Betreff
Errichtung einer Nahwärmezentrale
Vorlage
GWF/272/2018
Aktenzeichen
621-Mü-0600
Art
Beschlussvorlage - SB
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Stadtrat genehmigt die Ergänzende Projektgenehmigung zum Projekt Errichtung Nahwärmezentrale. Die neuen Gesamtkosten der Maßnahme betragen brutto ca. 1.381.000,-- €

 

Die fehlenden Mittel i. H .v. ca. 105.800,-- €  sollen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.


Nachdem bis auf das Heizungs- und das Elektrogewerk alle bisher vergebenen Bauleistungen abgerechnet sind, zeigt sich, dass die finanziellen Mittel, wie in der Projektgenehmigung vom 26.10.2016 angemeldet und genehmigt, für die noch durchzuführenden erforderlichen Arbeiten nicht mehr ausreichen werden. Aktuell stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

A)   Geringfügige Kostenüberschreitungen bei schlussgerechneten Gewerken

Trockenbau:                                  ca. 1.000,-- €

Fliesen:                                           ca. 3.000,-- €

Fenster/ Türen:                           ca. 2.000,-- €

Wärmedämmung:                      ca. 2.000,-- €

Blitzschutz:                                    ca. 1.500,-- €

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Gesamt A:                                      ca. 9.500,-- €

Diese Mehrkosten konnten aus vorhandenen freien Mitteln bezahlt werden.


 

B) Folgende Arbeiten, die noch abgerechnet bzw. ausgeführt werden müssen/sollen:

 

Fertiggestellt:

Elektro:                                         ca. 16.500,-- € (v.a. wesentlich höherer Aufwand bei GLT/ MSR)

Heizung:                                       ca. 38.200,-- € (Prognose anstehende Schlussrechnung)

Neue, noch nicht vergebene Arbeiten:

Schlosser:                                    ca. 15.000,-- € (Wunsch GWF/IB: 2. Ebene in der Garage als Lager)

Zusätzliche Arbeiten:              ca. 10.100,-- € (z.B. Bodenbeschichtung, Maler, Beschilderung,

----------------------------------------------------  Laufbahnabsenkung, Abluftöffnung, etc.)

Gesamt B:                                   ca. 79.800,-- €

 

 

C) Auch bei den Honoraren für die Planerleistungen, ergeben sich Mehrungen/ Minderungen:

 

Architekt:                                    ca. 19.000,-- € (siehe Anmerkung)

Tragwerksplaner:                        ca. 5.000,-- € (siehe Anmerkung)

Elektroplaner:                              ca. 2.000,-- €

Haustechnik:                                ca. 6.000,-- € (Eigenplanung GWF)

Bauherrnaufgaben:                 ca. - 6.000,-- € (angepasst auf neue Berechnungsvorgaben)

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Gesamt C:                                   ca. 26.000,-- €

 

Anmerkung: Die Honorare für die Fachplaner und die Eigenplanung der GWF waren in der vorangegangenen Projektgenehmigung noch auf Basis der Kostenschätzung enthalten gewesen. Die o.a. Erhöhung stellt lediglich die Korrektur auf das vertraglich vereinbarte Honorar mit der Kostenberechnung als Basis dar.

 

Somit kommen zur bisher genehmigten Gesamtsumme von ca. 1.275.200 € die oben genannten Einzelbeträge B (neue Baukosten 79.800 €) und C (Kostenanpassung ca. 26.000 €) hinzu. Die neue Gesamtsumme des Projektes beträgt damit ca. 1.381.000 Euro.

 

Der Stadtrat wird gebeten die Kostensteigerung zur Kenntnis zu nehmen, der Bereitstellung der zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt 105.800 € zuzustimmen und die Ergänzende Projektgenehmigung zu erteilen.

Ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten kann nicht gemacht werden. Die Mittel sind überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

1,381 Mio.

 

nein

X

ja

16.572,--

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst. 0600.9600.0000

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

1,28 Mio. stehen auf der HhSt. Zur Verfügung, die Differenz von 101.000,-- € wird mit überplanmäßiger Mittelbereitstellung beantragt.

 


Keine