Betreff
Gehwegausbauprogramm nach Abschaffung der Straßenausbausatzung
Vorlage
TfA/266/2019
Aktenzeichen
V/TfA/Bh/Lt.
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und stimmt zu das Gehwegausbauprogramm beizubehalten, auch ohne Weiterverrechnung an die Anlieger.

 


Bereits seit mehreren Jahren informiert das Tiefbauamt über den schlechten baulichen Zustand eines Großteils der Gehwege im Stadtgebiet. Vor allem die Gehwege, die in den Baugebieten der 60/70iger Jahre (z.B. Vach, Stadeln, westlich der Erlanger Straße, Ronhof) hergestellt wurden, befinden sich in einem schlechten Zustand. In vielen Bereichen kann die Erhaltung der Verkehrssicherheit nur noch mit „Asphaltprovisorien“ gewährleistet werden. Die Ursachen dafür liegen neben dem Alter, besonders in der Tatsache, dass die Gehwege bis in die 90iger Jahre, dem damaligen technischen Standard (RStO) entsprechend, ohne, bzw. mit aus heutiger Sicht ungenügender Tragschicht hergestellt wurden. Dies bestätigen auch Verdrückungen der Gehwege durch erlaubtes oder nicht erlaubtes Parken. Ein reiner Austausch des Belages bei diesen Gehwegen bringt daher nur eine kurzfristige, optische Verbesserung, für Erreichung einer erneuten Nutzungsdauer von ca. 40 Jahren ist die Erneuerung des gesamten Oberbaus erforderlich.

Im Tiefbauamt gibt es seit 2006 ein Ausbauprogramm für verbrauchte Gehwege, welche älter als 30 Jahre sind. Die dafür zur Verfügung stehenden jährlichen 200.000 € wurden nach Fertigstellung der Maßnahmen zu einem hohen Anteil an die angrenzenden Grundstückseigentümer weiterverrechnet. Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurde die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen abgeschafft. Daher können von den Anliegern seit dem 01.01.2018 keine Beiträge für die Erneuerung von Gehwegen mehr erhoben werden, womit die Refinanzierung entfällt.

Die Beibehaltung des Ausbauprogramms ist jedoch dringend erforderlich. Mit den jährlichen zur Verfügung gestellten Mitteln von 200.000 € können ca. 1.400 m² Gehweg, was bei einer Breite von 1,5 m rund 950 m Gehweg entspricht, ausgebaut werden. Sieht man allerdings alle Gehwege in Fürth und strebt eine Erneuerung nach 50 Jahren an, wären rund 1,7 Mio. € jährlich erforderlich, so dass auch unter Beibehaltung des Ausbauprogramms auf „Provisorien“ nicht verzichtet werden kann.

Durch den Wegfall der Straßenausbausatzung ist es jetzt möglich, gezielter schadhafte Gehwege, auch nur in Teilbereichen auszubauen. Dies war vorher nicht möglich, da nach den Regularien der Straßenausbausatzung nur ganze Straßenzüge abrechnungsfähig waren.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

200.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6600.95400000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: