Betreff
Wiederherstellung Kinderspielplatz Herrnstraßendamm - Ergänzende Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/082/2018
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die ergänzende Projektgenehmigung für die Wiederherstellung des öffentlichen Kinderspielplatzes „Herrnstraßendamm“ mit einem Gesamtvolumen von 218.000 €.


Mit Beschluss vom 21.06.2017 erteilte der Bau- und Werkausschuss die Projektgenehmigung für die Wiederherstellung des öffentlichen Kinderspielplatzes Herrnstraßendamm nach durchgeführter Altlastensanierung des Standorts mit einem Gesamtvolumen von 180.000 €.

 

Gemäß Ziffer 4.3. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben sind Mehrkosten von mehr als 10% bzw. 25.000,-- Euro in Bezug auf die Gesamtkosten des Projektes, vor der Ausführung vom Baureferat bzw. Eigenbetrieb, entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit des Ausschusses, diesem bzw. dem Stadtrat erneut vorzulegen (ergänzende Projektgenehmigung).

 

Nach den nun anstehenden beiden Vergabe der Landschaftsgärtnerischen Arbeiten bzw. der Lieferung und Montage der Spielgeräte liegt der Kostenanschlag bei 218.000 € und damit 38.000 € bzw. rd. 21 % über dem Wert der Kostenberechnung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kgr

Titel

Kostenberechnung

Kostenanschlag

Differenz

200

Herrichten und Erschließen

 

 

 

240

Ausgleichsabgaben

0 €

12.000 €

+12.000 €

500

Außenanlagen

 

 

 

 

Holzgeländer

4.000 €

4.000 €

+/-0 €

 

Landschaftsgärtnerische Arbeiten

119.000 €

150.000 €

+31.000 €

 

Spielgeräte

50.000 €

37.000 €

-13.000 €

700

Baunebenkosten

 

 

 

730

Architekten- u. Ingenieurleistungen

7.000 €

14.000 €

+7.000 €

 

 

 

 

 

 

Rundung

0 €

1.000 €

+1.000 €

 

Summe

180.000 €

218.000 €

38.000 €

 

Bei den Landschaftsgärtnerischen Arbeiten (Kgr 500) wurde ein Submissionsergebnis erzielt, welches in Summe rd. 31.000 € höher liegt als der entsprechende Ansatz der Kostenberechnung. Dies hängt – wie aktuell bei häufig auftretenden ähnlichen Fällen - an der derzeitigen Hochkonjunkturlage im Baugewerbe, welches sich auch daran zeigt, dass kaum Angebote abgegeben werden. Das Baureferat/Grünflächenamt hatte diesem Umstand insoweit Rechnung getragen, dass die für ursprünglich 2018 vorgesehene Baumaßnahme auf Frühjahr 2019 verschoben wurde. Dennoch sind bei der öffentlichen Ausschreibung der Landschaftsgärtnerische Arbeiten nur acht Angebote eingegangen, die alle deutlich zwischen 26% und 64% über dem Eigenansatz der Kostenberechnung liegen.

 

Dagegen konnte bei der Lieferung und Montage der Spielgeräte (Sonderanfertigungen) ein deutliches besseres Ergebnis als in der Kostenberechnung veranschlagt erzielt werden (-13 T€).

 

Mit Bescheid vom 27.12.2016 setzt die Untere Naturschutzbehörde für die aufgrund der Altlastensanierung unabweisbare Baumrodung von sieben Großbäumen einen Ausgleichs- und Ersatzbedarf von 22 Bäumen fest. Nachdem auf der Spielplatzfläche die Pflanzungen von vier Bäumen vorgesehen sind, ergibt sich ein Defizit von insgesamt 18 Bäumen, die an andere Stelle im Stadtgebiet bereits gepflanzt wurden. Diese Ausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt 12 T€ wurde versehentlich in der Kostenberechnung vom 02.06.2017 nicht aufgenommen.

 

Die Planungsleistungen nach HOAI steigen gegenüber der Kostenberechnung um 7 T€. Die Ausgabe im Vermögenshaushalt des Projekts verbleibt jedoch aufgrund der Erbringung der Planungsleistung durch eigenes Personal als innere Verrechnung im städtischen Haushalt.

 

Die Maßnahme hat in den städtischen Haushalten 2015ff keine eigene Haushaltsstelle, sondern wird aus der „Spielplatzpauschale“ (4605.9501.0000, jährlicher Ansatz 100 T€) finanziert. Aus den Haushaltsjahren 2017 und 2018 stehen derzeit noch 179.000 € zur Verfügung. Laut derzeitigem MIP-Entwurf wird die Pauschale in unveränderter Höhe auch im Haushalt 2019 eingestellt, so dass für die beiden nun anstehenden Vergaben in Höhe von rd. 187 T€ insgesamt 279 T€ zur Verfügung stehen. Nachdem die Maßnahme erst in 2019 durchgeführt werden soll, entsteht die Kassenwirksamkeit erst in 2019.

 

Der erste Bauabschnitt mit der Altlastensanierung des Standorts ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Gesamtkosten liegen hierfür bei rd. 162 T€ und damit geringfügig (8%) über dem Eigenansatz der Kostenberechnung in Höhe von 150 T€.

 

 

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

218.000 €

 

nein

X

ja

o.A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 4605.9501.     

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


---