Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt die ergänzende Projektgenehmigung für die Wiederherstellung des öffentlichen Kinderspielplatzes „Herrnstraßendamm“ mit einem Gesamtvolumen von 218.000 €.
Mit Beschluss vom 21.06.2017 erteilte der Bau- und Werkausschuss die Projektgenehmigung für die Wiederherstellung des öffentlichen Kinderspielplatzes Herrnstraßendamm nach durchgeführter Altlastensanierung des Standorts mit einem Gesamtvolumen von 180.000 €.
Gemäß Ziffer 4.3. der Richtlinien
für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben sind Mehrkosten von
mehr als 10% bzw. 25.000,--
Euro in Bezug auf die Gesamtkosten des Projektes, vor der Ausführung vom
Baureferat bzw. Eigenbetrieb, entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit des
Ausschusses, diesem bzw. dem Stadtrat erneut vorzulegen (ergänzende
Projektgenehmigung).
Nach
den nun anstehenden beiden Vergabe der Landschaftsgärtnerischen Arbeiten bzw.
der Lieferung und Montage der Spielgeräte liegt der Kostenanschlag bei 218.000
€ und damit 38.000 € bzw. rd. 21 % über dem Wert der Kostenberechnung.
Kgr |
Titel |
Kostenberechnung |
Kostenanschlag |
Differenz |
200 |
Herrichten
und Erschließen |
|
|
|
240 |
Ausgleichsabgaben |
0 € |
12.000 € |
+12.000 € |
500 |
Außenanlagen |
|
|
|
|
Holzgeländer |
4.000 € |
4.000 € |
+/-0 € |
|
Landschaftsgärtnerische
Arbeiten |
119.000 € |
150.000 € |
+31.000 € |
|
Spielgeräte |
50.000 € |
37.000 € |
-13.000 € |
700 |
Baunebenkosten |
|
|
|
730 |
Architekten-
u. Ingenieurleistungen |
7.000 € |
14.000 € |
+7.000 € |
|
|
|
|
|
|
Rundung |
0 € |
1.000 € |
+1.000 € |
|
Summe |
180.000 € |
218.000 € |
38.000 € |
Bei
den Landschaftsgärtnerischen Arbeiten (Kgr 500) wurde ein Submissionsergebnis
erzielt, welches in Summe rd. 31.000 € höher liegt als der entsprechende Ansatz
der Kostenberechnung. Dies hängt – wie aktuell bei häufig auftretenden
ähnlichen Fällen - an der derzeitigen Hochkonjunkturlage im Baugewerbe, welches
sich auch daran zeigt, dass kaum Angebote abgegeben werden. Das
Baureferat/Grünflächenamt hatte diesem Umstand insoweit Rechnung getragen, dass
die für ursprünglich 2018 vorgesehene Baumaßnahme auf Frühjahr 2019 verschoben
wurde. Dennoch sind bei der öffentlichen Ausschreibung der Landschaftsgärtnerische
Arbeiten nur acht Angebote eingegangen, die alle deutlich zwischen 26% und 64%
über dem Eigenansatz der Kostenberechnung liegen.
Dagegen
konnte bei der Lieferung und Montage der Spielgeräte (Sonderanfertigungen) ein
deutliches besseres Ergebnis als in der Kostenberechnung veranschlagt erzielt
werden (-13 T€).
Mit
Bescheid vom 27.12.2016 setzt die Untere Naturschutzbehörde für die aufgrund
der Altlastensanierung unabweisbare Baumrodung von sieben Großbäumen einen
Ausgleichs- und Ersatzbedarf von 22 Bäumen fest. Nachdem auf der
Spielplatzfläche die Pflanzungen von vier Bäumen vorgesehen sind, ergibt sich
ein Defizit von insgesamt 18 Bäumen, die an andere Stelle im Stadtgebiet
bereits gepflanzt wurden. Diese Ausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt 12 T€
wurde versehentlich in der Kostenberechnung vom 02.06.2017 nicht aufgenommen.
Die
Planungsleistungen nach HOAI steigen gegenüber der Kostenberechnung um 7 T€.
Die Ausgabe im Vermögenshaushalt des Projekts verbleibt jedoch aufgrund der
Erbringung der Planungsleistung durch eigenes Personal als innere Verrechnung
im städtischen Haushalt.
Die
Maßnahme hat in den städtischen Haushalten 2015ff keine eigene Haushaltsstelle,
sondern wird aus der „Spielplatzpauschale“ (4605.9501.0000, jährlicher Ansatz
100 T€) finanziert. Aus den Haushaltsjahren 2017 und 2018 stehen derzeit noch
179.000 € zur Verfügung. Laut derzeitigem MIP-Entwurf wird die Pauschale in unveränderter
Höhe auch im Haushalt 2019 eingestellt, so dass für die beiden nun anstehenden
Vergaben in Höhe von rd. 187 T€ insgesamt 279 T€ zur Verfügung stehen. Nachdem
die Maßnahme erst in 2019 durchgeführt werden soll, entsteht die
Kassenwirksamkeit erst in 2019.
Der
erste Bauabschnitt mit der Altlastensanierung des Standorts ist
zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Gesamtkosten liegen hierfür bei rd. 162 T€
und damit geringfügig (8%) über dem Eigenansatz der Kostenberechnung in Höhe
von 150 T€.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
218.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
o.A. |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
4605.9501. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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