Betreff
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Unterfarrnbach
Vorlage
Rf. III/097/2018
Art
Beschlussvorlage - R

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Unterfarrnbach“ durchzuführen.

Die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen. Dieser Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung (Nr. 2.4 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städt. Bauvorhaben vom 01.04.2017).


Das bestehende Feuerwehrgerätehaus in Unterfarrnbach erfüllt in keiner Weise mehr die Anforderungen an eine zeitgemäße Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Unterfarrnbach.

Erforderliche Mindest-Abstände zwischen Fahrzeug und Gebäude können nicht eingehalten werden. Auch können aufgrund der zur Verfügung stehenden Größe zukünftig beschaffte Fahrzeuge nicht mehr in das Feuerwehrgerätehaus eingestellt werden. Des Weiteren fördert der Freistaat Bayern keine Feuerwehrfahrzeuge, die auf einem nicht normgerechten Stellplatz stehen.

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Unterfarrnbach auch in Zukunft sicher zu gewährleisten, ist die Stadt Fürth als Träger der Feuerwehr in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Da das bestehende Feuerwehrgerätehaus nicht umgebaut werden kann, um die technischen Anforderungen zu erfüllen, muss ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut werden.

Hierzu wurden umfangreiche Vorüberlegungen, auch hinsichtlich möglicher Standorte,  angestellt. Als Ergebnis kam ein Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ligusterweg in ca. 200 m Entfernung zum bisherigen Feuerwehrgerätehaus heraus; auf die beigefügten Planunterlagen wird hingewiesen.


Die aktuelle Kostenschätzung sieht wie folgt aus:

KGR 200:                    €100.000,- (Erschließung)

KGR 300:                    €405.000,- (Bau)

KGR 400:                    €125.000,- (Haustechnik)

KGR 500:                    €125.000,- (Außenanlagen + Artenschutz)

KGR 600:                      €25.000,- (Ausstattung)

KGR 700:                    €160.000,- (Baunebenkosten)

Summe (Brutto)        €940.000,- (KGR 200 – 700)

 

zzgl. einer voraussichtlichen Baukostensteigerung von im Augenblick im Mittel ca. 6% bis zum vermutlichen Baubeginn. Dies entspricht einem Wert in Höhe von ca. 60.000,- €.

 

Summe Brutto (ohne Grunderwerb) ca. €1.000.000,-

Gefördert wird der Neubau vom Freistaat Bayern pauschal mit 110.000€.


 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

1 Mio Gesamtkosten

 

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.1300.9401.0000     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Planunterlagen