Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der
Stellplatzverpflichtung zu
Der Antragsteller beabsichtigt im 2. Obergeschoss die
Nutzungsänderung von 2 Büroeinheiten in 1 Arztpraxis.
Durch die Nutzungsänderung entsteht ein Stellplatzmehrbedarf für 1 Kraftfahrzeug, der weder in der Nähe des Anwesens noch auf dem Grundstück nachgewiesen werden kann.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Die Stadtplanung und die Bauaufsicht befürworten die Herstellung der gewerblichen Einheit ohne erhöhte Lärmemissionen im innerstädtischen Bereich.
Der Antragsteller bittet den Stellplatz ablösen zu dürfen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan