Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth zur Aufnahme einer gesonderten Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Heimatpfleger in Höhe von derzeit 145,39 Euro (mit fortschreitender tariflicher Anpassung).

 


Satzungsgemäß gewährt die Stadt Fürth in §3 der Satzung „dem Heimatpfleger/der Heimatpflegerin“ eine pauschale Aufwandsentschädigung. Die Stellvertretung wird nicht genannt. Derzeit ist es so geregelt, dass die Heimatpflegerin zugunsten der Stellvertretung auf 1/3 ihrer Entschädigung verzichtet. Dies soll nun neu geregelt werden. Die Stadtheimatpflegerin soll ihre volle Aufwandsentschädigung in Höhe von 436,16 bekommen, die Stellvertretung zusätzlich 1/3 der Summe, derzeit 145,39 Euro.

In §3 (1) der Satzung soll daher nach Satz 1 „[…] von 327 Euro.“ die Zeichenfolge „Der stellvertretende Stadtheimatpfleger/-in erhält 1/3 der genannten Aufwandsentschädigung.“ ergänzt werden.

Der Vorgang war bereits einmal im Stadtrat, muss aber wegen eines formellen Fehlers bei der Sachbearbeitung nochmals als Änderungssatzung verabschiedet werden, da beim vorherigen Mal fälschlicherweise die bereits aufgehobene Satzung von 1985 aufgehoben wurde, nicht die von 2012. Diese blieb damit gültig. Der Einfachheit halber wird dieses Mal nicht die Satzung als Ganzes neu verabschiedet, sondern lediglich eine Änderungssatzung für den betroffenen Satz.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

1.744,68 €

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungssatzung

Vergleich alte – neue Fassung