- Den
Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.
- Der
Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Feststellungsbeschluss für die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 einschließlich Begründung zu
fassen.
- Der Stadtrat
beschließt unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Gesamtabwägung die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 einschließlich der Begründung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den
Verfassern von Stellungnahmen nach dem Feststellungsbeschluss das
Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Das Baureferat wird beauftragt, die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 nach dem Feststellungsbeschluss
der Regierung von Mittelfranken gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung
vorzulegen.
Der Stadtrat der Stadt Fürth hat am 23.07.2014 das Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2014.13 zur Digitalisierung und Aktualisierung der analogen Planfassung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet.
Ortsüblich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 06.08.2014 im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Fürth.
Mit Hilfe des vorliegenden FNP-Verfahrens soll der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan auf eine digitale und aktuelle Datengrundlage gestellt und alle zwischenzeitlich durchgeführten und genehmigten Änderungsverfahren in diesen Plan eingearbeitet werden, um eine aktuelle und lesbare Neufassung zu erhalten. Darüber hinaus sollen in den digitalen Flächennutzungsplan nach anderen Gesetzen festgesetzte Fachplanungen und sonstige Nutzungsregelungen in ihrer aktuellen Fassung nachrichtlich übernommen werden.
Neuplanungen sollen im Rahmen der Digitalisierung und Aktualisierung in den Flächennutzungsplan nicht aufgenommen werden. Jedoch sollen Abgleiche mit den vorhandenen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen durchgeführt werden. Sofern abweichende Flächendarstellungen vorliegen, sollen sie in der Planzeichnung denen der jeweiligen rechtskräftigen Bebauungspläne angepasst werden. Ebenso sollen Korrekturen auf Grund anderer Rechtsverbindlichkeiten (Planfeststellungen) vorgenommen werden.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt, UVP-pflichtige Vorhaben nicht vorbereitet oder begründet und relevante Umweltschutzgüter nicht beeinträchtigt werden, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB – ohne Umweltprüfung und Umweltbericht - durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB fand mit Anschreiben vom 20.09.2018 bis zum 29.10.2018 statt. Hierbei wurden insbesondere die notwendigen Informationen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgefragt. Diese und weitere Grundlagen wurden in den FNP-Entwurf sowie in die Begründung eingearbeitet.
Der
Bauausschuss hat mit Beschluss vom 08.05.2019 den Entwurf zur Änderung des
wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2014.13 der Stadt Fürth einschließlich
Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen. Der Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes
einschließlich Begründung wurde nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt
Nr. 11 der Stadt Fürth vom 05.06.2019 in der Zeit vom 12.06.2019 bis
einschließlich 18.07.2019 öffentlich ausgelegt.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen
Auslegung mit Schreiben vom 06.06.2019 benachrichtigt. Insgesamt wurden 3 Stellungnahmen bzw. Anregungen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung von privater
Seite abgegeben.
Darüber
hinaus wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung auch von den nachfolgend
aufgelisteten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:
Staatliches Bauamt Nürnberg (B 3)
Wasserverband Knoblauchsland (C 8)
Main-Donau Netzgesellschaft (D 12)
Bayernwerk Netz GmbH (D13)
Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd München (G 20)
Eisenbahn Bundesamt Außenstelle Nürnberg (G 21)
Deutsche Telekom Technik GmbH (G 23)
Telefonica Germany GmbH &
Co. OHG Nürnberg (G 24)
Deutsche Flugsicherung (G 25)
Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern (J 39)
Handwerkskammer für
Mittelfranken Nürnberg (L 41)
Ordnungsamt (OA) Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Q 67)
Bayerischer Blinden- und
Sehbehindertenbund e. V. Bezirksgruppe Mittelfranken (R 68)
Die in der Trägerbeteiligung berührten Hinweise und Anregungen beschäftigen sich u. a. mit den Ortsdurchfahrtsgrenzen, den Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten, den Versorgungsleitungen, den Bahnanlagen, der Lärmschutzproblematik, sowie weiteren Nutzungsregelungen. Aufgrund des umfangreichen Abwägungsmaterials wird an dieser Stelle auf die ansonsten übliche Zusammenfassung der einzelnen Stellungnahmen verzichtet. Eine ausführliche Einzelabwägung ist beigefügt (siehe Anlagen Nr. 3 – Nr. 5) und ist Bestandteil dieser Vorlage.
Abschließender
Verfahrenshinweis
Der
bereits zum Auslegungsbeschluss vorliegende FNP-Entwurf vom 01.04.2019 wird
dahingehend geändert, dass die Schutzgebiete für Grund- und
Quellwassergewinnung mit der Zweckbestimmung „GW“ gekennzeichnet werden. Die
Begründung wurde hinsichtlich der Abwägungsergebnisse (siehe Anlagen) in den
betreffenden Kapiteln ergänzt, des Weiteren wurden die Verfahrenshinweise
aktualisiert. Gemäß den verfahrensrechtlichen Regelungen soll nun der
Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13
einschließlich Begründung gefasst werden. Den
Verfassern von Anregungen ist nach dem Feststellungsbeschluss das Ergebnis der
Abwägung mitzuteilen.
Der Regierung von Mittelfranken ist die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 einschließlich Begründung nach dem
Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.
bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
|||||||
einst. |
mit
Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
||||||
angen. |
abgel. |
|
|
||||||
1 |
Bau- und Werkausschuss |
16.07.2014 |
X |
|
|
14 |
0 |
||
2 |
Stadtrat |
23.07.2014 |
X |
|
|
47 |
0 |
||
3 |
Bau- und Werkausschuss |
08.05.2019 |
X |
|
14 |
0 |
|||
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1: Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr.
2014.13 in der Fassung v. 29.01.2020
Anlage 2: Begründung in der Fassung vom Januar 2020
Anlage
3: Einzelabwägungen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Anlage
4: Einzelabwägungen Bürger
Anlage
5: Einzelabwägungen innerstädtischer Dienststellen