Der Bau- und
Werkausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und stimmt zu das
Gehwegausbauprogramm beizubehalten, auch ohne Weiterverrechnung an die
Anlieger.
Bereits
seit mehreren Jahren informiert das Tiefbauamt über den schlechten baulichen
Zustand eines Großteils der Gehwege im Stadtgebiet. Vor allem die Gehwege, die
in den Baugebieten der 60/70iger Jahre (z.B. Vach, Stadeln, westlich der
Erlanger Straße, Ronhof) hergestellt wurden, befinden sich in einem schlechten
Zustand. In vielen Bereichen kann die Erhaltung der Verkehrssicherheit nur noch
mit „Asphaltprovisorien“ gewährleistet werden. Die Ursachen dafür liegen neben
dem Alter, besonders in der Tatsache, dass die Gehwege bis in die 90iger Jahre,
dem damaligen technischen Standard (RStO) entsprechend, ohne, bzw. mit aus
heutiger Sicht ungenügender Tragschicht hergestellt wurden. Dies bestätigen
auch Verdrückungen der Gehwege durch erlaubtes oder nicht erlaubtes Parken. Ein
reiner Austausch des Belages bei diesen Gehwegen bringt daher nur eine
kurzfristige, optische Verbesserung, für Erreichung einer erneuten
Nutzungsdauer von ca. 40 Jahren ist die Erneuerung des gesamten Oberbaus
erforderlich.
Im Tiefbauamt gibt es seit 2006 ein Ausbauprogramm für
verbrauchte Gehwege, welche älter als 30 Jahre sind. Die dafür zur Verfügung stehenden jährlichen
200.000 € wurden nach Fertigstellung der Maßnahmen zu einem hohen Anteil an die
angrenzenden Grundstückseigentümer weiterverrechnet.
Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurde die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen abgeschafft. Daher können von den Anliegern seit dem
01.01.2018 keine Beiträge für die Erneuerung von Gehwegen mehr erhoben werden,
womit die Refinanzierung entfällt.
Die
Beibehaltung des Ausbauprogramms ist jedoch dringend erforderlich. Mit den
jährlichen zur Verfügung gestellten Mitteln von 200.000 € können ca. 1.400 m²
Gehweg, was bei einer Breite von 1,5 m rund 950 m Gehweg entspricht, ausgebaut
werden. Sieht man allerdings alle Gehwege in Fürth und strebt eine Erneuerung
nach 50 Jahren an, wären rund 1,7 Mio. € jährlich erforderlich, so dass auch
unter Beibehaltung des Ausbauprogramms auf „Provisorien“ nicht verzichtet
werden kann.
Durch den
Wegfall der Straßenausbausatzung ist es jetzt möglich, gezielter schadhafte
Gehwege, auch nur in Teilbereichen auszubauen. Dies war vorher nicht möglich,
da nach den Regularien der Straßenausbausatzung nur ganze Straßenzüge
abrechnungsfähig waren.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
X |
ja |
200.000 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
6600.95400000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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