Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und begrüßt die Bemühungen des Baureferats/Grünflächenamt zur Umwandlung von Pflanz- oder Rasenflächen in artenreiche Blühflächen durch Extensivierung, Ansaaten oder Anlage von Staudenmischpflanzungen.
Das Baureferat/Grünflächenamt wird beauftragt, diese Flächen in eigenem Ermessen sukzessive auszudehnen und dabei auch unterschiedliche Techniken oder Maßnahmen zu prüfen.
Anlass - Ausgangssituation
Sensibilisiert durch das Volksbegehren für mehr Artenschutz
in Bayern und durch die sich hieraus ergebende Gesetzesänderungen im Juli 2019
erreichen das Grünflächenamt zunehmend Anfragen von Privatpersonen, von
Verbänden und Organisationen und aus der Politik, die eine Reduzierung der
Mähhäufigkeiten oder die Ansaat bzw. die Anpflanzung von artenreichen
Wildpflanzen wünschen.
Dieses Thema beschäftigt gleichermaßen derzeit alle
(bayerischen) Kommunen wie auch private Planungsbüros und führte insgesamt zu
einer veränderten Sicht des Nutzers auf das öffentliche Grün und eines
geänderten Umgangs mit dem öffentlichen Grün seitens der Grünflächen- und
Gartenämter. Die noch vor kurzen zahlreichen Beschwerden über zu geringes Mähen
aus der Bürgerschaft – die es gleichwohl immer noch gibt – weichen zunehmend
den Beschwerden über zu häufiges Mähen bis hin zur Forderung, das Mähen
grundsätzlich dauerhaft einzustellen.
Die Herstellung von artenreichen (erdgebundenen) Blühflächen
erfolgt nach heutigen Stand auf drei Wegen:
·
Extensivierung von
Rasenflächen durch Reduzierung der Mähhäufigkeit
·
Anlage von
Staudenmischpflanzungen insbesondere im Straßenbegleitgrün
·
Ansaat von
artenreichen Blühmischungen
Daneben spielt die extensive Dachbegrünung oder die flächige
Fassadenbegrünung, die deutlich mehr ist als nur eine Kletterpflanze, die an
einem Rankseil nach oben wächst (Stichwort „Vertikale Gärten“) eine nicht zu
unterschätzende Rolle. Da dies aber zunächst ein entsprechendes Gebäude
voraussetzt, kommt hier das Grünflächenamt in der Regel nur im Zusammenhang mit
Hochbaumaßnahmen der Gebäudewirtschaft Fürth ins Spiel.
Das Grünflächenamt entwickelte bereits 1996 ein Konzept zur
Extensivierung von Rasen- oder Wiesenflächen. Die ersten Staudenmischpflanzungen
(„Silbersommer“) entstanden im Herbst 2000 im Bereich der Poppenreuther
Straße/Ludwigsbrücke und im Frühjahr 2008 an der Jakobinenstraße/Platz der
Opfer des Faschismus. Mit Ansaatflächen aus artenreichen Blühmischungen sind
dagegen die Erfahrungen des Grünflächenamts noch sporadisch, erste größere
Flächen entstanden erst in diesem Jahr. Anlage 1 zeigt eine Übersicht der
bisherigen Maßnahmen des Grünflächenamts im Bereich der Staudenmischpflanzungen
und der Ansaatflächen.
Entwicklung der Mäharbeiten im
Grünflächenamt
Seit 1996 wird die Extensivierung der Mähtätigkeiten im
Grünflächenamt in einem kontinuierlichen Prozess optimiert. Zunächst stand die
Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch Reduzierung des Pflegeaufwands im
Vordergrund. Die wichtigste Maßnahme war die Reduktion der Anzahl der Mähgänge
und die Beschränkung der Mäharbeiten auf notwendige Flächen, wie z.B.
Randstreifen entlang der Fahrbahnen und Sichtwinkel zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit.
Mit der Übernahme der Pflege der Ökokontoflächen durch das
GrfA seit 2004 rückten ökologische Aspekte immer mehr ins Blickfeld. Durch die
Extensivierung der Mäharbeiten als zentrales Element der ökologischen
Grünflächenpflege wird die ökologische Wertigkeit der Wiesenflächen gesteigert.
Der Bestand an reinen Ökokonto- und Artenschutzflächen beträgt aktuell 40
Hektar. Folgerichtig wurden die dort umgesetzten ökologischen Mähkonzepte –
soweit sinnvoll und mit den vorhandenen Ressourcen leistbar - auf weitere
Flächen im Straßenbegleitgrün, in Grünanlagen und weitere Mähflächen
ausgedehnt.
Der Schwerpunkt lag dabei auf größeren zusammenhängenden
Flächen, ohne Bodenrelief und störende Elemente, die sich mit ökologischen
Mähweisen mit Mähgutentfernung rationell bewirtschaften lassen. Kleinflächen
wurden dabei ausgespart. Der Schwerpunkt des ökologischen Mähens lag deshalb
bei den einfach mähbaren Großflächen mit ökologischen Potenzial, die aufgrund
ihrer abgeschiedenen Lage im Stadtgebiet häufig nicht im Fokus der
Öffentlichkeit stehen. In der Bilanz kann so bei gegebenen maschinellen und
personellen Ressourcen mehr Fläche auf ökologische Weise gemäht werden.
Für eine auf fachlicher Grundlage an die jeweiligen
Anforderungen angepasste Pflege der Mähflächen ist ein erheblicher Aufwand für
die Feinsteuerung nötig. Die Steuerungsinstrumente sind im GrfA schon seit über
20 Jahren vorhanden:
·
Das
Geoinformationssystem ermöglicht die kartographische Darstellung der
Pflegeflächen und die Erstellung von Bilanzen der verschiedenen Mähweisen.
·
In detaillierten
Pflegeplänen wird die Art und Weise des Mähbetriebs erfasst. Beide Systeme
bauen aufeinander auf und werden ständig fortgeschrieben.
Die Mähflächen des Grünflächenamts weisen in ihrer Gesamtheit
eine inhomogene Mischung der unterschiedlichen Standortbedingungen
einschließlich extremer Ausprägungen auf. Unter Berücksichtigung der
verschiedenen Funktionalitäten und Nutzungsansprüche – die Spanne reicht hier
vom Sportrasen, über von selten bis häufig genutzten Gebrauchsrasen,
Straßenbegleitgrün, ungenutzte Abstandsflächen bis hin zu reinen Biotopflächen
– ergibt sich eine Vielzahl von Flächen mit völlig unterschiedlichem Mähweisen
und -häufigkeiten. Nur ein Teil der Flächen ist für eine ökologische
Bewirtschaftung geeignet.
Die bislang praktizierte Mähweise hat auf vielen Mähflächen
des Grünflächenamts den heute anzutreffenden teilweise beachtlichen
Blütenreichtum zur Folge. Die Bilder zeigen auf zwei exemplarischen Flächen den
Blütenreichtum im Juni 2019. Naturgemäß verändert sich der Blühaspekt im Lauf
der Vegetationsperiode.
Kreisverkehr
in der Fronmüllerstraße
Streuobstwiese
an der Ritzmannshofer Straße
Oft ist nicht nachvollziehbar, warum auf genau dieser Fläche
Blütenreichtum anzutreffen ist und auf einer hinsichtlich der Standortbedingungen
und des Mähregimes vergleichbaren Fläche nicht.
Beispiel
Oberfürberger Straße
Obwohl dies
eigentlich eine optimal gemähte Fläche ist, ist die Wiese dennoch von Gräsern
dominiert und der gewünschte Blütenreichtum stellt sich nicht ein. Ein ähnliches
Bild ergibt sich z.B. auf einer Streuobstwiese am Felsenkeller, wo die
Bedingungen für Blütenreichtum in jeder Hinsicht optimal sind.
Flächenbilanzen
der vergangenen Extensivierungsbemühungen – Ist-Zustand 20.08.2019
Mähflächen
gesamt 1.470.174 m²
Anzahl Teilflächen 4.357 Stück
Größe einer Einzelfläche von 1 bis 58.500m²
Mähfrequenz von alle 3 Jahre bis 52x pro Jahr.
Blühflächen
gesamt 314.210 m², davon
Extensive Mähflächen 302.708m² (ca. 21% der gesamten
Mähflächen)
Dachbegrünungen auf städtischen Gebäuden 4.514m²
Staudenmischpflanzungen 2.969m²
Neue gesetzliche Vorgaben
Im Februar 2019 fand das Volksbegehren „Artenvielfalt und
Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen!“ statt. Durch Änderung des
Bayerischen Naturschutzgesetzes soll die Entwicklung der Artenvielfalt in Flora
und Fauna dauerhaft gesichert und die bestehenden Lebensräume erhalten und
verbessert werden. Am 17. Juli 2019 wurde der Gesetzentwurf aus dem
Volksbegehren vom bayerischen Landtag mit großer Mehrheit unverändert angenommen
und wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die einzelnen Maßnahmen des
„Zweiten Gesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern
(Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz)“ sind in allen
Punkten im Rahmen der jeweils vorhandenen Stellen und Mittel umzusetzen und
stehen insoweit unter Haushaltsvorbehalt. Es gilt das Konnexitätsprinzip.
Aus der
Stellungnahme des Bayerischen Städtetags an den Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz vom 05.06.2019:
Durch die Erwähnung
„kommunaler Maßnahmen“ im neuen Art. 5a Nr. 2 des Bayerischen
Naturschutzgesetzes („Erhaltung der Artenvielfalt einschließlich kommunaler
Maßnahmen“) sollen Anstrengungen der Kommunen im Bereich der Biodiversität, z.
B. Blühflächen in kommunalen Grünflächen und Parks, honoriert und die
Biodiversität gestärkt werden können, insbesondere durch Förderung von
biodiversitätsfördernden Konzepten in Kommunen unterschiedlicher Größe und
deren Umsetzung (kommunales Biodiversitätsmanagement) sowie die Aufnahme des
sog. „Eh da“-Konzepts in die bayerische Biodiversitätsstrategie und eine
bayernweite Potenzialanalyse als Anreiz
für Kommunen. Die Kommunen können bei dieser Aufgabe durch die
Landschaftspflegeverbände unterstützt werden.
Art. 30 Nr. 2
des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes („Bepflanzungen,
Straßenbegleitflächen“)
Die begrünten Straßenbegleitflächen (v. a. Mähwiesen) bergen,
da sie ohnehin klassischerweise Brachflächen sind und daher keinem weiteren
Nutzungskonflikt unterliegen, eines der bayernweit größten Potenziale für mehr
Artenschutz durch naturgerechte Bewirtschaftung. Art. 30 Abs. 2 regelt daher –
streng begrenzt auf die in der Verantwortung des Freistaates stehenden
Staatsstraßen – das im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und vor den zwingenden
Geboten der Verkehrssicherheit anzustrebende Ziel, das Straßenbegleitgrün in
einen artenreichen Lebensraum zu verwandeln. In diesem Bereich soll – etwa
durch den Verzicht auf Mulchen oder in anderer Weise – möglichst Magergrünland
oder ein vergleichbar ökologischer Lebensraum angestrebt werden. Den Kommunen
wird lediglich empfohlen, bei den in ihrer Straßenbaulast stehenden Straßen
entsprechend zu verfahren.
Maßnahmen des Grünflächenamts aufgrund der Gesetzesänderungen
In weiten Bereichen wurden die gesetzlichen Vorgaben bereits
in der Vergangenheit oder in der laufenden Mähsaison 2019 umgesetzt.
Kleinflächige, langgestreckt lineare
Straßenbegleitgrünflächen und Randstreifen entlang der Fahrbahnen werden mit
dem Schlegelmäher in der Regel 3x pro Jahr ohne Mähgutentfernung gemäht. Die
Zentralbereiche und alle größeren Flächen, die bislang auch 3x pro Jahr gemäht
wurden, werden künftig erst im Herbst abgemäht. Darüber hinaus wird dort
künftig das Mähgut entfernt. Eine Mähgutaufnahme erfolgt in den Randstreifen
nicht, da dies überwiegend per Hand erfolgen müsste und mit dem vorhandenen
Personal und Maschinenbestand nicht möglich ist. Der Aufwand für die
Mähgutaufnahme wäre hier unverhältnismäßig hoch. In einem stetigen Prozess
werden weitere Flächen gesucht, wo ein derartiges extensives Mähregime möglich
ist
Die o.g. Feinsteuerung der Mäharbeiten findet ihre Grenzen
bei Klein- und Kleinstflächen, da der Detailierungsgrad der Pflegesteuerung
nicht sinnvoll beliebig gesteigert werden kann. Zudem müssen die Mähpläne im
erforderlichen hohen Detailierungsgrad an die Mähgeräteführer kommuniziert
werden. Um das noch vorhandene Extensivierungspotenzial auszuschöpfen, das sich
mit den vorhandenen Steuerinstrumenten nicht mehr sinnvoll abbilden lässt, wird
künftig von den Mähgeräteführern ein hohes Maß an Beobachtung, Mitdenken,
Flexibilität und Eigeninitiative gefordert sein. In der Praxis soll kein
starres Abarbeiten des Mähplans mehr stattfinden, sondern nur die Teilflächen
gemäht werden, für die aus o.g. Gründen ein unmittelbares Erfordernis besteht.
Die weitere Detailierung der Mähextensivierung ist somit ein stetiger
Optimierungsprozess.
Aufwändige Mähverfahren (Balkenmäher, Schwadenrechen,
Mähgutaufnahme) erfordern ungleich mehr Ressourcen und sind für Kleinflächen
ungeeignet. Die Mulchmahd (d.h. das Mähen mit Schlegelmäher) ist auf
Kleinflächen unverzichtbar, da nur ein Arbeitsgang erforderlich und diese damit
sehr wirtschaftlich durchführbar ist. GrfA empfiehlt die Beibehaltung der
Mulchmahd ohne Mähgutaufnahme auf vorgenanntem Flächentypen. Der Fokus sollte
weiterhin auf den bereits ökologisch bewirtschafteten Großflächen belassen
werden.
Die Ausweitung der Mähgutaufnahme wird intensiv geprüft.
Entscheidend ist das Vorhandensein eines geeigneten Ladewagens (Erntemaschine,
mit der geschnittenes Gras oder Heu mechanisiert im Einmannbetrieb aufgeladen
werden kann) und des Bedienpersonals. Gängige Ladewagen aus der Landwirtschaft
sind für den Einsatz auf den Mähflächen des Grünflächenamts deutlich
überdimensioniert, besser geeignet wären kleine Modelle wie für den Alpenraum.
Derzeit wird behelfsweise eine Rasenkehrmaschine verwendet. Maschinelle
Aufnahme ist grundsätzlich nur auf geeigneten Flächen hinsichtlich Größe,
Flächenzuschnitt und Geländeneigung möglich. Das Grünflächenamt betreibt hier
intensive Marktforschung.
Unter Bäumen in Grünanlagen im unmittelbaren Stammumfeld soll
das Mähen künftig deutlich eingeschränkt werden.
Baumscheiben sollen, wo es ohne Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit möglich ist, künftig seltener und/oder nur noch am Rand
gemäht werden. Eine Prüfung im Einzelfall und Korrektur aufgrund gemachter
Erfahrungen ist unumgänglich.
Der Umfang der Flächen, die mit dem Balkenmäher mit
Mähgutaufnahme gemäht werden soll weiter ausgeweitet werden. Derzeit verfügt
das Grünflächenamt nur über ein Seitenauslegermähwerk für den Kommunaltraktor.
Die geringe Arbeitsbreite und die schwierige Handhabung auf suboptimalen
Flächen begrenzt die Einsatzmöglichkeiten. Die Beschaffung eines Frontbalkenmähwerks
für den Kommunaltraktor ist geplant. Das Mähgerät wird dadurch wendiger und
kann auch auf kleineren Flächen eingesetzt werden. Die wirtschaftliche
Erweiterung des Flächenspektrums würde möglich.
Weitere Maßnahmen des GrfA zur Verbesserung des Blütenreichtums
Staudenpflanzungen (z.B. Silbersommer) sind in der
Neuanlage und in der Pflege sehr aufwändig und daher nur kleinflächig
umsetzbar. Der ökologische Nutzen ist eher gering, da häufig keine heimischen
Arten, sondern Kulturformen verwendet werden können. Dauerhafte
Staudenpflanzungen sind als optische Bereicherung für Grünflächen an
verkehrsexponierten Standorten geeignet.
In der Regel werden die Staudenmischpflanzungen mit einem
Schotter-Splitt-Gemisch gemulcht, da es sich meist um kalk-liebende Pflanzengesellschaften
auf mageren Böden (Lavendel, Salbei u.ä.) handelt. Dies führt nicht selten zu
Unverständnis, da eine Mulchung mit Steinen im Gegensatz zur Mulchung mit Stroh
oder Rindenmulch noch nicht zur Selbstverständlichkeit gehört. Eine Mulchung mit
Schotter-Splitt-Gemisch hat auch nichts mit den zu Recht kritisierten
„Schottergärten“ zu tun, die derzeit massiv in deutschen Vorgärten Einzug
halten. Bei den Staudenmischpflanzungen mit Mulchung aus Stein überwiegt die
Pflanze und der Stein erfüllt lediglich die Aufgabe der Abdeckung des in den
ersten Jahren noch offenen Oberbodens. Bei Schottergärten überwiegt der Stein
und die wenigen Pflanzen haben lediglich dekorativen Zweck und sind in der
Regel fremdländische Koniferen.
Staudenmischflächen wurden schwerpunktmäßig in den Jahren
2008 – 2010 angelegt. 2019 wurde der Streifen an der Unterfürberger Straße
gemäß Beschluss des Bauausschusses mit Silbersommer bepflanzt. Die
Wiederherstellung der Pflanzungen an der Ludwigbrücke soll im Frühjahr 2020 aus
einer Kombination von Ansaat und Staudenmischpflanzung erfolgen.
Ansaaten von
Blühmischungen
schneiden aufgrund des geringeren Aufwands und des höheren ökologischen Nutzens
besser ab als Staudenmischpflanzungen. Ggf. ist ein Bodenaustausch
erforderlich, aber nicht zwingend, da magere Standorte gewünscht sind.
Limitierende Faktoren für den Ansaaterfolg sind die Witterung und die
Bodenfeuchte. Nur wenige kostspielige Saatgutmischungen enthalten die
ökologisch gewünschten regionaltypischen Arten. Oft ist ein hoher Anteil an
einjährigen Pflanzen enthalten, was spätestens im dritten Standjahr zu einem
deutlichen Rückgang des Blütenreichtums führt. Gräser und Wurzelunkräuter
setzen sich wieder durch. Erneute Bodenvorbereitung und Ansaat werden
erforderlich. Vorbereitendes Fräsen ist nur dort möglich, wo wenig Hunde
unterwegs sind. Der lockere Boden verleitet die Hunde zum Graben tiefer Löcher,
die aus Gründen der Verkehrssicherheit verfüllt werden müssen.
Im Sommer 2019 wurden im Südstadtpark im Streukreis der Rasenberegnung
zwei Flächen angesät. Ebenfalls im Sommer 2019 wurde auf der Wiese südwestlich
des Waldmannsweihers ein größerer Blühstreifen angesät werden. Der hohe
Grundwasserstand an diesem Standort ermöglicht das Pflanzenwachstum auch
während trockener Witterungsabschnitte.
Auf neu angelegten Baumscheiben sollen künftig
speziell für das nährstoffarme Baumsubstrat zusammengestellte blütenreiche
Saatgutmischungen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau,
Veitshöchheim zum Einsatz kommen. Die Baumscheibe muss nicht mehr mit
nährstoffreichen Oberboden bedeckt und aufwändig bepflanzt werden. Die
Praxistauglichkeit muss sich erst zeigen.
In der Pflegeverantwortung des Grünflächenamts befinden sich
umfangreiche extensiv begrünte Dächer öffentlicher Gebäude. Durch
Ansaat oder Pflanzung geeigneter Pflanzenarten konnte ein beträchtlicher
Blütenreichtum erzielt werden. Ein weiterer Vorteil der Dachbegrünung ist eine
deutliche Reduktion der Regenwasser-Abflussspitzen und eine Verbesserung des
Stadtklimas durch Verdunstung. Grundsätzlich sollte das Thema „Extensive
Dachbegrünung“ auch aus Sicht der Förderung der Artenvielfalt forciert werden
und dies sowohl bei eigenen städtischen Gebäuden als auch bei privaten
Bauvorhaben z.B. durch die entsprechende Festsetzung in Bebauungsplänen.
Herstellungs- und Unterhaltskosten
Im Vergleich zur Extensivierung von Mähflächen sind
Staudenplanzungen, Ansaaten und Dachbegrünungen flächenmäßig deutlich kleiner,
der Aufwand für Neuanlage und Pflege ist jedoch ungleich größer. Bei gegebenen
Ressourceneinsatz kann mit der Extensivierung von Mähflächen der größte
ökologische Nutzen erzielt werden. Staudenpflanzungen und Ansaaten werden von
der Öffentlichkeit meist aber bewusster wahrgenommen.
Flächenart |
Herstellungskosten pro m² |
Unterhaltskosten pro m²/Jahr |
Extensive Wiesenflächen |
5-10
€ |
1-3
€ |
Ansaatflächen |
10-15
€ |
1-3
€ |
Staudenmischpflanzungen |
50-75
€ |
25-50
€ |
Für die Umwandlung von bodendeckende Pflanzungen in
Blühflächen bzw. für die Neuanlage wurden vom Baureferat zum Haushalt 2020ff
erstmalig ein Pauschalbetrag von 25.000 € pro Jahr gemeldet.
Maßnahmen außerhalb des
Grünflächenamts
Auch andere städtische Dienststellen, Eigenbetriebe und
Tochterunternehmen sind mit Mäharbeiten ihrer Liegenschaften und mit der Frage
der Extensivierung und Blühflächen tangiert.
Das Tiefbauamt/Bauhof legt bei Mäharbeiten an öffentlichen
Straßen das Hauptaugenmerk auf die Verkehrssicherheit, d.h. das Freihalten der
Sichtwinkel, der Verkehrszeichen und Leitpfosten und die Sicherstellung des
Niederschlagsabflusses. Dennoch wird auch im Bereich des Bauhofs auf die
Extensivierung und die Schaffung von Blühflächen Wert gelegt, wo immer dies mit
den sonstigen Ansprüchen vereinbar ist.
So wird ab diesem Jahr das Bankett der Straßen im ersten
Mähgang nur in einer Breite von ca. 1,00 – 1,50 m gemäht, im zweiten Mähgang ab
August/ September wird dann die gesamte Fläche gemäht, um stark wuchernde
Pflanzen einzudämmen. Im Bereich der Entwässerungsgräben wird bereits seit
einiger Zeit im jährlichen Wechsel nur eine Grabenseite abgemäht. Der
unbearbeitete Bereich dient als Rückzugsmöglichkeit und zum Schutz von
Amphibien, Insekten und Vögeln. Ausnahme von diesen Verfahren sind der
Reihergraben-Linsenfeld, der Michelbach und der Scherbsgraben, aufgrund der
hier vorkommenden Herkulesstaude. Diese Gräben müssen jedes Jahr komplett
ausgemäht werden, um ein erneutes größeres Wachstum und die weitere Verbreitung
der giftigen Pflanzen zu unterdrücken.
Veranlasst durch das Ordnungsamt wird im Rahmen der Strategie
„Zukunft.Umwelt.Fürth“ in Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen der
Stadt Fürth und der infra fürth gmbh ein übergreifendes Insektenschutz- bzw.
Mäh- und Blühkonzept erstellt. Diese soll zu gegebener Zeit dem Umweltauschuss
vorgestellt werden. Das Tiefbauamt und das Grünflächenamt sind an diesem
Verfahren beteiligt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
<
25 T€ p.a. |
|
nein |
X |
ja |
o.A.
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: Haushaltmeldung
2020 ff erfolgt |
||||||||||||||||||
Anlage 1 –
Übersicht Blühflächen
Anlage 2 –
Extensivierung
Anlage 3 –
Grenzen der Extensivierung
Anlage 4 -
Im Grünflächenamt eingesetzte Mähtechniken