Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger VE i.H.v. 200.000,00 € für den Ausbau der Hirschenstraße. Die Freigabe der Maßnahme nach Ziff. 6.1 VVHpl. wird erteilt.
Die Ausschreibungsergebnisse der Straßenbauarbeiten zeigen, dass für die Gesamtbaumaßnahme eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 200.000 € erforderlich ist.
Eine weitere VE i.H.v. 200.000 € ist aus dem HH-Jahr 2017 noch vorhanden und kann bis zum Inkrafttreten des HH 2018 in Anspruch genommen werden.
Die Freigabe der Maßnahme kann demnach erfolgen.
Auf die Begründung des Finanzreferats vom 22.1.2018 wird verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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1 Antrag an das Finanzreferat vom 18.1.2018