Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt „Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Unterfarrnbach“ durchzuführen.
Die erforderlichen Mittel sind bereitzustellen und die haushaltsrechtliche Übertragbarkeit sicherzustellen. Dieser Grundsatzbeschluss dient der Verfahrenseinleitung (Nr. 2.4 der RiL für die Einleitung und Abwicklung städt. Bauvorhaben vom 01.04.2017).
Das bestehende
Feuerwehrgerätehaus in Unterfarrnbach erfüllt in keiner Weise mehr die
Anforderungen an eine zeitgemäße Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr
Unterfarrnbach.
Erforderliche
Mindest-Abstände zwischen Fahrzeug und Gebäude können nicht eingehalten werden.
Auch können aufgrund der zur Verfügung stehenden Größe zukünftig beschaffte
Fahrzeuge nicht mehr in das Feuerwehrgerätehaus eingestellt werden. Des
Weiteren fördert der Freistaat Bayern keine Feuerwehrfahrzeuge, die auf einem
nicht normgerechten Stellplatz stehen.
Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Unterfarrnbach auch in
Zukunft sicher zu gewährleisten, ist die Stadt Fürth als Träger der Feuerwehr
in der Pflicht, Abhilfe zu schaffen. Da das bestehende Feuerwehrgerätehaus
nicht umgebaut werden kann, um die technischen Anforderungen zu erfüllen, muss
ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut werden.
Hierzu wurden umfangreiche Vorüberlegungen, auch hinsichtlich möglicher
Standorte, angestellt. Als Ergebnis kam
ein Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ligusterweg in ca. 200 m Entfernung zum
bisherigen Feuerwehrgerätehaus heraus; auf die beigefügten Planunterlagen wird
hingewiesen.
Die aktuelle Kostenschätzung sieht wie folgt aus:
KGR 200:
€100.000,- (Erschließung)
KGR
300:
€405.000,- (Bau)
KGR
400:
€125.000,- (Haustechnik)
KGR
500:
€125.000,-
(Außenanlagen + Artenschutz)
KGR 600:
€25.000,- (Ausstattung)
KGR 700:
€160.000,- (Baunebenkosten)
Summe
(Brutto) €940.000,- (KGR 200 – 700)
zzgl. einer
voraussichtlichen Baukostensteigerung von im Augenblick im Mittel ca. 6% bis
zum vermutlichen Baubeginn. Dies entspricht einem Wert in Höhe von ca. 60.000,-
€.
Summe Brutto (ohne Grunderwerb) ca.
€1.000.000,-
Gefördert wird der
Neubau vom Freistaat Bayern pauschal mit 110.000€.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
1 Mio Gesamtkosten |
|
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
x |
ja |
Hst.1300.9401.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Planunterlagen