- Das Rundfunkmuseum Fürth soll bis 2023
sowohl baulich als auch in Bezug auf die Ausstellung neu gestaltet werden
mit dem Ziel, „Deutsches
Rundfunkmuseum“ zu werden:
- Die Kulturstiftung wird beauftragt, in
Abstimmung mit Referat IV, StAM und dem Rundfunkmuseum, auf der Basis des
zukünftigen musealen Konzeptes als Grundlage für die weiteren Planungen,
eine grobe Kostenschätzung abzugeben.
- Parallel dazu wird die Stadtverwaltung
beauftragt, ob und wie ein Erbbaurechtskonstrukt mit der Kulturstiftung
gestaltet werden könnte. Die vergaberechtlichen, beihilferechtlichen und
steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten.
- Die grobe
Kostenschätzung sowie die mögliche Gestaltung eines Erbbaurechtskonstrukts
werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt, damit bei positiver
Entscheidung im nächsten Schritt die Verträge geschlossen werden können
und die Kulturstiftung ein Planungskonzept inklusive einer Kostenschätzung
unter Einbindung der hierfür notwendigen Architekten und Fachplaner
erarbeiten kann.
Für die Darstellung des Sachverhalts wird grundsätzlich auf die Anlage „Umbau und Neugestaltung des Rundfunkmuseums“, Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 27.06.2019 verwiesen.
Zusammenfassend ergibt sich:
Das Rundfunkmuseum
der Stadt Fürth bedarf einer grundlegenden Sanierung, insbesondere hinsichtlich
energetischer und technischer Gegebenheiten, sowie einer zeitgemäßen Anpassung
an moderne Besucheranforderungen.
Die Bauverwaltung
der Stadt Fürth besitzt keine Ressourcen, um dieses Kulturprojekt zu
realisieren.
Die Kulturstiftung
Fürth wurde errichtet, um privates Kapital durch Schenkungen und Nachlässe für
kulturelle Zwecke zu akquirieren. Zweck der Kulturstiftung Fürth ist die
Förderung kultureller und künstlerischer Zwecke in der Stadt Fürth und deren
Umgebung.
Die Kulturstiftung
Fürth realisierte bislang die Projekte Kulturforum, Musikschule und Jüdisches
Museum.
Die Kulturstiftung
Fürth soll als weiteres Projekt das Gebäude des Rundfunkmuseums und dessen
Bauunterhalt als auch die etwaige Sanierung und den Umbau übernehmen. Hierfür
sollen Zustiftungen erreicht werden.
Die Stadt Fürth
beabsichtigt das Gebäude des Rundfunkmuseums auf die Kulturstiftung Fürth
mittels eines Erbbaurechtsvertrages zu übertragen, analog der Übertragung des
Pflasterzollhauses auf die Stiftung Baukultur und Denkmalschutz Fürth.
Die Kulturstiftung
Fürth ist verpflichtet, das Gebäude des Rundfunkmuseums der Stadt Fürth zum
Zwecke des Museumsbetriebs kostenfrei zu überlassen. Ein entsprechender
Nutzungsüberlassungsvertrag ist abzuschließen.
Die Stadt Fürth
gleicht den bei der Kulturstiftung Fürth etwaig entstehenden Negativsaldo aus
Einnahmen und Ausgaben mittels einer einmaligen Zustiftung (Planungskosten-
bzw. Baukostenzuschuss) bzw. einer jährlichen Zustiftung aus. Die bestehende
Zustiftungsvereinbarung ist zu ergänzen.
Entwürfe des
Erbbaurechtsvertrages, der Nutzungsüberlassungsvereinbarung sowie der Ergänzung
der Zustiftungsvereinbarung sind von der Verwaltung mit der Kulturstiftung
Fürth zu erarbeiten.
Parallel zur Vorbereitung des Erbbaurechtsvertrages wird die
Kulturstiftung von Referat IV
– mit fachlicher Unterstützung durch Referat V – beauftragt, auf der Basis des
zukünftigen musealen Konzeptes als Grundlage für die weiteren Planungen eine
grobe Kostenschätzung abzugeben (in enger Abstimmung mit Ref IV/StAM/RFM).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage
Sachverhalt Umbau und Neugestaltung RFM vom 27.06.2019