Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung
über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Fürth zur Aufnahme
einer gesonderten Aufwandsentschädigung für den stellvertretenden Heimatpfleger
in Höhe von derzeit 145,39 Euro (mit fortschreitender tariflicher Anpassung).
Satzungsgemäß gewährt die Stadt
Fürth in §3 der Satzung „dem Heimatpfleger/der Heimatpflegerin“ eine pauschale
Aufwandsentschädigung. Die Stellvertretung wird nicht genannt. Derzeit ist es
so geregelt, dass die Heimatpflegerin zugunsten der Stellvertretung auf 1/3
ihrer Entschädigung verzichtet. Dies soll nun neu geregelt werden. Die
Stadtheimatpflegerin soll ihre volle Aufwandsentschädigung in Höhe von 436,16
bekommen, die Stellvertretung zusätzlich
1/3 der Summe, derzeit 145,39 Euro.
In §3 (1) der Satzung soll daher
nach Satz 1 „[…] von 327 Euro.“ die Zeichenfolge „Der stellvertretende
Stadtheimatpfleger/-in erhält 1/3 der genannten Aufwandsentschädigung.“ ergänzt
werden.
Der Vorgang war bereits einmal im Stadtrat, muss aber wegen
eines formellen Fehlers bei der Sachbearbeitung nochmals als Änderungssatzung
verabschiedet werden, da beim vorherigen
Mal fälschlicherweise die bereits aufgehobene Satzung von 1985 aufgehoben
wurde, nicht die von 2012. Diese blieb damit gültig. Der Einfachheit halber
wird dieses Mal nicht die Satzung als Ganzes neu verabschiedet, sondern
lediglich eine Änderungssatzung für den betroffenen Satz.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
X |
ja |
1.744,68
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Änderungssatzung
Vergleich alte – neue Fassung