Betreff
Digitalisierung an Schulen und Bildungseinrichtungen - Sachstand
Vorlage
SchvA/280/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss Schule, Bildung und Sport nimmt vom Sachstand Kenntnis und stimmt dem weiteren Vorgehen zu.


Der Ausschuss Schule, Bildung und Sport nimmt Kenntnis vom Vortrag des Fachberaters für digitale Bildung im Schulverwaltungsamt.

 

Des Weiteren gibt es zu den drei großen Handlungsbereichen (Ausbau der Infrastruktur, Ausleuchtung der Gebäude mit WLAN, Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten) folgenden Fortgang der Entwicklung zu berichten:

 

1. Ausbau der Infrastruktur

Am 01.06.2018 ist die Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen (Glasfaser/WLAN-Richtlinie-GWNLANR) in Kraft getreten. Für die erstmalige Anbindung an das Internet mit gigabitfähigen durchgängigen Glasfaserleitungen können die Sachaufwandsträger von öffentlichen Schulen gefördert werden. Daraufhin wird von der KommunalBIT überlegt, welche Möglichkeiten bestehen Fördergelder abzurufen, da nur Investitionen gefördert werden.

 

2. Ausleuchtung der Gebäude mit WLAN

Hier können ebenfalls Zuwendungen über die o.g. Förderrichtlinie vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat zu gleichen Voraussetzungen beantragt werden – nur investive Ausgaben für die Schaffung einer WLAN-Infrastruktur, aber auch die Erweiterung der erforderlichen Verkabelungsarbeiten im Gebäude sind zuwendungsfähig.

Für diesen erweiterten Arbeitsbereich (Ausleuchtung der einzelnen Schulgebäude mit WLAN -  Accesspoints/ Router/ Server/ Grundverkabelungen) soll bei der GWF/HtE eine Stelle Elektrotechnik neu geschaffen werden.

 

3. Ausstattung der Schulen und Bildungseinrichtungen mit digitalen Endgeräten

Am 14.05.2018 fand für alle Schulen und Bildungseinrichtungen eine Auftaktveranstaltung „Digitale Bildung“ statt. Hier konnte ein erster Austausch über pädagogische Konzepte und Standards diskutiert werden. Weitere Arbeitskreise werden schulartspezifisch, aber auch übergreifend fortgeführt.

 

Für den 26.06.2018 wird der Beschluss des Masterplans BAYERN DIGITAL II erwartet, der Förderungen für die Anschaffung und Inbetriebnahme votumskonformer digitaler Geräte für den pädagogischen Einsatz regelt.

 

Die Aufgaben des Fachlichen Leiters für Informationstechnik an Fürther Grund- und Mittelschulen werden umfassend für alle Fürther Schulen erweitert und in Fachberatung für digitale Bildung im Schulverwaltungsamt umbenannt. Für die Tätigkeit soll eine erhöhte Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird im nächsten Finanz- und Verwaltungsausschuss vorgelegt.

 

Im Schulverwaltungsamt soll eine Stelle „IT-Koordination an Schulen“ geschaffen werden. Aufgaben dieser Stelle werden u.a. sein:

-       Kommunikation und Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Akteuren (Schulleitungen, Systembetreuung an den Schulen und Sachaufwandsträger)

-       Fachliche/r Ansprechpartner/in für Systembetreuer/innen und Medienpädagoginnen und Medienpädagogen an den Schulen

-       Bestandsanalyse an den Schulen zu Hard- und Software

-       Marktsondierung zu pädagogischer Hard- und Software

-       Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der pädagogischen Konzepte der Schulen

-       Koordination und Moderation der Abstimmung zur Hard- und Softwareharmonisierung zwischen den Beteiligten

-       Auswahl und Festlegung der Hard- und Softwarestandards

-       Kostenkalkulation, mittel – und langfristige Finanzplanung

-       Priorisierung der Maßnahmen (Umsetzungskonzept), Controlling und Berichtswesen.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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