Betreff
Stellplatzablöse für 1 Kfz, Rudolf-Breitscheid-Straße 39, Flur-Nr. 1118/4
Vorlage
BaF/030/2019
Aktenzeichen
2017/3096/602/VG/02
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung zu.

 


Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung eines Büros zu einer Wohnung im 2. OG sowie die Nutzungsänderung von Appartements zu Praxis im 5. OG.

 

Durch die Nutzungsänderung entsteht ein Stellplatzmehrbedarf von 1 Kraftfahrzeug.

Dieser wird durch die Nutzungsänderung im 5. OG durch die Büronutzung in die geplante       psychotherapeutische Praxis ausgelöst.

 

Der Stellplatz kann weder auf dem Grundstück noch in der Nähe hergestellt bzw. nachgewiesen werden.

Das Straßenverkehrsamt lehnt die Ablösung des Stellplatzes aufgrund des Parkdrucks ab.

 

Zur Schaffung hochwertiger Gewerbe- und Wohnflächen in der vorhandenen Kubatur wird die Ablösung des Stellplatzes seitens des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht jedoch befürwortet.

 

Der Antragsteller bittet daher, die Stellplätze ablösen zu dürfen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan