Betreff
Stellenplan Rf. III/ ABK - Personalkonzept Berufsfeuerwehr 2025
Vorlage
OrgA/159/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

 

1.   Im ABK werden vier Stellen „Einsatzleiter/Führungsassistent“, BGr A9 QE2 neu geschaffen.

 

2.   Im ABK wird eine Stelle „Verwaltungsleitung“, BGr A10 / EGr 9c neu geschaffen.

 

3.   Die Stellen 37202, 37203 und 37302 werden von BGr A10 nach BGr A11 gehoben und die Funktionsbezeichnung in „1. Zugführer und Wachabteilungsführer“ geändert.

 

4.   Die Stellen 37111, 37303 und 37311 werden von BGr A9+Z nach BGr A10 gehoben und die Funktionsbezeichnung in „2. Zugführer“ geändert.

 

5.   Eine BGr A9-Stelle „Einsatzleiter/Führungsassistent“ wird nach BGr A9+Z gehoben und die Funktionsbezeichnung in „3. Zugführer“ geändert. Die betroffene Stellennummer ergibt sich nach Abschluss eines entsprechenden Ausschreibungsverfahrens.

 

6.   Eine erneute Prüfung des Funktionen- und Stellenbedarfs durch OrgA erfolgt im Frühjahr 2023, sofern nicht aus besonderen Gründen (gravierende Änderungen des Personalfaktors, Gerichtsurteile zur Arbeitszeit etc.) schon vorher eine erneute Bedarfsprüfung erforderlich ist.

 

 

 


Zum Stellenplan 2019 beantragte Rf. III/ABK die Neuschaffung von 5,0 VZÄ Fahrzeugführer, BGr A9 QE2.

Von der Verwaltungsführung/Referentenrunde wurde der Antrag aufgrund eines angekündigten Personalkonzepts zurückgestellt und nicht der Sondersitzung „Stellenplan 2019“ des

Personal- und Organisationsausschusses (POAus) am 23.11.2018 vorgelegt.

Nachdem aber ein gleichlautender Antrag von der CSU-Fraktion zu den Haushaltsberatungen vorlag, wurde der Antrag im POAu behandelt und mit 8:7 Stimmen abgelehnt.

 

Ref. II und III erklärten in der Sondersitzung, dass vom ABK ein Personalkonzept ankündigt ist und deshalb die Anträge im Jahr 2019 wieder behandelt werden.

 

Im Februar 2019 erstellte die ABK-Amtsleitung das angekündigtes „Personalkonzept Berufsfeuerwehr 2025“ (siehe Anlage 1). Es wurde um die „Funktionsstellenübersicht bayerischer Berufsfeuerwehren mit nur einer Wache“ (siehe Anlage 2) ergänzt. Im März 2019 wurden zur Berechnung des aktuellen Personalfaktors, die zwingend erforderliche Fehlzeiten-Aufstellung des Einsatzdienstes aus dem Jahre 2018 übergeben.

 

Zum jetzt vorliegenden Personalkonzept und den darin enthaltenen Anträgen zum Stellenplan hat OrgA ein Gutachten erstellt (siehe Anlage 3) und Stellenbewertungen (Anlagen 4 und 5) vorgenommen.

 

Die Beschlussvorlage ist mit dem Rf. III abgestimmt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

siehe Anlage 3

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 – Personalkonzept der Berufsfeuerwehr 2025

Anlage 2 – Funktionsstellenübersicht bayerischer Berufsfeuerwehren mit nur einer Wache

Anlage 3 – OrgA-Gutachten zum Personalkonzept

Anlage 4 – Stellenbewertungen

Anlage 5 – Dienstpostenbewertung der Verwaltungsleitungs-Stellet