- Vom Vortrag der Referentin über das beiliegenden „Konzept Carsharing in der Stadt Fürth“ wird Kenntnis genommen.
- Das vorliegende Konzept Carsharing für die Stadt Fürth wird beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung umgehend vorzubereiten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Anbieter für die ausgewählten Standorte zu suchen.
- Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, eine Erfolgskontrolle zum Carsharing-Konzept durchzuführen und den Stadtrat zu gegebener Zeit darüber zu unterrichten.
Mit der Vorlage SpA/591/2018,
Carsharing in Fürth wurden dem Umweltausschuss Sachstand und Perspektiven
des Carsharing allgemein und für Fürth erläutert. Am 20.4.2018 hat der
Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Planung von
Carsharing (CS) in Fürth vorzulegen.
Es gibt stationsbasiertes und
stationsunabhängiges Carsharing. Bei stationsbasiertem CS wird das Fahrzeug
von einem dauerhaft festgelegten Stellplatz abgeholt und muss auch dorthin
zurückgebracht werden. Bei stationsunabhängigem Carsharing wird das Fahrzeug
vom Nutzer per Smartphone GPS an seinem Abstellort - innerhalb eines
festgelegten Bereichs – gesucht und wird nach der Nutzung wiederum beliebig in
dem Bereich abgestellt. Mehrere Untersuchungen (u.a. Öko-Institut, Freiburg und
Institut für sozio-ökologische Forschung (ISOE), Frankfurt für
Bundesumweltministerium 2018) weisen nach, dass diese Art des CS zu mehr
Autoverkehr führt und ÖPNV und Radverkehr damit Nutzer verlieren. Insofern soll
in Fürth allein das stationsbasierte CS weitergeführt werden.
Stationsbasiertes Carsharing kann im Mittelwert 10 private Pkw
ersetzen (Angabe Bundesverband CarSharing, BCS). Damit kann Carsharing zur Verringerung des Parkdrucks im
Straßenraum ohne Restriktionen für die individuelle Mobilität beitragen.
Carsharing-Angebote in den gut mit ÖPNV erschlossenen Innenstädten mit Zugleich
dichter Versorgungsinfrastruktur dienen der „Mobilitätsversicherung“, wenn die
Optionen des Umweltverbundes (Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr) nicht
ausreichen. Da nutzungsabhängig pro km abrechnet wird, gibt es
Kostentransparenz und in der Folge sinkt meist die Anzahl der Inanspruchnahme
eines Autos durch die CS-Nutzer. Somit leistet stationsbasiertes Carsharing
Beiträge zur Reduktion des Flächenverbrauchs im öffentlichen Straßenraum (Autos
stehen durchschnittlich 23h pro Tag) und zur Luftreinhaltung durch verminderte
Emissionen. Im Außenbereich kann Carsharing als Ergänzung zum öffentlichen
Verkehr angeboten werden und dient insbesondere dazu, den Zweitautobesitz zu
reduzieren.
Carsharing wird als Maßnahme
auch in den in Erarbeitung befindlichen Fürther Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aufgenommen. Um zusätzlich einen
Beitrag zur Luftreinhaltung zu leisten, ist es gewünscht, dass ein Teil der
Carsharing-Flotte elektrisch angetrieben wird.
Zusätzlich zum Gesetz zur
Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG) auf Bundesebene
gilt seit dem 01.09.2018 auch das bayerische Gesetz zur Förderung des stationsbasierten Carsharing in Bayern. Dadurch
wurde das Bayerische Straßen- und Wegegesetz geändert. Dadurch ist
stationsbasiertes Car-Sharing als Sondernutzung auf öffentlichen Flächen
möglich.
Standorte
Derzeit werden an den drei Standorten Gebhardstraße 2, Karolinenstraße 52 a und Billinganlage 10 von der Firma Scouter 5 Fahrzeuge zum Carsharing angeboten. Die Standorte befinden sich in Höfen, sind im Straßenraum also nicht sichtbar. Trotzdem stellt der Anbieter eine beständig steigende Nachfrage nach Carsharing in Fürth fest und möchte das Angebot erweitern.
Um die Nutzung von Car-Sharing noch weiter steigern zu können, sollen gut sichtbare und erreichbare Standorte im öffentlichen Raum angeboten werden.
Folgende Kriterien werden für die Standortsuche zugrunde gelegt:
·
Dichte
Bebauung mit vielen Haushalten (potenziellen Nutzern)
·
Hoher
Parkdruck in Wohnquartieren
·
Einzugsbereich
pro CS-Standort von max. 500 m
·
ÖPNV-Angebot
von zumindest einer Linie
·
Vorhandensein
externer Nutzungen wie z. B. Verwaltung, soziale Einrichtungen bei Einrichtung
von sog. Mobilpunkten der Größe L – Large
Folgende neue
Standorte werden für Carsharing im Straßenraum vorgeschlagen:
1.
Rathaus
2.
Hauptbahnhof
Fürth
3.
Stresemannplatz
4.
Jakobinen-
/ Pickertstraße
5.
Kulturforum
6.
Steuben-/
Flößaustraße
Ausstattungsstandards
Analog dem Vorgehen in Nürnberg und Erlangen sollen nach Bremer Vorbild sogenannte
Mobilpunkte im öffentlichen Straßenraum (www.mobilpunkt-bremen.de) eingerichtet werden.
Die Stadt Nürnberg betreibt seit 2016 acht solcher „Mobilpunkte“ und
wird diese im nächsten Schritt um 20 erweitern. Zur besseren Erkennbarkeit
werden die Stationen mit der Wortmarke „mobilpunkt“ an einer Stele
gekennzeichnet. Im Sinne der Nutzer im eng verflochtenen Ballungsraum Nürnberg
– Fürth – Erlangen ist es, die Mobilpunkte in Fürth designgleich aufzustellen.
Die Stele sollte zusätzlich beleuchtet und evtl. ein Infobereich (Hinweise zum
Carsharing, Stadtplanausschnitt etc.) integriert werden.
Zur besseren Erkennbarkeit und
zum Schutz vor Fremdparkern sollen die dem Carsharing zur Verfügung
gestellten Straßenflächen mit orangen Markierungen versehen werden. Der
farblichen Markierung wird gegenüber den ansonsten verwendeten Pollern der
Vorzug gegeben. Poller sind umständlich in der Handhabung und sind dem
Verkehrsablauf und der Verkehrssicherheit abträglich. Es hat sich in Fürth
gezeigt, dass die grüne Markierung der Parkplätze an E-Ladesäulen wahrgenommen
wird und vor Falschparken schützt.
Ziel ist es, verschiedene Mobilitätsangebote
miteinander zu verknüpfen, um die Fürther Bevölkerung damit ein für die
jeweilige Situation passendes multimodales Angebot zur Verfügung zu stellen.
Das bedeutet, dass Carsharingstandorte immer gut zu Fuß und mit dem Rad
erreichbar sowie zumindest bei größeren Standorten auch mit öffentlichen
Verkehrsmitteln gut erreichbar sein müssen. Entsprechend sollen alle
Carsharingstandorte mit Fahrradabstellplätzen ausgestattet werden.
Im Sinne der Luftreinhaltung soll das Carsharing-Angebot sukzessive
mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen erweitert oder umgerüstet werden. Derzeit
wird von den CS-Anbietern der Einsatz von Elektroautos getestet (Kriterien sind
z. B. Einsatzbereitschaft, Fahrleistung, Ladedauer, Akzeptanz der Nutzer). Es
wird empfohlen, zunächst die Nutzung der Standorte für Carsharing zu testen und
erst dann zu entscheiden, wo Elektroautos angeboten werden sollen. Somit kann
die relativ teure Ladeinfrastruktur besonders effizient genutzt werden.
Mittelfristig ist vorgesehen an zentralen Carsharingstandorten zusätzliche Mobilitätsangebote, wie
elektrisch betriebene Lastenfahrräder und Leihfahrräder, zu schaffen.
Die Standorte werden in drei abgestuften Ausbaustandards angeboten
(vgl. auch Plan in der Anlage):
mobilpunkt |
Ausstattung |
Standort |
mobilpunkt
S - small |
·
1 Carsharing-Stellplatz ·
Fahrradabstellanlage für zumindest 5 Systemständer * ·
Nähe zu ÖV- Haltestelle zumindest einer Linie |
·
Jakobinen-/ Pickertstraße ·
Kulturforum ·
Steuben- / Flößaustraße |
mobilpunkt
M - middle |
·
2 Carsharing-Stellplätze ·
Fahrradabstellanlage für zumindest 10 Systemständer * ·
Nähe zu ÖV- Haltestelle zumindest zweier Linien
·
Elektroladesäule für öffentliches Laden und Carsharingfahrzeug |
·
Stresemannplatz |
mobilpunkt
L – large |
·
2 – 3 Carsharing-Stellplätze ·
Fahrradabstellanlage für zumindest 10 Systemständer * ·
Nähe zu ÖV- Haltestelle mehrere Linien
·
Elektroladesäule für öffentliches Laden und Carsharingfahrzeug ·
Leihlastenrad ·
Angebot von Leihfahrrädern |
·
Rathaus ·
Hauptbahnhof Fürth |
*vgl.
hierzu Beschlussfassung des Stadtrates „Radverkehrskonzept: Standard für Fahrradständer“
vom 9.4.2014
Die Optionen für zusätzliche Mobilitätsangebote werden der Planung der
Carsharingstandorte bereits berücksichtigt.
Flächen werden im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis dem Carsharing
zur Verfügung gestellt.
Weiteres Vorgehen
Auswahlverfahren
Das Gesetz zur Förderung des stationsbasierten Carsharing in Bayern
(vom 31.7.2018) gibt vor, dass „die Gemeinde Flächen auf öffentlichen Straßen
für stationsbasiertes Carsharing bestimmen und im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens
einem Carsharing-Anbieter für einen Zeitraum von längstens acht Jahren zur
Verfügung stellen.“
In enger Abstimmung mit infra fürth, dem Anbieter von
Mobilitätsdienstleistungen und Elektroladeinfrastruktur vor Ort, wird die Stadt
Fürth ein solches Auswahlverfahren
(zweistufig: Interessenbekundungsverfahren und Angebotsaufforderung) für die
öffentliche Dienstleistungskonzession zum Betrieb von Carsharingfahrzeugen an
Mobilitätspunkten in Fürth durchführen.
Folgende Anforderungen
sollen der Anbieterauswahl zugrunde gelegt werden:
- Anbieter
übernimmt das Carsharing für alle sechs im CS-Konzept beschlossen
Standorte.
- Anbieter
muss bereit sein, die Flotte in Fürth mit zumindest 2 Elektrofahrzeugen
auszustatten.
- Anbieter
muss Erfahrung im Bereich des stationsbasierten Carsharing nachweisen und
Referenzen aus der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen vorlegen.
- Anbieter
muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit seines Geschäftsmodells nachweisen.
- Anbieter
soll im Ladeverbund mit Anbietern in Nürnberg, Erlangen arbeiten, um
höchstmöglichen Komfort für die potentiellen Nutzer zu gewährleisten.
- Anbieter
muss überörtliche, regionale und möglichst auch bundesweite Nutzbarkeit
von Carsharing ermöglichen.
Im Anschluss müssen die einzelnen Standorte
(Anordnung der Parkstände, der Fahrradabstellanlagen, etc.) geplant und abgestimmt werden. Die Standorte
sollen zeitnah möglichst bis zum Frühsommer 2019 in Betrieb genommen werden. Im
Rahmen der Erfolgskontrolle zur Maßnahme Carsharing wird festgestellt, wie der
einzelne Standort genutzt wird. Somit können bei Bedarf zusätzliche
Carsharing-Stellplätze eingerichtet werden. Auch die Auflassung oder
Verlagerung eines Standortes ist möglich, wenn sich herausstellt, dass er nicht
ausreichend angenommen wird und an anderer Stelle sinnvoller wäre. Sukzessive
sollen dann zumindest an 2 Standorten Elektrofahrzeuge beim Carsharing
eingesetzt werden.
Derzeit
existieren mehrere Förderaufrufe in
Deutschland und auf EU-Ebene in Zusammenhang mit dem Ausbau von Carsharing und
Mobilitätsverknüpfungspunkten (z.B. Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur: Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 bis 2020“, Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“). Hier werden
seitens der Stadt Fürth Anträge gestellt, um die Umsetzung des
Carsharing-Konzeptes bezuschussen zu lassen.
Zeigt die Erfolgskontrolle,
dass Carsharing in Fürth als ergänzendes Mobilitätsangebot vermehrt angenommen
wird, ist geplant, in weiteren Ausbaustufen das Angebot an mobilpunkten zu
erweitern. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit könnte dann auch die Fürther
Bevölkerung um Standortvorschläge gebeten werden.
In der nächsten Ausbaustufe
soll auch an zumindest einem Standort im Außenbereich Carsharing im Rahmen
eines Piloten angeboten werden, um zu erfahren, ob solche Standorte ebenfalls
eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Verkehrsplanerisches Ziel ist es,
dort insbesondere die Anschaffung von Zweitfahrzeugen pro Haushalt zu
reduzieren.
Mit Carsharing soll wie beschrieben der Parkdruck reduziert werden und
damit sollen die Straßen auch für Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr
ebenso wie Geh- und Radwege besser passierbar werden. Daneben bietet sich an,
die Allgemeinheit direkt an dem geringeren Parkdruck teilhaben zu lassen, indem
Flächen auch zur Begrünung des
Straßenraums genutzt werden.
Außerdem wird die Stadt Fürth weiterhin zukunftsfähige
Mobilitätskonzepte wie Carsharing bei Neubauvorhaben mit Abweichungen von der Stellplatzsatzung berücksichtigen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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- Plandarstellung Konzept Carsharing für die Stadt Fürth