Betreff
Blühflächen im Stadtgebiet - Neue Leitlinien für das städtische Grün
Vorlage
GrfA/0103/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und begrüßt die Bemühungen des Baureferats/Grünflächenamt zur Umwandlung von Pflanz- oder Rasenflächen in artenreiche Blühflächen durch Extensivierung, Ansaaten oder Anlage von Staudenmischpflanzungen.

 

Das Baureferat/Grünflächenamt wird beauftragt, diese Flächen in eigenem Ermessen sukzessive auszudehnen und dabei auch unterschiedliche Techniken oder Maßnahmen zu prüfen.

 


Anlass - Ausgangssituation

Sensibilisiert durch das Volksbegehren für mehr Artenschutz in Bayern und durch die sich hieraus ergebende Gesetzesänderungen im Juli 2019 erreichen das Grünflächenamt zunehmend Anfragen von Privatpersonen, von Verbänden und Organisationen und aus der Politik, die eine Reduzierung der Mähhäufigkeiten oder die Ansaat bzw. die Anpflanzung von artenreichen Wildpflanzen wünschen.

 

Dieses Thema beschäftigt gleichermaßen derzeit alle (bayerischen) Kommunen wie auch private Planungsbüros und führte insgesamt zu einer veränderten Sicht des Nutzers auf das öffentliche Grün und eines geänderten Umgangs mit dem öffentlichen Grün seitens der Grünflächen- und Gartenämter. Die noch vor kurzen zahlreichen Beschwerden über zu geringes Mähen aus der Bürgerschaft – die es gleichwohl immer noch gibt – weichen zunehmend den Beschwerden über zu häufiges Mähen bis hin zur Forderung, das Mähen grundsätzlich dauerhaft einzustellen.

 

Die Herstellung von artenreichen (erdgebundenen) Blühflächen erfolgt nach heutigen Stand auf drei Wegen:

·                Extensivierung von Rasenflächen durch Reduzierung der Mähhäufigkeit

·                Anlage von Staudenmischpflanzungen insbesondere im Straßenbegleitgrün

·                Ansaat von artenreichen Blühmischungen

 

Daneben spielt die extensive Dachbegrünung oder die flächige Fassadenbegrünung, die deutlich mehr ist als nur eine Kletterpflanze, die an einem Rankseil nach oben wächst (Stichwort „Vertikale Gärten“) eine nicht zu unterschätzende Rolle. Da dies aber zunächst ein entsprechendes Gebäude voraussetzt, kommt hier das Grünflächenamt in der Regel nur im Zusammenhang mit Hochbaumaßnahmen der Gebäudewirtschaft Fürth ins Spiel.

 

Das Grünflächenamt entwickelte bereits 1996 ein Konzept zur Extensivierung von Rasen- oder Wiesenflächen. Die ersten Staudenmischpflanzungen („Silbersommer“) entstanden im Herbst 2000 im Bereich der Poppenreuther Straße/Ludwigsbrücke und im Frühjahr 2008 an der Jakobinenstraße/Platz der Opfer des Faschismus. Mit Ansaatflächen aus artenreichen Blühmischungen sind dagegen die Erfahrungen des Grünflächenamts noch sporadisch, erste größere Flächen entstanden erst in diesem Jahr. Anlage 1 zeigt eine Übersicht der bisherigen Maßnahmen des Grünflächenamts im Bereich der Staudenmischpflanzungen und der Ansaatflächen.

 

Entwicklung der Mäharbeiten im Grünflächenamt

Seit 1996 wird die Extensivierung der Mähtätigkeiten im Grünflächenamt in einem kontinuierlichen Prozess optimiert. Zunächst stand die Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch Reduzierung des Pflegeaufwands im Vordergrund. Die wichtigste Maßnahme war die Reduktion der Anzahl der Mähgänge und die Beschränkung der Mäharbeiten auf notwendige Flächen, wie z.B. Randstreifen entlang der Fahrbahnen und Sichtwinkel zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

 

Mit der Übernahme der Pflege der Ökokontoflächen durch das GrfA seit 2004 rückten ökologische Aspekte immer mehr ins Blickfeld. Durch die Extensivierung der Mäharbeiten als zentrales Element der ökologischen Grünflächenpflege wird die ökologische Wertigkeit der Wiesenflächen gesteigert. Der Bestand an reinen Ökokonto- und Artenschutzflächen beträgt aktuell 40 Hektar. Folgerichtig wurden die dort umgesetzten ökologischen Mähkonzepte – soweit sinnvoll und mit den vorhandenen Ressourcen leistbar - auf weitere Flächen im Straßenbegleitgrün, in Grünanlagen und weitere Mähflächen ausgedehnt.

 

Der Schwerpunkt lag dabei auf größeren zusammenhängenden Flächen, ohne Bodenrelief und störende Elemente, die sich mit ökologischen Mähweisen mit Mähgutentfernung rationell bewirtschaften lassen. Kleinflächen wurden dabei ausgespart. Der Schwerpunkt des ökologischen Mähens lag deshalb bei den einfach mähbaren Großflächen mit ökologischen Potenzial, die aufgrund ihrer abgeschiedenen Lage im Stadtgebiet häufig nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen. In der Bilanz kann so bei gegebenen maschinellen und personellen Ressourcen mehr Fläche auf ökologische Weise gemäht werden.

 

Für eine auf fachlicher Grundlage an die jeweiligen Anforderungen angepasste Pflege der Mähflächen ist ein erheblicher Aufwand für die Feinsteuerung nötig. Die Steuerungsinstrumente sind im GrfA schon seit über 20 Jahren vorhanden:

 

·                     Das Geoinformationssystem ermöglicht die kartographische Darstellung der Pflegeflächen und die Erstellung von Bilanzen der verschiedenen Mähweisen.

·                     In detaillierten Pflegeplänen wird die Art und Weise des Mähbetriebs erfasst. Beide Systeme bauen aufeinander auf und werden ständig fortgeschrieben.

 

Die Mähflächen des Grünflächenamts weisen in ihrer Gesamtheit eine inhomogene Mischung der unterschiedlichen Standortbedingungen einschließlich extremer Ausprägungen auf. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Funktionalitäten und Nutzungsansprüche – die Spanne reicht hier vom Sportrasen, über von selten bis häufig genutzten Gebrauchsrasen, Straßenbegleitgrün, ungenutzte Abstandsflächen bis hin zu reinen Biotopflächen – ergibt sich eine Vielzahl von Flächen mit völlig unterschiedlichem Mähweisen und -häufigkeiten. Nur ein Teil der Flächen ist für eine ökologische Bewirtschaftung geeignet.

 

Die bislang praktizierte Mähweise hat auf vielen Mähflächen des Grünflächenamts den heute anzutreffenden teilweise beachtlichen Blütenreichtum zur Folge. Die Bilder zeigen auf zwei exemplarischen Flächen den Blütenreichtum im Juni 2019. Naturgemäß verändert sich der Blühaspekt im Lauf der Vegetationsperiode.

 

         Kreisverkehr in der Fronmüllerstraße

 

         Streuobstwiese an der Ritzmannshofer Straße

 

Oft ist nicht nachvollziehbar, warum auf genau dieser Fläche Blütenreichtum anzutreffen ist und auf einer hinsichtlich der Standortbedingungen und des Mähregimes vergleichbaren Fläche nicht.

 

         Beispiel Oberfürberger Straße

 

Obwohl dies eigentlich eine optimal gemähte Fläche ist, ist die Wiese dennoch von Gräsern dominiert und der gewünschte Blütenreichtum stellt sich nicht ein. Ein ähnliches Bild ergibt sich z.B. auf einer Streuobstwiese am Felsenkeller, wo die Bedingungen für Blütenreichtum in jeder Hinsicht optimal sind.

 

Flächenbilanzen der vergangenen Extensivierungsbemühungen – Ist-Zustand 20.08.2019

 

Mähflächen gesamt 1.470.174 m²

Anzahl Teilflächen 4.357 Stück

Größe einer Einzelfläche von 1 bis 58.500m²

Mähfrequenz von alle 3 Jahre bis 52x pro Jahr.

 

Blühflächen gesamt 314.210 m², davon

Extensive Mähflächen 302.708m² (ca. 21% der gesamten Mähflächen)

Dachbegrünungen auf städtischen Gebäuden 4.514m²

Staudenmischpflanzungen 2.969m²

 

Neue gesetzliche Vorgaben

Im Februar 2019 fand das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen!“ statt. Durch Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes soll die Entwicklung der Artenvielfalt in Flora und Fauna dauerhaft gesichert und die bestehenden Lebensräume erhalten und verbessert werden. Am 17. Juli 2019 wurde der Gesetzentwurf aus dem Volksbegehren vom bayerischen Landtag mit großer Mehrheit unverändert angenommen und wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die einzelnen Maßnahmen des „Zweiten Gesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz)“ sind in allen Punkten im Rahmen der jeweils vorhandenen Stellen und Mittel umzusetzen und stehen insoweit unter Haushaltsvorbehalt. Es gilt das Konnexitätsprinzip.

 

Aus der Stellungnahme des Bayerischen Städtetags an den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.06.2019:

 

Durch  die  Erwähnung  „kommunaler  Maßnahmen“  im neuen Art. 5a Nr. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes („Erhaltung der Artenvielfalt einschließlich kommunaler Maßnahmen“) sollen Anstrengungen der Kommunen im Bereich der Biodiversität, z. B. Blühflächen in kommunalen Grünflächen und Parks, honoriert und die Biodiversität gestärkt werden können, insbesondere durch Förderung von biodiversitätsfördernden Konzepten in Kommunen unterschiedlicher Größe und deren Umsetzung (kommunales Biodiversitätsmanagement) sowie die Aufnahme des sog. „Eh da“-Konzepts in die bayerische Biodiversitätsstrategie und eine bayernweite Potenzialanalyse  als Anreiz für Kommunen. Die Kommunen können bei dieser Aufgabe durch die Landschaftspflegeverbände unterstützt werden.

 

Art. 30 Nr. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes („Bepflanzungen, Straßenbegleitflächen“)

Die begrünten Straßenbegleitflächen (v. a. Mähwiesen) bergen, da sie ohnehin klassischerweise Brachflächen sind und daher keinem weiteren Nutzungskonflikt unterliegen, eines der bayernweit größten Potenziale für mehr Artenschutz durch naturgerechte Bewirtschaftung. Art. 30 Abs. 2 regelt daher – streng begrenzt auf die in der Verantwortung des Freistaates stehenden Staatsstraßen – das im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und vor den zwingenden Geboten der Verkehrssicherheit anzustrebende Ziel, das Straßenbegleitgrün in einen artenreichen Lebensraum zu verwandeln. In diesem Bereich soll – etwa durch den Verzicht auf Mulchen oder in anderer Weise – möglichst Magergrünland oder ein vergleichbar ökologischer Lebensraum angestrebt werden. Den Kommunen wird lediglich empfohlen, bei den in ihrer Straßenbaulast stehenden Straßen entsprechend zu verfahren.

 

Maßnahmen des Grünflächenamts aufgrund der Gesetzesänderungen

In weiten Bereichen wurden die gesetzlichen Vorgaben bereits in der Vergangenheit oder in der laufenden Mähsaison 2019 umgesetzt.

 

Kleinflächige, langgestreckt lineare Straßenbegleitgrünflächen und Randstreifen entlang der Fahrbahnen werden mit dem Schlegelmäher in der Regel 3x pro Jahr ohne Mähgutentfernung gemäht. Die Zentralbereiche und alle größeren Flächen, die bislang auch 3x pro Jahr gemäht wurden, werden künftig erst im Herbst abgemäht. Darüber hinaus wird dort künftig das Mähgut entfernt. Eine Mähgutaufnahme erfolgt in den Randstreifen nicht, da dies überwiegend per Hand erfolgen müsste und mit dem vorhandenen Personal und Maschinenbestand nicht möglich ist. Der Aufwand für die Mähgutaufnahme wäre hier unverhältnismäßig hoch. In einem stetigen Prozess werden weitere Flächen gesucht, wo ein derartiges extensives Mähregime möglich ist

 

Die o.g. Feinsteuerung der Mäharbeiten findet ihre Grenzen bei Klein- und Kleinstflächen, da der Detailierungsgrad der Pflegesteuerung nicht sinnvoll beliebig gesteigert werden kann. Zudem müssen die Mähpläne im erforderlichen hohen Detailierungsgrad an die Mähgeräteführer kommuniziert werden. Um das noch vorhandene Extensivierungspotenzial auszuschöpfen, das sich mit den vorhandenen Steuerinstrumenten nicht mehr sinnvoll abbilden lässt, wird künftig von den Mähgeräteführern ein hohes Maß an Beobachtung, Mitdenken, Flexibilität und Eigeninitiative gefordert sein. In der Praxis soll kein starres Abarbeiten des Mähplans mehr stattfinden, sondern nur die Teilflächen gemäht werden, für die aus o.g. Gründen ein unmittelbares Erfordernis besteht. Die weitere Detailierung der Mähextensivierung ist somit ein stetiger Optimierungsprozess.

 

Aufwändige Mähverfahren (Balkenmäher, Schwadenrechen, Mähgutaufnahme) erfordern ungleich mehr Ressourcen und sind für Kleinflächen ungeeignet. Die Mulchmahd (d.h. das Mähen mit Schlegelmäher) ist auf Kleinflächen unverzichtbar, da nur ein Arbeitsgang erforderlich und diese damit sehr wirtschaftlich durchführbar ist. GrfA empfiehlt die Beibehaltung der Mulchmahd ohne Mähgutaufnahme auf vorgenanntem Flächentypen. Der Fokus sollte weiterhin auf den bereits ökologisch bewirtschafteten Großflächen belassen werden.

 

Die Ausweitung der Mähgutaufnahme wird intensiv geprüft. Entscheidend ist das Vorhandensein eines geeigneten Ladewagens (Erntemaschine, mit der geschnittenes Gras oder Heu mechanisiert im Einmannbetrieb aufgeladen werden kann) und des Bedienpersonals. Gängige Ladewagen aus der Landwirtschaft sind für den Einsatz auf den Mähflächen des Grünflächenamts deutlich überdimensioniert, besser geeignet wären kleine Modelle wie für den Alpenraum. Derzeit wird behelfsweise eine Rasenkehrmaschine verwendet. Maschinelle Aufnahme ist grundsätzlich nur auf geeigneten Flächen hinsichtlich Größe, Flächenzuschnitt und Geländeneigung möglich. Das Grünflächenamt betreibt hier intensive Marktforschung.

 

Unter Bäumen in Grünanlagen im unmittelbaren Stammumfeld soll das Mähen künftig deutlich eingeschränkt werden.

 

Baumscheiben sollen, wo es ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit möglich ist, künftig seltener und/oder nur noch am Rand gemäht werden. Eine Prüfung im Einzelfall und Korrektur aufgrund gemachter Erfahrungen ist unumgänglich.

 

Der Umfang der Flächen, die mit dem Balkenmäher mit Mähgutaufnahme gemäht werden soll weiter ausgeweitet werden. Derzeit verfügt das Grünflächenamt nur über ein Seitenauslegermähwerk für den Kommunaltraktor. Die geringe Arbeitsbreite und die schwierige Handhabung auf suboptimalen Flächen begrenzt die Einsatzmöglichkeiten. Die Beschaffung eines Frontbalkenmähwerks für den Kommunaltraktor ist geplant. Das Mähgerät wird dadurch wendiger und kann auch auf kleineren Flächen eingesetzt werden. Die wirtschaftliche Erweiterung des Flächenspektrums würde möglich.

 

Weitere Maßnahmen des GrfA zur Verbesserung des Blütenreichtums

Staudenpflanzungen (z.B. Silbersommer) sind in der Neuanlage und in der Pflege sehr aufwändig und daher nur kleinflächig umsetzbar. Der ökologische Nutzen ist eher gering, da häufig keine heimischen Arten, sondern Kulturformen verwendet werden können. Dauerhafte Staudenpflanzungen sind als optische Bereicherung für Grünflächen an verkehrsexponierten Standorten geeignet.

 

In der Regel werden die Staudenmischpflanzungen mit einem Schotter-Splitt-Gemisch gemulcht, da es sich meist um kalk-liebende Pflanzengesellschaften auf mageren Böden (Lavendel, Salbei u.ä.) handelt. Dies führt nicht selten zu Unverständnis, da eine Mulchung mit Steinen im Gegensatz zur Mulchung mit Stroh oder Rindenmulch noch nicht zur Selbstverständlichkeit gehört. Eine Mulchung mit Schotter-Splitt-Gemisch hat auch nichts mit den zu Recht kritisierten „Schottergärten“ zu tun, die derzeit massiv in deutschen Vorgärten Einzug halten. Bei den Staudenmischpflanzungen mit Mulchung aus Stein überwiegt die Pflanze und der Stein erfüllt lediglich die Aufgabe der Abdeckung des in den ersten Jahren noch offenen Oberbodens. Bei Schottergärten überwiegt der Stein und die wenigen Pflanzen haben lediglich dekorativen Zweck und sind in der Regel fremdländische Koniferen.

 

Staudenmischflächen wurden schwerpunktmäßig in den Jahren 2008 – 2010 angelegt. 2019 wurde der Streifen an der Unterfürberger Straße gemäß Beschluss des Bauausschusses mit Silbersommer bepflanzt. Die Wiederherstellung der Pflanzungen an der Ludwigbrücke soll im Frühjahr 2020 aus einer Kombination von Ansaat und Staudenmischpflanzung erfolgen.

 

Ansaaten von Blühmischungen schneiden aufgrund des geringeren Aufwands und des höheren ökologischen Nutzens besser ab als Staudenmischpflanzungen. Ggf. ist ein Bodenaustausch erforderlich, aber nicht zwingend, da magere Standorte gewünscht sind. Limitierende Faktoren für den Ansaaterfolg sind die Witterung und die Bodenfeuchte. Nur wenige kostspielige Saatgutmischungen enthalten die ökologisch gewünschten regionaltypischen Arten. Oft ist ein hoher Anteil an einjährigen Pflanzen enthalten, was spätestens im dritten Standjahr zu einem deutlichen Rückgang des Blütenreichtums führt. Gräser und Wurzelunkräuter setzen sich wieder durch. Erneute Bodenvorbereitung und Ansaat werden erforderlich. Vorbereitendes Fräsen ist nur dort möglich, wo wenig Hunde unterwegs sind. Der lockere Boden verleitet die Hunde zum Graben tiefer Löcher, die aus Gründen der Verkehrssicherheit verfüllt werden müssen.

 

Im Sommer 2019 wurden im Südstadtpark im Streukreis der Rasenberegnung zwei Flächen angesät. Ebenfalls im Sommer 2019 wurde auf der Wiese südwestlich des Waldmannsweihers ein größerer Blühstreifen angesät werden. Der hohe Grundwasserstand an diesem Standort ermöglicht das Pflanzenwachstum auch während trockener Witterungsabschnitte.

 

Auf neu angelegten Baumscheiben sollen künftig speziell für das nährstoffarme Baumsubstrat zusammengestellte blütenreiche Saatgutmischungen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Veitshöchheim zum Einsatz kommen. Die Baumscheibe muss nicht mehr mit nährstoffreichen Oberboden bedeckt und aufwändig bepflanzt werden. Die Praxistauglichkeit muss sich erst zeigen.

 

In der Pflegeverantwortung des Grünflächenamts befinden sich umfangreiche extensiv begrünte Dächer öffentlicher Gebäude. Durch Ansaat oder Pflanzung geeigneter Pflanzenarten konnte ein beträchtlicher Blütenreichtum erzielt werden. Ein weiterer Vorteil der Dachbegrünung ist eine deutliche Reduktion der Regenwasser-Abflussspitzen und eine Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung. Grundsätzlich sollte das Thema „Extensive Dachbegrünung“ auch aus Sicht der Förderung der Artenvielfalt forciert werden und dies sowohl bei eigenen städtischen Gebäuden als auch bei privaten Bauvorhaben z.B. durch die entsprechende Festsetzung in Bebauungsplänen.

 

Herstellungs- und Unterhaltskosten

Im Vergleich zur Extensivierung von Mähflächen sind Staudenplanzungen, Ansaaten und Dachbegrünungen flächenmäßig deutlich kleiner, der Aufwand für Neuanlage und Pflege ist jedoch ungleich größer. Bei gegebenen Ressourceneinsatz kann mit der Extensivierung von Mähflächen der größte ökologische Nutzen erzielt werden. Staudenpflanzungen und Ansaaten werden von der Öffentlichkeit meist aber bewusster wahrgenommen.

 

Flächenart

Herstellungskosten pro m²

Unterhaltskosten pro m²/Jahr

Extensive Wiesenflächen

5-10 €

1-3 €

Ansaatflächen

10-15 €

1-3 €

Staudenmischpflanzungen

50-75 €

25-50 €

 

Für die Umwandlung von bodendeckende Pflanzungen in Blühflächen bzw. für die Neuanlage wurden vom Baureferat zum Haushalt 2020ff erstmalig ein Pauschalbetrag von 25.000 € pro Jahr gemeldet.

 

Maßnahmen außerhalb des Grünflächenamts

Auch andere städtische Dienststellen, Eigenbetriebe und Tochterunternehmen sind mit Mäharbeiten ihrer Liegenschaften und mit der Frage der Extensivierung und Blühflächen tangiert.

 

Das Tiefbauamt/Bauhof legt bei Mäharbeiten an öffentlichen Straßen das Hauptaugenmerk auf die Verkehrssicherheit, d.h. das Freihalten der Sichtwinkel, der Verkehrszeichen und Leitpfosten und die Sicherstellung des Niederschlagsabflusses. Dennoch wird auch im Bereich des Bauhofs auf die Extensivierung und die Schaffung von Blühflächen Wert gelegt, wo immer dies mit den sonstigen Ansprüchen vereinbar ist.

 

So wird ab diesem Jahr das Bankett der Straßen im ersten Mähgang nur in einer Breite von ca. 1,00 – 1,50 m gemäht, im zweiten Mähgang ab August/ September wird dann die gesamte Fläche gemäht, um stark wuchernde Pflanzen einzudämmen. Im Bereich der Entwässerungsgräben wird bereits seit einiger Zeit im jährlichen Wechsel nur eine Grabenseite abgemäht. Der unbearbeitete Bereich dient als Rückzugsmöglichkeit und zum Schutz von Amphibien, Insekten und Vögeln. Ausnahme von diesen Verfahren sind der Reihergraben-Linsenfeld, der Michelbach und der Scherbsgraben, aufgrund der hier vorkommenden Herkulesstaude. Diese Gräben müssen jedes Jahr komplett ausgemäht werden, um ein erneutes größeres Wachstum und die weitere Verbreitung der giftigen Pflanzen zu unterdrücken.

 

Veranlasst durch das Ordnungsamt wird im Rahmen der Strategie „Zukunft.Umwelt.Fürth“ in Zusammenarbeit mit verschiedenen Dienststellen der Stadt Fürth und der infra fürth gmbh ein übergreifendes Insektenschutz- bzw. Mäh- und Blühkonzept erstellt. Diese soll zu gegebener Zeit dem Umweltauschuss vorgestellt werden. Das Tiefbauamt und das Grünflächenamt sind an diesem Verfahren beteiligt.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

< 25 T€ p.a.

 

nein

X

ja

o.A. €

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Haushaltmeldung 2020 ff erfolgt

 


Anlage 1 – Übersicht Blühflächen

Anlage 2 – Extensivierung

Anlage 3 – Grenzen der Extensivierung

Anlage 4 - Im Grünflächenamt eingesetzte Mähtechniken