Der Bauausschuss stimmt der Ablösung von 2 Kfz-Stellplätzen zu, da die Schaffung von 2 Doppelhaushälften in Zeiten des Wohnraummangels im öffentlichen Interesse liegt.
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von 2 Doppelhaushälften und 2 Stellplätzen in der Poppenreuther Straße 21, Fl. Nr. 105/6.
Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Fürth vom 14.10.2015 entsteht für das Vorhaben allerdings ein Stellplatzbedarf von 4 Kraftfahrzeugen.
Der Antragsteller kann auf dem eigenen Grundstück lediglich 2 Stellplätze nachweisen; ein Nachweis der fehlenden 2 Stellplätze auf einem Fremdgrundstück in der Nähe mit dinglicher Sicherung ist ebenfalls nicht möglich.
Daher beantragt der Antragsteller die Ablösung dieser 2 Stellplätze.
Die Zustimmung zur Stellplatzablöse durch das Straßenverkehrsamt wurde versagt, da u. a. mit der Bebauung des Kavierleins auf der gegenüberliegenden Seite der Poppenreuther Straße ein zunehmender Parkdruck eingetreten ist.
Die Stadtplanung und die Bauaufsicht befürworten jedoch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, zudem sich in der Nähe (Uhrenhäusle Flst. 101) eine Bushaltestelle befindet.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Lageplan