Betreff
Umbau und Neugestaltung des Rundfunkmuseums Fürth
Vorlage
Rf. IV/046/2019
Art
Beschlussvorlage - AL
Referenzvorlage
  1. Das Rundfunkmuseum Fürth soll bis 2023 sowohl baulich als auch in Bezug auf die Ausstellung neu gestaltet werden mit dem Ziel, „Deutsches Rundfunkmuseum“ zu werden:

  2. Die Kulturstiftung wird beauftragt, in Abstimmung mit Referat IV, StAM und dem Rundfunkmuseum, auf der Basis des zukünftigen musealen Konzeptes als Grundlage für die weiteren Planungen, eine grobe Kostenschätzung abzugeben.

 

  1. Parallel dazu wird die Stadtverwaltung beauftragt, ob und wie ein Erbbaurechtskonstrukt mit der Kulturstiftung gestaltet werden könnte. Die vergaberechtlichen, beihilferechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten.

 

  1. Die grobe Kostenschätzung sowie die mögliche Gestaltung eines Erbbaurechtskonstrukts werden dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt, damit bei positiver Entscheidung im nächsten Schritt die Verträge geschlossen werden können und die Kulturstiftung ein Planungskonzept inklusive einer Kostenschätzung unter Einbindung der hierfür notwendigen Architekten und Fachplaner erarbeiten kann.

 


Für die Darstellung des Sachverhalts wird grundsätzlich auf die Anlage „Umbau und Neugestaltung des Rundfunkmuseums“, Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses vom 27.06.2019 verwiesen.

 

Zusammenfassend ergibt sich:

 

Das Rundfunkmuseum der Stadt Fürth bedarf einer grundlegenden Sanierung, insbesondere hinsichtlich energetischer und technischer Gegebenheiten, sowie einer zeitgemäßen Anpassung an moderne Besucheranforderungen.

 

Die Bauverwaltung der Stadt Fürth besitzt keine Ressourcen, um dieses Kulturprojekt zu realisieren.

 

Die Kulturstiftung Fürth wurde errichtet, um privates Kapital durch Schenkungen und Nachlässe für kulturelle Zwecke zu akquirieren. Zweck der Kulturstiftung Fürth ist die Förderung kultureller und künstlerischer Zwecke in der Stadt Fürth und deren Umgebung.

Die Kulturstiftung Fürth realisierte bislang die Projekte Kulturforum, Musikschule und Jüdisches Museum.

 

Die Kulturstiftung Fürth soll als weiteres Projekt das Gebäude des Rundfunkmuseums und dessen Bauunterhalt als auch die etwaige Sanierung und den Umbau übernehmen. Hierfür sollen Zustiftungen erreicht werden.

 

Die Stadt Fürth beabsichtigt das Gebäude des Rundfunkmuseums auf die Kulturstiftung Fürth mittels eines Erbbaurechtsvertrages zu übertragen, analog der Übertragung des Pflasterzollhauses auf die Stiftung Baukultur und Denkmalschutz Fürth.

 

Die Kulturstiftung Fürth ist verpflichtet, das Gebäude des Rundfunkmuseums der Stadt Fürth zum Zwecke des Museumsbetriebs kostenfrei zu überlassen. Ein entsprechender Nutzungsüberlassungsvertrag ist abzuschließen.

 

Die Stadt Fürth gleicht den bei der Kulturstiftung Fürth etwaig entstehenden Negativsaldo aus Einnahmen und Ausgaben mittels einer einmaligen Zustiftung (Planungskosten- bzw. Baukostenzuschuss) bzw. einer jährlichen Zustiftung aus. Die bestehende Zustiftungsvereinbarung ist zu ergänzen.

 

Entwürfe des Erbbaurechtsvertrages, der Nutzungsüberlassungsvereinbarung sowie der Ergänzung der Zustiftungsvereinbarung sind von der Verwaltung mit der Kulturstiftung Fürth zu erarbeiten.

 

Parallel zur Vorbereitung des Erbbaurechtsvertrages wird die Kulturstiftung von Referat IV
– mit fachlicher Unterstützung durch Referat V – beauftragt, auf der Basis des zukünftigen musealen Konzeptes als Grundlage für die weiteren Planungen eine grobe Kostenschätzung abzugeben (in enger Abstimmung mit Ref IV/StAM/RFM).

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage Sachverhalt Umbau und Neugestaltung RFM vom 27.06.2019 (In Listenform eintragen, die Anlagen können über Import an die Vorlage angefügt werden)