Der Stadtrat genehmigt die Ergänzende Projektgenehmigung zum Projekt Errichtung Nahwärmezentrale. Die neuen Gesamtkosten der Maßnahme betragen brutto ca. 1.381.000,-- €
Die fehlenden Mittel i. H .v. ca. 105.800,-- € sollen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Nachdem bis auf das Heizungs- und das Elektrogewerk alle bisher vergebenen Bauleistungen abgerechnet sind, zeigt sich, dass die finanziellen Mittel, wie in der Projektgenehmigung vom 26.10.2016 angemeldet und genehmigt, für die noch durchzuführenden erforderlichen Arbeiten nicht mehr ausreichen werden. Aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar:
A) Geringfügige Kostenüberschreitungen bei schlussgerechneten Gewerken
Trockenbau: ca. 1.000,-- €
Fliesen: ca. 3.000,-- €
Fenster/ Türen: ca. 2.000,-- €
Wärmedämmung: ca. 2.000,-- €
Blitzschutz: ca. 1.500,--
€
----------------------------------------------------
Gesamt A: ca.
9.500,-- €
Diese Mehrkosten konnten aus
vorhandenen freien Mitteln bezahlt werden.
B) Folgende Arbeiten, die noch abgerechnet bzw. ausgeführt werden müssen/sollen:
Fertiggestellt:
Elektro: ca.
16.500,-- € (v.a. wesentlich höherer Aufwand bei GLT/ MSR)
Heizung: ca.
38.200,-- € (Prognose anstehende Schlussrechnung)
Neue, noch nicht
vergebene Arbeiten:
Schlosser: ca.
15.000,-- € (Wunsch GWF/IB: 2. Ebene in der Garage als Lager)
Zusätzliche Arbeiten: ca. 10.100,-- € (z.B.
Bodenbeschichtung, Maler, Beschilderung,
---------------------------------------------------- Laufbahnabsenkung, Abluftöffnung, etc.)
Gesamt B: ca.
79.800,-- €
C) Auch bei den Honoraren für die Planerleistungen, ergeben sich Mehrungen/ Minderungen:
Architekt: ca.
19.000,-- € (siehe Anmerkung)
Tragwerksplaner: ca. 5.000,-- € (siehe
Anmerkung)
Elektroplaner: ca. 2.000,-- €
Haustechnik: ca. 6.000,-- €
(Eigenplanung GWF)
Bauherrnaufgaben: ca. - 6.000,-- € (angepasst auf
neue Berechnungsvorgaben)
----------------------------------------------------
Gesamt C: ca.
26.000,-- €
Anmerkung: Die Honorare für die Fachplaner und die
Eigenplanung der GWF waren in der vorangegangenen Projektgenehmigung noch auf
Basis der Kostenschätzung enthalten gewesen. Die o.a. Erhöhung stellt
lediglich die Korrektur auf das vertraglich vereinbarte Honorar mit der Kostenberechnung
als Basis dar.
Somit kommen zur bisher genehmigten Gesamtsumme von ca.
1.275.200 € die oben genannten Einzelbeträge B (neue Baukosten 79.800 €) und C
(Kostenanpassung ca. 26.000 €) hinzu. Die neue Gesamtsumme des Projektes
beträgt damit ca. 1.381.000 Euro.
Der Stadtrat wird gebeten die Kostensteigerung zur Kenntnis zu
nehmen, der Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von
insgesamt 105.800 € zuzustimmen und die Ergänzende Projektgenehmigung zu
erteilen.
Ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten kann nicht gemacht werden. Die Mittel sind überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1,381 Mio. |
|
nein |
X |
ja |
16.572,-- € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
0600.9600.0000 |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
||||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: 1,28
Mio. stehen auf der HhSt. Zur Verfügung, die Differenz von 101.000,-- € wird
mit überplanmäßiger Mittelbereitstellung beantragt. |
||||||||||||||||||
Keine