Betreff
Carsharing - Konzeption für die Stadt Fürth
Vorlage
SpA/663/2019
Art
Beschlussvorlage - SB
  1. Vom Vortrag der Referentin über das beiliegenden „Konzept Carsharing in der Stadt Fürth“ wird Kenntnis genommen.
  2. Das vorliegende Konzept Carsharing für die Stadt Fürth wird beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung umgehend vorzubereiten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Anbieter für die ausgewählten Standorte zu suchen.
  4. Das Stadtplanungsamt wird beauftragt, eine Erfolgskontrolle zum Carsharing-Konzept durchzuführen und den Stadtrat zu gegebener Zeit darüber zu unterrichten.

 


Mit der Vorlage SpA/591/2018, Carsharing in Fürth wurden dem Umweltausschuss Sachstand und Perspektiven des Carsharing allgemein und für Fürth erläutert. Am 20.4.2018 hat der Umweltausschuss die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Planung von Carsharing (CS) in Fürth vorzulegen.

 

Es gibt stationsbasiertes und stationsunabhängiges Carsharing. Bei stationsbasiertem CS wird das Fahrzeug von einem dauerhaft festgelegten Stellplatz abgeholt und muss auch dorthin zurückgebracht werden. Bei stationsunabhängigem Carsharing wird das Fahrzeug vom Nutzer per Smartphone GPS an seinem Abstellort - innerhalb eines festgelegten Bereichs – gesucht und wird nach der Nutzung wiederum beliebig in dem Bereich abgestellt. Mehrere Untersuchungen (u.a. Öko-Institut, Freiburg und Institut für sozio-ökologische Forschung (ISOE), Frankfurt für Bundesumweltministerium 2018) weisen nach, dass diese Art des CS zu mehr Autoverkehr führt und ÖPNV und Radverkehr damit Nutzer verlieren. Insofern soll in Fürth allein das stationsbasierte CS weitergeführt werden.

 

Stationsbasiertes Carsharing kann im Mittelwert 10 private Pkw ersetzen (Angabe Bundesverband CarSharing, BCS). Damit kann Carsharing zur Verringerung des Parkdrucks im Straßenraum ohne Restriktionen für die individuelle Mobilität beitragen. Carsharing-Angebote in den gut mit ÖPNV erschlossenen Innenstädten mit Zugleich dichter Versorgungsinfrastruktur dienen der „Mobilitätsversicherung“, wenn die Optionen des Umweltverbundes (Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr) nicht ausreichen. Da nutzungsabhängig pro km abrechnet wird, gibt es Kostentransparenz und in der Folge sinkt meist die Anzahl der Inanspruchnahme eines Autos durch die CS-Nutzer. Somit leistet stationsbasiertes Carsharing Beiträge zur Reduktion des Flächenverbrauchs im öffentlichen Straßenraum (Autos stehen durchschnittlich 23h pro Tag) und zur Luftreinhaltung durch verminderte Emissionen. Im Außenbereich kann Carsharing als Ergänzung zum öffentlichen Verkehr angeboten werden und dient insbesondere dazu, den Zweitautobesitz zu reduzieren.

 

Carsharing wird als Maßnahme auch in den in Erarbeitung befindlichen Fürther Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aufgenommen. Um zusätzlich einen Beitrag zur Luftreinhaltung zu leisten, ist es gewünscht, dass ein Teil der Carsharing-Flotte elektrisch angetrieben wird.

 

Zusätzlich zum Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing (Carsharinggesetz - CsgG) auf Bundesebene gilt seit dem 01.09.2018 auch das bayerische Gesetz zur Förderung des stationsbasierten Carsharing in Bayern. Dadurch wurde das Bayerische Straßen- und Wegegesetz geändert. Dadurch ist stationsbasiertes Car-Sharing als Sondernutzung auf öffentlichen Flächen möglich.

 

Standorte

Derzeit werden an den drei Standorten Gebhardstraße 2, Karolinenstraße 52 a und Billinganlage 10 von der Firma Scouter 5 Fahrzeuge zum Carsharing angeboten. Die Standorte befinden sich in Höfen, sind im Straßenraum also nicht sichtbar. Trotzdem stellt der Anbieter eine beständig steigende Nachfrage nach Carsharing in Fürth fest und möchte das Angebot erweitern.

 

Um die Nutzung von Car-Sharing noch weiter steigern zu können, sollen gut sichtbare und erreichbare Standorte im öffentlichen Raum angeboten werden.

 

Folgende Kriterien werden für die Standortsuche zugrunde gelegt:

·         Dichte Bebauung mit vielen Haushalten (potenziellen Nutzern)

·         Hoher Parkdruck in Wohnquartieren

·         Einzugsbereich pro CS-Standort von max. 500 m

·         ÖPNV-Angebot von zumindest einer Linie

·         Vorhandensein externer Nutzungen wie z. B. Verwaltung, soziale Einrichtungen bei Einrichtung von sog. Mobilpunkten der Größe L – Large

Folgende neue Standorte werden für Carsharing im Straßenraum vorgeschlagen:

1.    Rathaus

2.    Hauptbahnhof Fürth

3.    Stresemannplatz

4.    Jakobinen- / Pickertstraße

5.    Kulturforum

6.    Steuben-/ Flößaustraße

 

Ausstattungsstandards

 

Analog dem Vorgehen in Nürnberg und Erlangen sollen nach Bremer Vorbild sogenannte

Mobilpunkte im öffentlichen Straßenraum (www.mobilpunkt-bremen.de) eingerichtet werden.

Die Stadt Nürnberg betreibt seit 2016 acht solcher „Mobilpunkte“ und wird diese im nächsten Schritt um 20 erweitern. Zur besseren Erkennbarkeit werden die Stationen mit der Wortmarke „mobilpunkt“ an einer Stele gekennzeichnet. Im Sinne der Nutzer im eng verflochtenen Ballungsraum Nürnberg – Fürth – Erlangen ist es, die Mobilpunkte in Fürth designgleich aufzustellen. Die Stele sollte zusätzlich beleuchtet und evtl. ein Infobereich (Hinweise zum Carsharing, Stadtplanausschnitt etc.) integriert werden.

 

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Zur besseren Erkennbarkeit und zum Schutz vor Fremdparkern sollen die dem Carsharing zur Verfügung gestellten Straßenflächen mit orangen Markierungen versehen werden. Der farblichen Markierung wird gegenüber den ansonsten verwendeten Pollern der Vorzug gegeben. Poller sind umständlich in der Handhabung und sind dem Verkehrsablauf und der Verkehrssicherheit abträglich. Es hat sich in Fürth gezeigt, dass die grüne Markierung der Parkplätze an E-Ladesäulen wahrgenommen wird und vor Falschparken schützt.

 

Ziel ist es, verschiedene Mobilitätsangebote miteinander zu verknüpfen, um die Fürther Bevölkerung damit ein für die jeweilige Situation passendes multimodales Angebot zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass Carsharingstandorte immer gut zu Fuß und mit dem Rad erreichbar sowie zumindest bei größeren Standorten auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein müssen. Entsprechend sollen alle Carsharingstandorte mit Fahrradabstellplätzen ausgestattet werden.

 

Im Sinne der Luftreinhaltung soll das Carsharing-Angebot sukzessive mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen erweitert oder umgerüstet werden. Derzeit wird von den CS-Anbietern der Einsatz von Elektroautos getestet (Kriterien sind z. B. Einsatzbereitschaft, Fahrleistung, Ladedauer, Akzeptanz der Nutzer). Es wird empfohlen, zunächst die Nutzung der Standorte für Carsharing zu testen und erst dann zu entscheiden, wo Elektroautos angeboten werden sollen. Somit kann die relativ teure Ladeinfrastruktur besonders effizient genutzt werden.

 

Mittelfristig ist vorgesehen an zentralen Carsharingstandorten zusätzliche Mobilitätsangebote, wie elektrisch betriebene Lastenfahrräder und Leihfahrräder, zu schaffen.

 

Die Standorte werden in drei abgestuften Ausbaustandards angeboten (vgl. auch Plan in der Anlage):


 

mobilpunkt

Ausstattung

Standort

mobilpunkt S - small

·         1 Carsharing-Stellplatz

·         Fahrradabstellanlage für zumindest 5 Systemständer *

·         Nähe zu ÖV- Haltestelle zumindest einer Linie

 

·         Jakobinen-/ Pickertstraße

·         Kulturforum

·         Steuben- / Flößaustraße

 

mobilpunkt M - middle

·         2 Carsharing-Stellplätze

·         Fahrradabstellanlage für zumindest 10 Systemständer *

·         Nähe zu ÖV- Haltestelle zumindest zweier Linien


Optional:

·         Elektroladesäule für öffentliches Laden und Carsharingfahrzeug

 

·         Stresemannplatz

 

mobilpunkt L – large

·         2 – 3 Carsharing-Stellplätze

·         Fahrradabstellanlage für zumindest 10 Systemständer *

·         Nähe zu ÖV- Haltestelle mehrere Linien


Optional:

·         Elektroladesäule für öffentliches Laden und Carsharingfahrzeug

·         Leihlastenrad

·         Angebot von Leihfahrrädern

 

·         Rathaus

·         Hauptbahnhof Fürth

 

 

*vgl. hierzu Beschlussfassung des Stadtrates „Radverkehrskonzept: Standard für Fahrradständer“ vom 9.4.2014

 

Die Optionen für zusätzliche Mobilitätsangebote werden der Planung der Carsharingstandorte bereits berücksichtigt.

Flächen werden im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis dem Carsharing zur Verfügung gestellt.

 

Weiteres Vorgehen

 

Auswahlverfahren

Das Gesetz zur Förderung des stationsbasierten Carsharing in Bayern (vom 31.7.2018) gibt vor, dass „die Gemeinde Flächen auf öffentlichen Straßen für stationsbasiertes Carsharing bestimmen und im Wege eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahrens einem Carsharing-Anbieter für einen Zeitraum von längstens acht Jahren zur Verfügung stellen.“

 

In enger Abstimmung mit infra fürth, dem Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen und Elektroladeinfrastruktur vor Ort, wird die Stadt Fürth ein solches Auswahlverfahren (zweistufig: Interessenbekundungsverfahren und Angebotsaufforderung) für die öffentliche Dienstleistungskonzession zum Betrieb von Carsharingfahrzeugen an Mobilitätspunkten in Fürth durchführen.

 

 


Folgende Anforderungen sollen der Anbieterauswahl zugrunde gelegt werden:

  • Anbieter übernimmt das Carsharing für alle sechs im CS-Konzept beschlossen Standorte.
  • Anbieter muss bereit sein, die Flotte in Fürth mit zumindest 2 Elektrofahrzeugen auszustatten.
  • Anbieter muss Erfahrung im Bereich des stationsbasierten Carsharing nachweisen und Referenzen aus der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen vorlegen.
  • Anbieter muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit seines Geschäftsmodells nachweisen.
  • Anbieter soll im Ladeverbund mit Anbietern in Nürnberg, Erlangen arbeiten, um höchstmöglichen Komfort für die potentiellen Nutzer zu gewährleisten.
  • Anbieter muss überörtliche, regionale und möglichst auch bundesweite Nutzbarkeit von Carsharing ermöglichen.

 

Im Anschluss müssen die einzelnen Standorte (Anordnung der Parkstände, der Fahrradabstellanlagen, etc.)  geplant und abgestimmt werden. Die Standorte sollen zeitnah möglichst bis zum Frühsommer 2019 in Betrieb genommen werden. Im Rahmen der Erfolgskontrolle zur Maßnahme Carsharing wird festgestellt, wie der einzelne Standort genutzt wird. Somit können bei Bedarf zusätzliche Carsharing-Stellplätze eingerichtet werden. Auch die Auflassung oder Verlagerung eines Standortes ist möglich, wenn sich herausstellt, dass er nicht ausreichend angenommen wird und an anderer Stelle sinnvoller wäre. Sukzessive sollen dann zumindest an 2 Standorten Elektrofahrzeuge beim Carsharing eingesetzt werden.

 

Derzeit existieren mehrere Förderaufrufe in Deutschland und auf EU-Ebene in Zusammenhang mit dem Ausbau von Carsharing und Mobilitätsverknüpfungspunkten (z.B. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 bis 2020“, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“). Hier werden seitens der Stadt Fürth Anträge gestellt, um die Umsetzung des Carsharing-Konzeptes bezuschussen zu lassen.

 

Zeigt die Erfolgskontrolle, dass Carsharing in Fürth als ergänzendes Mobilitätsangebot vermehrt angenommen wird, ist geplant, in weiteren Ausbaustufen das Angebot an mobilpunkten zu erweitern. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit könnte dann auch die Fürther Bevölkerung um Standortvorschläge gebeten werden.

 

In der nächsten Ausbaustufe soll auch an zumindest einem Standort im Außenbereich Carsharing im Rahmen eines Piloten angeboten werden, um zu erfahren, ob solche Standorte ebenfalls eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Verkehrsplanerisches Ziel ist es, dort insbesondere die Anschaffung von Zweitfahrzeugen pro Haushalt zu reduzieren.

 

Mit Carsharing soll wie beschrieben der Parkdruck reduziert werden und damit sollen die Straßen auch für Feuerwehr, Rettungsdienste und Müllabfuhr ebenso wie Geh- und Radwege besser passierbar werden. Daneben bietet sich an, die Allgemeinheit direkt an dem geringeren Parkdruck teilhaben zu lassen, indem Flächen auch zur Begrünung des Straßenraums genutzt werden.

 

Außerdem wird die Stadt Fürth weiterhin zukunftsfähige Mobilitätskonzepte wie Carsharing bei Neubauvorhaben mit Abweichungen von der Stellplatzsatzung berücksichtigen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


  1. Plandarstellung Konzept Carsharing für die Stadt Fürth