Betreff
Ausbau der Hirschenstraße; hier: Bereitstellung außerplanmäßige VE i.H.v. 200.000,00 Euro sowie Freigabe der Maßnahme nach Nr. 6.1 VVHpl.
Vorlage
Rf. V/725/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Bereitstellung außerplanmäßiger VE i.H.v. 200.000,00 € für den Ausbau der Hirschenstraße. Die Freigabe der Maßnahme nach Ziff. 6.1 VVHpl. wird erteilt.


Die Ausschreibungsergebnisse der Straßenbauarbeiten zeigen, dass für die Gesamtbaumaßnahme eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 200.000 € erforderlich ist.

Eine weitere VE i.H.v. 200.000 € ist aus dem HH-Jahr 2017 noch vorhanden und kann bis zum Inkrafttreten des HH 2018 in Anspruch genommen werden.

Die Freigabe der Maßnahme kann demnach erfolgen.

Auf die Begründung des Finanzreferats vom 22.1.2018 wird verwiesen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Antrag an das Finanzreferat vom 18.1.2018