Betreff
Vorlage zur Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.01.2019 - Gebühren Anschluss- u. Benutzungsgenehmigung Sanitärcontainer
Vorlage
StEF/136/2019
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt, die Gebühren/Auslagen für Anträge ehrenamtlicher Personen oder gemeinnütziger Vereine auf Erteilung der Anschluss- und Benutzungsgenehmigung für die vorübergehende Einleitung von Abwasser aus Sanitär­containern bei öffentlichen Veranstaltungen zukünftig aus dem Kernhaushalt der Stadt Fürth zu finanzieren.


Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 Entwässerungssatzung - EWS sind Vorhaben, die eine vorübergehende Einleitung von Abwasser bei Kirchweihen, Stadtteilfesten oder ähnlichen Veranstaltungen sowie das Aufstellen von Toilettenwagen u. ä., die vorübergehend an die Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden sollen, genehmigungspflichtig.

 

Die Erteilung der Genehmigung ist eine Amtshandlung, für die Kosten gemäß Nr. 1 der Anlage 2 zu § 22 Beitrags- Gebühren- und Kostensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fürth (BGKS-EWS) erhoben werden.

Die Erhebung der Auslagen beruht auf Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 Kostengesetz.

 

Nach Art. 5 Abs. 1 Nr. 3 Kostenverzeichnis sind Gebühren nach dem durch die Amtshandlung verursachtem Zeitaufwand (Zeitgebühren) zu bestimmen. Nach Abs. 2 ist die Höhe der Gebühr nach dem Verwaltungsaufwand aller an der Amtshandlung beteiligten Behörden und Stellen und nach der Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten festzulegen.

 

Gebühren sind solche Abgaben, die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft für die tatsächliche Inanspruchnahme einer staatlichen Leistung oder Einrichtung erhoben werden, um damit die Deckung der Kosten der entsprechenden Stelle zu decken. Gebühren sind also abhängig von einer konkreten Gegenleistung für eine konkrete Leistung der Verwaltung.

 

Eine Begleichung in pauschalierter Form ist daher rechtlich nicht möglich.

 

Solche Fälle treten selten auf. In den letzten drei Jahren sind es ca. 3- 5 Fälle/Jahr. StEF geht davon aus, dass im Jahr ca. 1.000  € (incl. Auslagen) anfallen werden.

 

Das ehrenamtliche und gemeinnützige Engagement soll gefördert werden. Daher sollen die Gebühr und die Auslagen, die für die Genehmigung von Anträgen auf Erteilung der Anschluss- und Benutzungsgenehmigung für die vorübergehende Einleitung von Abwasser aus Sanitärcontainern, die von ehrenamtlichen Personen/gemeinnützigen Vereinen für öffentliche Veranstaltungen gestellt werden, aus dem Kernhaushalt der Stadt Fürth finanziert werden.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

ca. 1000,00

 

nein

X

ja

Ca. 1000,00

Veranschlagung im Wirtschaftsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

 

nein

 

ja

Konto      

Invest.-Nr.      

im

 

Invest.-Plan

 

Erfolgsplan

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Kernhaushalt der Stadt Fürth

 

 


keine