Der Ausschuss/Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und
empfiehlt dem Stadtrat/erteilt gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die
Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum
vorgelegten Entwurf für
Variante
1 (vier-bahnige 100-m-Laufbahn/zwei-bahnige Rundlaufbahn) mit einem
Gesamtkostenansatz von 365.000 EUR.
Variante
2 (vier-bahnige 100-m-Laufbahn/vier-bahnige Rundlaufbahn) mit einem
Gesamtkostenansatz von 435.000 EUR.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme zur Förderung
bei der Regierung von Mittelfranken anzumelden.
Planungsanlass
Im Zuge einer Sicherheitsüberprüfung am Sportgelände
Hans-Lohnert wurden erhebliche Mängel an der Rundlaufbahn (Länge ca. 360 m) und
der 100-m-Sprintstrecke (Länge ca. 120 m) festgestellt. Die Tennenbeläge sind
stark mit Wildaufwuchs (Gras, Ruderalflur) bewachsen und sind davon langfristig
nur äufwändig zu befreien. Die Randeinfassungen (Kantensteine) der Laufbahnen
sind teilweise oder ganz eingewachsen und verdrückt. Das vorhandene
Entwässerungssystem am Übergang zwischen dem Rasenspielfeld und der Laufbahn
ist nicht mehr funktionsfähig. Die noch vorhandene alte Bandenwerbung ist
baufällig und überholt. Angrenzende aufgehende Bauteile (z.B. Stufen, Mauern,
o.ä.) stellen teilweise Sicherheitsmängel dar und müssen beseitigt werden. Die
Laufbahnen werden regelmäßig von mehreren Schulen für den Sportunterricht
genutzt. Aufgrund der o.g. Mängel ist die Benutzung der Laufbahn derzeit nicht
möglich.
Im Haushalt 2018 wurden auf
Antrag des Baureferats/Grünflächenamt bereits 275.000 € für die Sanierung der
Laufbahn eingestellt, die jedoch aufgrund der nunmehr vorliegende detaillierten
Entwurfsplanung für eine Generalsanierung nicht ausreichend sind.
Ziel einer Sanierung ist es die Mängel
schnellstmöglich zu beheben, die Tennenbeläge durch
zeitgemäße Kunststoff-Sportbeläge zu ersetzen und die Anlage dem Schul- und
Vereinssport wieder zur Verfügung zu stellen.
Bestand
Im Norden und Süden der
Laufbahn ist absolut wertvoller Baumbestand (überwiegend mächtige Eichen)
vorhanden, die durch die Baumaßnahme nicht in Mitleidenschaft gezogen werden
soll, auch wenn ein vollständige Freihaltung des geschützten Kronentaufbereichs
von Baumaßnahmen nicht gelingen kann.
Das innerhalb der
Rundlaufbahn liegende Rasenspielfeld ist in einem sehr guten Zustand und soll
in der jetzigen Form erhalten bleiben, ebenso wie die vorhandenen
Weitsprunganlagen.
Weder die Kurzstreckenbahn
für den 100-m-Lauf insbesondere aber auch nicht die Rundlaufbahn mit einer
notwendigen Gesamtlänge von 400 m können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten
in schulische Freisportanlage gemäß den einschlägigen Richtlinien umgewandelt
werden, da sowohl die hierfür notwendige Länge wie Breite nicht vorhanden ist.
Im beigefügten Bestandsplan
ist eine norm-gerechte Kampfbahn Typ C, wie beispielsweise am Charly-Mai-Sportfeld
vorhanden, rot gestrichelt dargestellt. Im Süden und Norden der Anlage lässt
dies der vorhandene Baumbestand nicht zu. Im Osten und Westen der Anlage würde
die Laufbahn entweder bis in den öffentlichen Straßenraum ragen oder das
vorhandene Gebäude müsste rückgebaut werden. Eine Umwandlung der
Freisportanlage in eine norm-gerechte Kampfbahn Typ C mit 400-m-Rundlaufbahn
wurde daher planerisch nicht weiter verfolgt.
Der gesamte Hans-Lohnert-Sportplatz liegt in der
weiteren Wasserschutzzone A des Rednitztales. Daher sind dezentrale
Versickerungsanlagen nicht zulässig.
Im Flächennutzungsplan ist
die Fläche als „Sportplatz“ eingetragen, es stehen somit einer Generalsanierung
keine planungsrechtlichen Tatbestände entgegen. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan
besteht nicht.
Entwurfsbeschreibung
Die vorliegende Entwurfsplanung
sieht vor, die vorhandenen Tennenbeläge abzubrechen und durch neue
Kunststoff-Sportbeläge zu ersetzten. Das Entwässerungssystem, die
Randeinfassungen und die Bande werden erneuert. Zum Schutz der neuen
Kunststoffflächen ist – wie inzwischen übliche - eine fachgerechte Wurzelsperre
bis auf eine Tiefe von ca. 80 cm vorgesehen.
Derzeit besteht die Laufbahn aus
vier Einzelbahnen mit Tennenbelag, jedoch ohne separate Linierung. Für die
künftigte Ausgestaltung legt das Baureferat/Grünflächenamt zwei Varianten vor:
Variante 1
360-m-Rundlaufbahn mit zwei
Einzelbahnen und vier-bahnige Kurzstrecke mit einer Gesamtlänge von 120 Metern
mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 365 T€
Variante 2
360-m-Rundlaufbahn mit vier Einzelbahnen und vier-bahnige
Kurzstrecke mit einer Gesamtlänge von 120 Metern mit geschätzten Gesamtkosten
in Höhe von 435 T€
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende
Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem
Senioren- und Behindertenrat, den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern und den
nutzenden Schulen mit Verfügung vom 25.06.2018 instruiert. Es wurden gegen die
vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben.
Die infra fürth gmbh weist
auf die Lage in der weiteren Wasserschutzzone hin. Die untere
Naturschutzbehörde sowie das Sachgebiet Baumpflege im Grünflächenamt weisen auf
den schützenswerten Baumbestand und der sich hieraus ergebende Mehraufwand für
Baumschutz und Handarbeit hin.
Die Kämmerei weist nach
Rücksprache mit der Regierung von Mittelfranken auf die grundsätzliche
Möglichkeit der Förderung nach FAG hin, welches jedoch zunächst eine
schulaufsichtliche Genehmigung voraussetzt. Die Förderung erfolgt nach den
einschlägigen Kostenrichtwerten, die jedoch aufgrund der verkleinerten Fläche
nur im entsprechenden prozentualen Verhältnis angesetzt werden können.
Von den angeschriebenen neun
Schulen, die den Hans-Lohnert-Sportplatz nutzen, haben sich zwei zu den beiden vorgelegten
Varianten geäußert. Das Hardenberg-Gymnasium spricht sich für die vier-bahnige
Rundlaufbahn aus, während die Grundschule John-F.-Kennedy-Straße auch eine
zwei-bahnige Varianten für den Schulsport in Grundschulen für ausreichend hält.
Ebenso für die vier-bahnige Rundlaufbahn spricht sich der Fachberater Sport,
das Schulverwaltungsamt sowie die Stabstelle Sportservice im Referat I aus.
Das Grünflächenamt empfiehlt
dem Ausschuss/Stadtrat ebenfalls die Variante 2.
Finanzierung und
Realisierung
Die Gesamtkosten liegen
einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 365.000 EUR bzw. 435.000
EUR, je nachdem welche Variante zur Ausführung gelangen soll.
Im Einzelnen:
Kgr |
Titel |
Variante 1 |
Variante 2 |
500 |
Außenanlagen |
|
|
510 |
Geländeflächen |
42.500 € |
42.500 € |
520 |
Befestige Flächen |
163.000 € |
245.000 € |
530 |
Baukonstruktionen |
32.500 € |
32.500 € |
540 |
Technische Anlage |
25.000 € |
25.000 € |
570 |
Rasenflächen |
40.000 € |
22.000 € |
590 |
Abbruchmaßnahmen |
22.000 € |
22.000 € |
|
|
|
|
600 |
Ausstattung und Kunstwerke |
|
|
611 |
Allgemeine Ausstattung |
6.000 € |
6.000 € |
|
|
|
|
700 |
Baunebenkosten |
|
|
720 |
Vorbereitung der Objektplanung |
1.000 € |
1.000 € |
730 |
Architekten- und Ingenieurleistungen |
30.000 € |
36.000 € |
740 |
Gutachten und Beratung |
2.500 € |
2.500 € |
770 |
Allgemeine Baunebenkosten |
500 € |
500 € |
|
|
|
|
|
Summe brutto |
365.000 € |
435.000 € |
Nach heutigem Kenntnisstand
kann auf der Basis des Kostenrichtwerts für eine vier-bahnige Laufbahn mit 400
m Länge abzüglich der 15% für Eigenleistung von Planung und unter Einbeziehung
des jeweiligen Anteils der tatsächlichen Sportflächen folgende Fördermittel
prognostiziert werden:
bei Variante 1 142.000 €
bei Variante 2 213.000 €
Die Netto-Belastung des
städtischen Haushalts d.h. die Gesamtkosten abzgl. der prognostizierten
Fördermittel und abzgl. der inneren Verrechnung von Leistungen liegt bei beiden
Varianten bei 191 T€ (Var. 1) bzw. bei 184 T€ (Var. 2). Das heißt, dass die
höherwertige Variante 2 den städtischen Gesamthaushalt aufgrund der höheren
Fördermittel und aufgrund der höheren inneren Verrechnung „unterm Strich“
weniger belastet als Variante 1 (vgl. Anlage 5).
Für die Umsetzung der
Maßnahme sind im Entwurf zum Haushalt 2019 zusätzlich zu den bereits in 2018
vorhandenen Mittel in Höhe von 275.000 € weitere 158.000 € eingestellt werden.
Die jährlichen Folgelasten
wurden nicht separat berrechnet. Da es sich um die Sanierung einer bestehenden
Fläche und somit um keinen realen Flächenzugang handelt, ist davon auszugehen,
dass die jährlichen Folgelasten gleich bleiben oder sich nur geringfügig
erhöhen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
365/435
T€ |
|
nein |
X |
ja |
o.
A. € |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
nein |
X |
ja |
Hst.
5600.9502.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
||||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1 Bestandsplan
Anlage 2 Entwurfsplanung Variante 1
Anlage 3 Entwurfsplanung Variante 2
Anlage 4 Fotodokumentation
Anlage 5 Prognose Fördermittel