Betreff
Hallstraße: Grundsatzbeschluss für die weitere städtebauliche und verkehrliche Entwicklung
Vorlage
SpA/628/2018
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Vortrag der Baureferentin diente zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für die Hallstraße unter grundsätzlicher baulicher Fortführung des bereits umgebauten Teilbereichs fortzuführen und dabei eine möglichst fußgängerfreundliche Gestaltung zu Grunde zu legen.

 

Die weiteren Nutzungen wie insbesondere der Radverkehr und die Möglichkeiten zur Anlieferung sowie die Erreichbarkeit für Anlieger sind dabei angemessen zu berücksichtigen.

 

Über die Vorschläge und einen Zeitplan für die weitere Umsetzung soll die Verwaltung baldmöglichst wieder berichten.


Die Hallstraße hat für die Erreichbarkeit der Fürther Innenstadt eine wichtige Bedeutung. Diese wird durch die weitere Modernisierung und Attraktivierung der Innenstadt noch weiter steigern.

 

Auf ihrer gesamten Länge ist die Hallstraße wichtig für den Fußgängerverkehr und auch den Radverkehr in und aus Richtung Wiesengrund, Königstraße und Stadttheater. Durch den Geschäftsbesatz ist hier auch die Anlieferung wichtig.

 

Im Abschnitt zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Moststraße ist die Hallstraße zur Fußgängerzone (Radfahrer frei) umgestaltet worden.

 

Im sich daran anschließenden Abschnitt zwischen Moststraße und Alexanderstraße überlagern sich die Nutzungen mit dem abfahrenden Verkehr aus der Tiefgararge Neue Mitte und der Anlieferung für die Neue Mitte sowie die weiteren Geschäfte in der Moststraße und Hallstraße.

 

Der folgende Abschnitt zwischen Alexanderstraße und Bäumenstraße wird durch das City-Center und das Amtsgericht geprägt. Das City-Center wird derzeit überplant und soll als Flair Fürth ein weitere wichtiger Anlaufpunkt für die Kundschaft in der Fürther Innenstadt werden. Das Amtsgericht erhält einen neuen barrierefreien Zugang von der Hallstraße aus.

 

Zwischen Bäumenstraße und Königstraße weitet sich die Hallstraße zu einer Platzfläche auf. Die Aufenthaltsfunktion hat hier nicht nur wegen des angrenzenden Stadttheaters und des Amtsgerichts eine noch stärkere Bedeutung. Diese wird durch die beschlossene Umgestaltung des Hallplatzes und der Königstraße ebenfalls noch zunehmen.

 

Daraus wird ersichtlich, dass die Hallstraße eine durchgängig sehr hohe Bedeutung für den Fußgängerverkehr hat.

 

Ziel soll es daher sein, eine möglichst fußgängerfreundliche Gestaltung zu schaffen, die ein Flanieren und einen attraktiven Aufenthalt mit Außengastronomie ermöglicht. Die anderen notwendigen Nutzungen sind funktional, gestalterisch und (straßenverkehrs-)rechtlich sachgerecht zu integrieren, um eine attraktive und sichere Nutzung zu ermöglichen.

 

Für die Planung, und den Bau der Hallstraße zwischen Moststraße und Bäumenstraße ist von der Verwaltung ein Zeitplan unter Berücksichtigung der anderen geplanten baulichen Maßnahmen (insbesondere Umbau City-Center, Amtsgericht und Hallplatz) zu entwickeln. Dieser ist mit den planerischen Überlegungen dem BWA sobald wie möglich vorzustellen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: