Betreff
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur Digitalisierung und Aktualisierung der analogen Planfassung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (FNP-Ä. 2014.13) - Feststellungsbeschluss
Vorlage
SpA/734/2019
Aktenzeichen
V-SpA-PlF-Si
Art
Beschlussvorlage - SB
  1. Den Ausführungen des Baureferates wird beigetreten.

 

  1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 einschließlich Begründung zu fassen.

  2. Der Stadtrat beschließt unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Gesamtabwägung die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 einschließlich der Begründung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen nach dem Feststellungsbeschluss das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

  1. Das Baureferat wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 nach dem Feststellungsbeschluss der Regierung von Mittelfranken gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 


Der Stadtrat der Stadt Fürth hat am 23.07.2014 das Verfahren zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2014.13 zur Digitalisierung und Aktualisierung der analogen Planfassung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet.

Ortsüblich bekannt gemacht wurde der Beschluss am 06.08.2014 im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Fürth.

Mit Hilfe des vorliegenden FNP-Verfahrens soll der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan auf eine digitale und aktuelle Datengrundlage gestellt und alle zwischenzeitlich durchgeführten und genehmigten Änderungsverfahren in diesen Plan eingearbeitet werden, um eine aktuelle und lesbare Neufassung zu erhalten. Darüber hinaus sollen in den digitalen Flächennutzungsplan nach anderen Gesetzen festgesetzte Fachplanungen und sonstige Nutzungsregelungen in ihrer aktuellen Fassung nachrichtlich übernommen werden.

Neuplanungen sollen im Rahmen der Digitalisierung und Aktualisierung in den Flächennutzungsplan nicht aufgenommen werden. Jedoch sollen Abgleiche mit den vorhandenen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen durchgeführt werden. Sofern abweichende Flächendarstellungen vorliegen, sollen sie in der Planzeichnung denen der jeweiligen rechtskräftigen Bebauungspläne angepasst werden. Ebenso sollen Korrekturen auf Grund anderer Rechtsverbindlichkeiten (Planfeststellungen) vorgenommen werden.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt, UVP-pflichtige Vorhaben nicht vorbereitet oder begründet und relevante Umweltschutzgüter nicht beeinträchtigt werden, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB – ohne Umweltprüfung und Umweltbericht - durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB fand mit Anschreiben vom 20.09.2018 bis zum 29.10.2018 statt. Hierbei wurden insbesondere die notwendigen Informationen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgefragt. Diese und weitere Grundlagen wurden in den FNP-Entwurf sowie in die Begründung eingearbeitet.

 

Der Bauausschuss hat mit Beschluss vom 08.05.2019 den Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Nr. 2014.13 der Stadt Fürth einschließlich Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung wurde nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 11 der Stadt Fürth vom 05.06.2019 in der Zeit vom 12.06.2019 bis einschließlich 18.07.2019 öffentlich ausgelegt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung mit Schreiben vom 06.06.2019 benachrichtigt. Insgesamt wurden 3 Stellungnahmen bzw. Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung von privater Seite abgegeben.

 

Darüber hinaus wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung auch von den nachfolgend aufgelisteten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Anregungen vorgebracht:

 

Staatliches Bauamt Nürnberg (B 3)

Wasserverband Knoblauchsland (C 8)

Main-Donau Netzgesellschaft (D 12)

Bayernwerk Netz GmbH (D13)

Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd München (G 20)

Eisenbahn Bundesamt Außenstelle Nürnberg (G 21)

Deutsche Telekom Technik GmbH (G 23)

Telefonica Germany GmbH & Co. OHG Nürnberg (G 24)

Deutsche Flugsicherung (G 25)

Regierung von Oberfranken Bergamt Nordbayern (J 39)

Handwerkskammer für Mittelfranken Nürnberg (L 41)

Ordnungsamt (OA) Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Q 67)

Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. Bezirksgruppe Mittelfranken (R 68)

 

Die in der Trägerbeteiligung berührten Hinweise und Anregungen beschäftigen sich u. a. mit den Ortsdurchfahrtsgrenzen, den Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten, den Versorgungsleitungen, den Bahnanlagen, der Lärmschutzproblematik, sowie weiteren Nutzungsregelungen. Aufgrund des umfangreichen Abwägungsmaterials wird an dieser Stelle auf die ansonsten übliche Zusammenfassung der einzelnen Stellungnahmen verzichtet. Eine ausführliche Einzelabwägung ist beigefügt (siehe Anlagen Nr. 3 – Nr. 5) und ist Bestandteil dieser Vorlage.

 

Abschließender Verfahrenshinweis

Der bereits zum Auslegungsbeschluss vorliegende FNP-Entwurf vom 01.04.2019 wird dahingehend geändert, dass die Schutzgebiete für Grund- und Quellwassergewinnung mit der Zweckbestimmung „GW“ gekennzeichnet werden. Die Begründung wurde hinsichtlich der Abwägungsergebnisse (siehe Anlagen) in den betreffenden Kapiteln ergänzt, des Weiteren wurden die Verfahrenshinweise aktualisiert. Gemäß den verfahrensrechtlichen Regelungen soll nun der Feststellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 einschließlich Begründung gefasst werden. Den Verfassern von Anregungen ist nach dem Feststellungsbeschluss das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.

 

Der Regierung von Mittelfranken ist die Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 einschließlich Begründung nach dem Feststellungsbeschluss gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

bisherige Beratungsfolge

Sitzungstermin

Abstimmungsergebnis

einst.

mit Mehrheit

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

angen.

abgel.

 

 

1

Bau- und Werkausschuss

16.07.2014

X

 

 

14

0

2

Stadtrat

23.07.2014

X

 

 

47

0

3

Bau- und Werkausschuss

08.05.2019

X

 

14

0

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


 

Anlage 1: Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 2014.13 in der Fassung v. 29.01.2020

Anlage 2: Begründung in der Fassung vom Januar 2020

Anlage 3: Einzelabwägungen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

Anlage 4: Einzelabwägungen Bürger

Anlage 5: Einzelabwägungen innerstädtischer Dienststellen