Der Stadtrat nimmt von der Vorlage Kenntnis und beschließt die „Satzung für den Neuen Fürther Wochenmarkt“ sowie die „Satzung für die Erhebung von Gebühren für den Neuen Fürther Wochenmarkt“
Im Zuge des neuen Fürther Wochenmarktes ist es zwingend erforderlich, dass die entsprechende Marktsatzung bereits jetzt auf den Weg gebracht wird. Zwar ist eine Eröffnung des neuen Wochenmarktes wegen der erforderlichen Baumaßnahmen erst im Mai 2019 anvisiert, eine notwendige Anbieterauswahl muss jedoch bereits zeitig vorher erfolgen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn den Interessenten/Bewerbern sämtliche Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem neuen Wochenmarkt vorher bekannt sind. Die erforderlichen Inhalte und Grundausrichtungen (wie z.B. Öffnungszeiten, Gestaltung der Marktfläche, Vergabekriterien usw.) wurden im Rahmen der Sitzungen des Projektbeirates im Konsens hergestellt und anschließend mit den beteiligten Dienststellen (Rechtsamt, Ordnungsamt und Kämmerei) satzungsrechtlich ausgearbeitet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
ggw. nicht bezifferbar € |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Neufassung Marktsatzung Fürth
Lageplan_Anlage 1
Kriterienkatalog_Anlage 2