1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
2. Unter Berücksichtigung des Rechtsanspruchs wurde der Baugenossenschaft eine Baugenehmigung mit Auflagen erteilt (Errichtung einer Baustraße, Umgestaltung der Kehre im Rahmen einer Vertraglichen Vereinbarung).
3. Zur Entlastung der Riemenschneiderstraße, insbesondere des verkehrsberuhigten Bereichs wird seitens der Stadt Fürth in den nächsten drei bis fünf Jahren, die im Bebauungsplan festgesetzte Veit-Stoß-Straße ausgebaut.
Durch eine Baugenossenschaft wurden im Bereich der
Riemenschneiderstr zwei Mehrfamilienhäuser und ein Kindergarten beantragt. Die
Vorhaben liegen im seit dem 08.04.71 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 277
1 Änderung und entsprechen nahezu allen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Im Rahmen der Prüfung der Baugesuche wurde festgestellt, dass die im B-Plan
festgesetzte Wendekehre nicht mehr den heutigen Notwendigkeiten der Müllabfuhr
und der Feuerwehr entspricht. Durch eine Umplanung und den hierzu noch
notwendigen Vereinbarungen mir der Baugenossenschaft konnte hierzu eine Lösung
erzielt werden.
Des Weiteren wurden von den Anwohnern Bedenken bezüglich der Erschließung über
die Riemenschneiderstr. vorgebracht, da diese in Teilen als verkehrsberuhigter
Bereich ausgebaut ist. Es wird befürchte, dass es im Zuge- des Hol- und
Bring-Verkehrs für den Kindergarten und der Wohnbebauung zu einer Überlastung
der Riemenschneider Straße kommt. Des Weiteren wird von einer erheblichen
Belastung der Riemenschneiderstraße durch den Schwerlastverkehr während der
Bauzeit ausgegangen.
Das Baureferat wurde daraufhin beauftragt eine mögliche Erschließung über die
Feldstraße zu Untersuchen. Unter Berücksichtigung der Topographie und des durch
den Bebauungsplan festgesetzten Baurechts konnte hierzu keine Lösung gefunden
werden.
Um dennoch dem Rechtsanspruch der Baugenossenschaft auf eine Baugenehmigung und gleichzeitig den Bedenken der Anwohner gerecht zu werden, wurde die Baugenehmigung unter folgenden Auflagen erteilt.
1. Der Baustellenverkehr wird über die Feldstraße und einer
noch zu schaffenden Baustraße abgewickelt.
Ein Ausbau als Erschließungsstraße ist auf Grund der Topographie und der
festgesetzten Zufahrt zu einer Tiefgarage für eine weiter Bebauung auch
aufgrund der Haltung der Genossenschaft nicht möglich.
2. Zur Entlastung der Riemenschneiderstr., insbesondere des
verkehrsberuhigten Bereichs wird seitens der Stadt Fürth in den nächsten drei
bis fünf Jahren, die im Bebauungsplan festgesetzte Veit-Stoß-Straße ausgebaut.
Durch die o.g. Maßnahmen kann somit eine Belastung der Riemenschneiderstraße
durch Baufahrzeuge vermieden werden und die Zufahrt zur Wohnbebauung und dem
Kindergarten kann dann zukünftig auch über die Veit Stoß-Str. erfolgen
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
? € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Ist
in den nächsten Haushalt einzustellen. |
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1. Auszug aus dem Bebauungsplan
2.Bebauungskonzept mit Kehre.
3. Übersichtsplan