Keine Beschlussfassung, nur Kenntnisnahme
Das Baureferat nimmt zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Golfpark Fürth wie folgt Stellung:
Grundlage bzw. Bestandteil des Städtebaulichen Vertrages
zwischen der Stadt Fürth und der Bundesrepublik Deutschland ist der Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 460a, der B-Plan ist jedoch nicht rechtsverbindlich. Auf ihm
basieren alle Berechnungen für die vertraglichen Vereinbarungen.
Bezüglich der Grünstrukturen und der zu erhaltenden Bäume sind entsprechende
Einträge in der Planung vorhanden. Zum damaligen Zeitpunkt (Planungsbeginn
2007) wurde im Wesentlichen darauf geachtet zusammenhängende gewerbliche Bauflächen
zu generieren. Die zu erhaltenden Grünstrukturen befinden sich überwiegend an
den Rändern der Bauflächen.
Diese Planung war auch Grundlage für die naturschutzrechtliche Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung. Hierbei wurde auch der Abgang von Bäumen berücksichtigt
die unter die Bauschutzverordnung fallen.
Unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage wurde mit dem Bund eine Zahlung für den ökologischen Ausgleich vereinbart. Diese Zahlungen erfolgen durch den Bund jeweils anteilig beim Verkauf einzelner Baugrundstücke. Somit ist aus der Sicht des Baureferates der ökologische Ausgleich berücksichtigt.
Derzeit liegen keine Bauanträge an der Flugplatzstr. und der Hans-Mangold-Str. vor. Lediglich auf dem Grundstück Fl. Nr. 935/5 an der Gustav-Weißkopf-Str., neben dem Heizwerk, ist die Errichtung einer Gewerbehalle mit Büro und einer Betriebswohnung beantragt. Bäume oder Grünstrukturen sind hiervon nicht betroffen.
Zudem hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu möglichen Baumfällungen im Golfpark per E-mail vom 07.03.2019 u.a. mitgeteilt:
- Baumfällmaßnahmen auf den noch bundesanstaltseigenen Flächen im Golfpark sind – sofern nicht aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht unumgänglich – nicht vorgesehen.
- Nach Abschluss der derzeit laufenden Entwicklungsmaßnahmen ist beabsichtigt, diese noch bundesanstaltseigenen Flächen zu veräußern.
- Die künftige Bebauung der einzelnen Baufelder obliegt dann – in Abstimmung und Genehmigung durch die zuständigen Behörden der Stadt Fürth – dem künftigen Eigentümer.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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