürnberg“.

 

Das Baureferat empfiehlt, die Einwände (TÖB und Bürger) gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abzuwägen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 299 11.Ä. einschließlich Begründung als Satzung zu beschließen.

 

 

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan auf Festsetzungen zum Überflutungsschutz bei Starkregenereignissen verzichtet wird. Die notwendigen Maßnahmen und dinglichen Sicherungen hierzu werden im städtebaulichen Vertrag (§9) geregelt.
Dieser ist im Vorlauf durch den Stadtrat zu beschließenden. Bestandteil dieses Vertrages ist unter anderem auch die Sicherung der Erschließung.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


B-Planentwurf vom 10.10.2017

Begründung Stand 10.10.2017

Schallschutzgutachten vom 12.06.17

Schallschutzgutachten Ergänzung vom 14.09.2017

saP Stand 27.06.2017

Abwägungsvorschlag zu den Einwänden der Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschlag des Bürgereinwandes