Betreff
Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern und eines Kindergartens an der Riemenschneiderstr.
Vorlage
SpA/677/2019
Art
Beschlussvorlage - AB

1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

2. Unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs wurde der Baugenossenschaft eine Baugenehmigung mit Auflagen erteilt (Errichtung einer Baustraße, Umgestaltung der Kehre im Rahmen einer Vertraglichen Vereinbarung).

3. Zur Entlastung der Riemenschneiderstraße, insbesondere des verkehrsberuhigten Bereichs wird seitens der Stadt Fürth in den nächsten drei bis fünf Jahren, die im Bebauungsplan festgesetzte Veit-Stoß-Straße ausgebaut.


Durch eine Baugenossenschaft wurden im Bereich der Riemenschneiderstr zwei Mehrfamilienhäuser und ein Kindergarten beantragt. Die Vorhaben liegen im seit dem 08.04.71 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 277 1 Änderung und entsprechen nahezu allen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Im Rahmen der Prüfung der Baugesuche wurde festgestellt, dass die im B-Plan festgesetzte Wendekehre nicht mehr den heutigen Notwendigkeiten der Müllabfuhr und der Feuerwehr entspricht. Durch eine Umplanung und den hierzu noch notwendigen Vereinbarungen mir der Baugenossenschaft konnte hierzu eine Lösung erzielt werden.
Des Weiteren wurden von den Anwohnern Bedenken bezüglich der Erschließung über die Riemenschneiderstr. vorgebracht, da diese in Teilen als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut ist. Es wird befürchte, dass es im Zuge- des Hol- und Bring-Verkehrs für den Kindergarten und der Wohnbebauung zu einer Überlastung der Riemenschneider Straße kommt. Des Weiteren wird von einer erheblichen Belastung der Riemenschneiderstraße durch den Schwerlastverkehr während der Bauzeit ausgegangen.
Das Baureferat wurde daraufhin beauftragt eine mögliche Erschließung über die Feldstraße zu Untersuchen. Unter Berücksichtigung der Topographie und des durch den Bebauungsplan festgesetzten Baurechts konnte hierzu keine Lösung gefunden werden.

Um dennoch dem Rechtsanspruch der Baugenossenschaft auf eine Baugenehmigung und gleichzeitig den Bedenken der Anwohner gerecht zu werden, wurde die Baugenehmigung unter folgenden Auflagen erteilt.

1. Der Baustellenverkehr wird über die Feldstraße und einer noch zu schaffenden Baustraße abgewickelt.
Ein Ausbau als Erschließungsstraße ist auf Grund der Topographie und der festgesetzten Zufahrt zu einer Tiefgarage für eine weiter Bebauung auch aufgrund der Haltung der Genossenschaft nicht möglich.

2. Zur Entlastung der Riemenschneiderstr., insbesondere des verkehrsberuhigten Bereichs wird seitens der Stadt Fürth in den nächsten drei bis fünf Jahren, die im Bebauungsplan festgesetzte Veit-Stoß-Straße ausgebaut.

Durch die o.g. Maßnahmen kann somit eine Belastung der Riemenschneiderstraße durch Baufahrzeuge vermieden werden und die Zufahrt zur Wohnbebauung und dem Kindergarten kann dann zukünftig auch über die Veit Stoß-Str. erfolgen


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

 ?    

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Ist in den nächsten Haushalt einzustellen.

 


1. Auszug aus dem Bebauungsplan

2.Bebauungskonzept mit Kehre.

3. Übersichtsplan