1.
Im
ABK werden vier Stellen „Einsatzleiter/Führungsassistent“, BGr A9 QE2
neu geschaffen.
2. Im ABK wird eine Stelle
„Verwaltungsleitung“, BGr A10 / EGr 9c neu geschaffen.
3. Die Stellen 37202, 37203 und 37302 werden
von BGr A10 nach BGr A11 gehoben und die Funktionsbezeichnung in „1. Zugführer
und Wachabteilungsführer“ geändert.
4. Die Stellen 37111, 37303 und 37311 werden
von BGr A9+Z nach BGr A10 gehoben und die Funktionsbezeichnung in „2.
Zugführer“ geändert.
5. Eine BGr
A9-Stelle „Einsatzleiter/Führungsassistent“ wird nach BGr A9+Z gehoben und die
Funktionsbezeichnung in „3. Zugführer“ geändert. Die betroffene Stellennummer
ergibt sich nach Abschluss eines entsprechenden Ausschreibungsverfahrens.
6. Eine erneute
Prüfung des Funktionen- und Stellenbedarfs durch OrgA erfolgt im Frühjahr
2023, sofern nicht aus besonderen Gründen (gravierende Änderungen des
Personalfaktors, Gerichtsurteile zur Arbeitszeit etc.) schon vorher eine
erneute Bedarfsprüfung erforderlich ist.
Zum Stellenplan 2019 beantragte Rf. III/ABK die Neuschaffung von 5,0 VZÄ Fahrzeugführer, BGr A9 QE2.
Von der Verwaltungsführung/Referentenrunde wurde der Antrag aufgrund eines angekündigten Personalkonzepts zurückgestellt und nicht der Sondersitzung „Stellenplan 2019“ des
Personal- und Organisationsausschusses (POAus) am 23.11.2018 vorgelegt.
Nachdem aber ein gleichlautender
Antrag von der CSU-Fraktion zu den Haushaltsberatungen vorlag, wurde der Antrag
im POAu behandelt und mit 8:7 Stimmen abgelehnt.
Ref. II und III erklärten in der
Sondersitzung, dass vom ABK ein Personalkonzept ankündigt ist und deshalb die
Anträge im Jahr 2019 wieder behandelt werden.
Im Februar 2019 erstellte die
ABK-Amtsleitung das angekündigtes „Personalkonzept Berufsfeuerwehr 2025“ (siehe
Anlage 1). Es wurde um die „Funktionsstellenübersicht bayerischer
Berufsfeuerwehren mit nur einer Wache“ (siehe Anlage 2) ergänzt. Im März 2019
wurden zur Berechnung des aktuellen Personalfaktors, die zwingend erforderliche
Fehlzeiten-Aufstellung des Einsatzdienstes aus dem Jahre 2018 übergeben.
Zum jetzt vorliegenden Personalkonzept und den darin
enthaltenen Anträgen zum Stellenplan hat OrgA ein Gutachten erstellt (siehe
Anlage 3) und Stellenbewertungen (Anlagen 4 und 5) vorgenommen.
Die Beschlussvorlage ist mit dem Rf. III abgestimmt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Anlage 3 |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 – Personalkonzept der Berufsfeuerwehr 2025
Anlage 2 – Funktionsstellenübersicht bayerischer Berufsfeuerwehren mit nur einer Wache
Anlage 3 – OrgA-Gutachten zum Personalkonzept
Anlage 4 – Stellenbewertungen
Anlage 5 – Dienstpostenbewertung der Verwaltungsleitungs-Stellet