Betreff
Änderung der Richtlinien der Stadt Fürth zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien Fürth - VgaRi)
Vorlage
OrgA/132/2018
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

Die Ziffern 1.1, 1.3, 1.4, 1.5, 2.1, 2.2, 3.1-3.4, 4.1, 4.3, 4.4, 5.1, 5.5-5.9, 6.1-6.6, 6.9, 7.1-7.6, 7.8, 7.11, 8., 9., 10., 11., 12.1, 13., 15. und 16 der Richtlinien der Stadt Fürth zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien Fürth – VgaRi) erhalten die in der Spalte „Neue Regelung“ (der beigefügten Synopse) angeführte Neufassung.

 

Der Entwurf der geänderten Vergaberichtlinien (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Änderungen treten zum 28. Juni 2018 in Kraft.


Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A).

Die UVgO trat nicht bereits mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft, sondern wird erst durch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung bzw. für die Länder durch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Kraft gesetzt.

 

Dies erfolgte für die Kommunen mit dem Vorgriffsschreiben zur Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 18.05.2018, wobei die UVgO – wie bisher die VOL/A – den kommunalen Auftraggebern nur zur Anwendung empfohlen wird, nicht aber verpflichtend eingeführt wird.

Nachdem die Stadt Fürth bereits die VOL/A über die Vergaberichtlinien anwendet, sind diese nun hinsichtlich der UVgO zu ändern.

 

Zudem ist die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 18.05.2018 umzusetzen. Hiernach werden für Vergabeverfahren nach Haushaltsrecht (unterhalb der EU-Schwellenwerte) Modifikationen an den Vergabeordnungen VOB/A Abschnitt 1 und UVgO vorgenommen. Insbesondere werden Wertgrenzen für die Vergabearten erhöht sowie einschränkende Bedingungen und Verfahrensweisen hierfür festgelegt.

 

Die derzeit noch geltenden Vergaberichtlinien, zuletzt geändert am 16. März 2016, erwähnen die Zentrale Vergabestelle der Stadt Fürth, die am 01. April 2016 ihren Betrieb aufgenommen hat, noch nicht. Diese wird jetzt in den Vergaberichtlinien verankert.

 

Im Hinblick auf die Zertifizierung der Stadt Fürth als Fairtrade-Town im Jahr 2016 werden nun die Vergaberichtlinien um den allgemeinen Vergabegrundsatz einer nachhaltigen Beschaffung ergänzt, der die Kriterien einer klimafreundlichen, umweltfreundlichen und fairen Beschaffung zur Geltung bringt.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopse                (Anlage 1)
Vergaberichtlinien (Anlage 2)