- unter der Bedingung, dass das
Beschlussgremium ohne vorliegende vollständige Kompensation die Schaffungen
befürwortet -
1. Im Rf. I wird eine (Vollzeit-)Stelle,
Fachstellenleitung Gesundheitsmanagement, EGr 11, geschaffen; die Stelle erhält
den Vermerk „kw-2024“.
2. Im Rf. I wird eine 0,50-(Teilzeit-)Stelle,
Verwaltung Gesundheitsmanagement, EGr 6 geschaffen; die Stelle erhält den
Vermerk „kw-2024“.
Seit 2015 existiert über das staatliche Förderprogramm „Gesundheitsregionen PLUS“ eine dadurch (teil-) finanzierte Geschäftsstelle zur Gesundheitsförderung. Das Rf. I strebt nun nach Auslaufen der Förderung Ende 2019 bzw. bei Verlängerung der Förderung eine Verstetigung des Gesundheitsmanagements durch Implementierung der Aufgaben in den Stellenplan der Stadt Fürth an.
Durch Schaffung einer Geschäftsstelle/Fachstelle für kommunales Gesundheitsmanagement/ Gesundheitsförderung soll das Handlungsfeld „Gesundheitsmanagement“ nachhaltig werden. Konkret sind eine (Vollzeit-)Stelle als Leitung und eine 0,5-(‚Teilzeit-)Stelle für Verwaltungsaufgaben in EGr 6 zur Schaffung beantragt.
Ein verbindlicher Zuwendungsbescheid liegt dem Rf. I noch nicht vor. Eine konkrete Förderrichtlinie mit verbindlichen Modalitäten wird wohl frühestens am 28.05.2019 beim Treffen der Gesundheitsregionen mit dem zuständigen Ministerium bekannt werden.
Die detaillierte Antragsbegründung zur Schaffung einer Fachstelle „Kommunales Gesundheitsmanagement“, die benötigte Stellenausstattung, die Stellenbewertung und die Finanzierung sind der Anlage zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ 113.200 |
|
nein |
X |
ja |
113.200
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: evtl.
Finanzierung durch Förderung |
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OrgA-Vfg. vom 29.04.2019 zur Antragstellung, Stellenbewertung, Finanzierung