Betreff
Ganztags-Übergangsklassen an Volksschulen im Schuljahr 18/19
Vorlage
BB/106/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Ausschuss für Schule, Bildung und Sport:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Bildungsbüros zu Kenntnis und stimmt der (erneuten) Einrichtung von bis zu vier gebundenen Ganztags-Übergangsklassen sowie dem Abschluss der dazugehörigen Kooperationsverträge mit der ELAN GmbH zu. Er empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss, der städtischen Ko-Finanzierung sowie dem Abschluss der Kooperationsverträge zuzustimmen.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss stimmt der städtischen Ko-Finanzierung für bis zu vier Ganztagsklassen im Bereich von Übergangsklassen sowie dem Abschluss von Kooperationsverträgen mit der ELAN GmbH zu.

 


Zur besseren Förderung von Kindern aus Zuwandererfamilien, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, hat das bayerische Kultusministerium die Einrichtung von gebundenen Ganztagszügen im Bereich von Übergangsklassen an Grund-und Mittelschulen vorgesehen. Drei dieser Klassen bestehen aktuell an der Kiderlin-Mittelschule, der Otto-Seeling-Mittelschule und der Grundschule Frauenstraße. Diese sollen auch im Schuljahr 2018/19 wieder eingerichtet werden. Zusätzlich können im nächsten Schuljahr bis zu vier weitere Klassen gebildet werden. Deren Ansiedlung ist noch nicht endgültig, die Frauenschule wird eine zweite Klasse bilden, die Schickedanz-Schule wird ein oder auch zwei Klassen bilden, ob für eine vierte Klasse eine Schule gefunden wird ist derzeit noch unklar. Der Freistaat Bayern fördert diese Klassen mit je 26.500 Euro aus ESF-Mitteln, die zur Finanzierung einer sozialpädagogischen Betreuung genutzt werden sollen. Wie schon in den Vorjahren wird wieder die ELAN GmbH mit deren Durchführung beauftragt. Die Beantragung und Administration der Fördermittel übernimmt das Bildungsbüro.

Wie bei gebundenen Ganztagszügen üblich müssen auch diese Klassen seitens der Stadt Fürth mit je 5.000 Euro p.a. ko-finanziert werden. Je nach genauer Anzahl der Klassen wird daher eine Ko-Finanzierung von max. 35.000 Euro benötigt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Förderrichtlinien ESF des Freistaats Bayern