Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gemäß
Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben die Projektgenehmigung zum vorgelegten Entwurf für die Sanierung
des Innenhofs
Variante
1 mit einem Gesamtkostenansatz von 175.000 EUR.
Variante
2 mit einem Gesamtkostenansatz von 215.000 EUR.
Die vorhandene Platane muss in jedem Fall erhalten bleiben.
Arbeiten im geschützten Wurzelbereich sind mit der gebotenen Sorgfalt und in
Handarbeit auszuführen.
Die Realisierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in drei Bauabschnitten voraussichtlich 2020..
Planungsanlass
Das
Baureferat/Grünflächenamt wurde im Rahmen eines Ortstermins 2017 von der
Schulleitung auf den verkehrsgefährdenden Zustand des nördlichsten Innenhofs in
der Mittelschule Soldnerstraße 60 aufmerksam gemacht.
Nachdem seitens der Fachdienststelle
dieser Zustand bestätigt werden musste, erfolgt zum Haushalt 2018 die
entsprechende Anmeldung der notwendigen Planungsmittel in Höhe von 25 T€ zum
Haushalt 2019 die weiteren notwendigen Mittel in Höhe von 150 T€. Aufgrund der
Bindung der Personalkapazitäten durch vorrangige Projekte konnten die
Planungsleistung jedoch in 2018 nicht erbracht werden.
Bestand
Die Mittelschule
Soldnerstraße 60 hat drei Innenhöfe. Hof 2 (Spielhof) und 3 (Schulgarten)
wurden bereits grundlegend saniert und neugestaltet, Hof 1 mit ca. 820 m² ist
noch im ursprünglichen Zustand.
Der Innenhof besteht – mit
Ausnahme der Baumscheibe - aus einer nahezu vollständig mit Betonplatten
versiegelten Fläche, die an vielen Stellen Beschädigungen, Anhebungen und
sonstige Fehlstellen aufweisen. Nach Ansicht des Grünflächenamts besteht für
den Innenhof im jetzigen Zustand aufgrund der zahlreichen Stolperstellen
dringender Handlungsbedarf. Die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen
funktionieren nicht mehr durchgängig und müssen ebenfalls einer Sanierung
unterzogen werden.
Die in sich geschlossene
Innenhoffläche ist an fünf Stellen von den innenliegenden umlaufenden Fluren
erschlossen. Keine der fünf Zugänge ist derzeit barrierefrei. Der Innenhof
dient der Schule im Schulbetrieb als Pausenhof und Ruhebereich, aber auch
außerhalb des Schulbetriebs als Veranstaltungsort.
Blick
in den Hof mit Brunnenanlage
In der süd-östlichen Ecke
steht eine mächtige Platane (Platanus x axcerifolia) mit einem geschätzten
Alter von 70 Jahren, einen Stammumfang von 250 cm und einem Kronendurchmesser
von 18 m. Laut Baumkataster wird der Baum der Schadstufe 1 (leicht geschädigt)
zugeordnet. Der dauerhafte Erhalt und der Schutz der Platane während der
Baumaßnahme hat für das Grünflächenamt oberste Priorität.
Vorhandene
Platane
Entwurfsbeschreibung
Der Entwurf sieht die Neugestaltung der gesamten
Innenhoffläche vor. Alle vorhandenen Plattenbeläge, Eingangsstufen und
sonstigen Einbauten werden abgebrochen und neu aufgebaut. Alle vorhandenen
Zugänge zum Innenhof werden barrierefrei ausgebaut.
Um dies zu erreichen werden die Wegebeläge entlang
der Fassaden um ca. 15 cm angehoben. Die angehobenen Flächen werden mit
Betonpflaster belegt. Die verbleibenden tieferliegenden Flächen auf den
derzeitigen Bestandshöhen werden in wassergebundener Wegedecke ausgebildet.
Die Abgrenzung zwischen den gepflasterten Flächen
und der wassergebundenen Wegedecke bilden Muschelkalksitzmauern, die an
mehreren Stellen durch Zugänge (Stufen) und spezielle Sitzmöbel aus Kunststoff
(wassergefüllt) unterbrochen werden. Der Sitzkreis kann als „Grünes
Klassenzimmer“ auch für Unterrichtszwecke genutzt werden
Die vorhandene Baumscheibe der Platane wird
vergrößert und als begehbare Rasen bzw. Wiesenfläche ausgebildet. Der Erhalt
der Baumscheibe als Rasenfläche soll dabei gleichzeitig eine Minimierung der
Bautätigkeiten in der bestehenden Baumscheibe garantieren. Zum Schutz des
Baumes werden die Arbeiten im Kronenbereich in Handarbeit ausgeschrieben und
ausgeführt.
Der vorhandene stillgelegte Brunnen ist gemäß
Auflage der Unteren Denkmalschutzbehörde zu erhalten und wurde in die
Entwurfsgestaltung integriert. Eine Wiederinbetriebnahme ist derzeit jedoch
nicht vorgesehen.
Entlang der südlichen und der östlichen Fassade
entsteht ein ca. 1,50 m breiter Pflanzstreifen.
Die beiden Varianten 1 und 2 haben die gleiche
Grundstruktur und unterscheiden sich lediglich in einer erweiterten
Ausstattung, die seitens der Schule gewünscht wurde, im Einzelnen:
·
Runde
Sitzplattform aus Holzverbundstoff, innerhalb der Baumscheibe, 1 Stück.
·
Sitzkreise mit
Tischen aus speziellem Kunststoff, 2 Stück.
·
Sitzgruppen aus
speziellem Kunststoff bestehend aus einem Tisch und zwei Hockern, 3 Stück.
·
Mobile
Doppelliegen mit Holz beplankt, 3 Stück
·
Großes
festinstalliertes Sonnensegel am Sitzkreis, 1 Stück.
Eine Nachrüstung dieser zusätzlichen
Ausstattungselemente mit Mehrkosten in Höhe von 40.000 € ist grundsätzlich
möglich. Das Baureferat/Grünflächenamt empfiehlt jedoch Variante 2 mit der
zeitgleichen Errichtung mit den o.g. zusätzlichen Ausstattungselementen.
Abstimmung und Instruktion
Die vorliegende
Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem
Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit
Verfügung vom 17.07.2019 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte
Entwurfsplanung keine Einwände erhoben.
·
Die
Gebäudewirtschaft Fürth regt an, im Zuge der Sanierungsarbeiten und der damit
verbundenen Freilegung des Gebäudeanschlusses eine Außendämmung des
Gebäudesockels anzubringen. Wie in anderen Fällen praktiziert werden diese
GWF-Maßnahmen in die Baumaßnahme des Grünflächenamts integriert, gehen aber
haushaltstechnisch nicht zu Lasten der GrfA-Maßnahme sondern werden von GWF
getragen.
·
Die
Gebäudewirtschaft Fürth sieht den Standort der Platane aufgrund der Nähe zum
Gebäude und der damit verbundenen Verwurzelungsschäden von Gebäudesockel und
Entwässerungsleitungen kritisch. Eine Entfernung des Baumes wird seitens
Grünflächenamt jedoch nicht in Erwägung gezogen. Dies deckt sich mit der
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, die einen unbedingten Erhalt des
Baumes und die entsprechende notwendige Sorgfalt während der Baumaßnahme
fordert.
Finanzierung und
Realisierung
Die Gesamtkosten liegen
einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 175.000 EUR bei Variante 1
bzw. 215.000 EUR bei Variante 2.
Kgr |
|
Variante 1 |
Variante 2 |
510 |
Erdbau |
7 T€ |
7 T€ |
530 |
Oberbau, Deckschichten |
53 T€ |
53 T€ |
540 |
Baukonstruktionen |
35 T€ |
39 T€ |
550 |
Technische Anlagen |
6 T€ |
6 T€ |
560 |
Einbauten in Außenanlagen |
22 T€ |
51 T€ |
570 |
Vegetationsflächen |
8 T€ |
8 T€ |
590 |
Sonstige Maßnahmen |
10 T€ |
10 T€ |
730 |
Objektplanung |
15 T€ |
19 T€ |
790 |
Sonstige Baunebenkosten |
3 T€ |
3 T€ |
ohne |
Erschwernis/Rundung |
16 T€ |
19 T€ |
Summe |
|
175 T€ |
215 T€ |
Die Planungsleistungen in
Höhe von rd. 15 bzw. 19 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht
und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.
Die mittleren
Herstellungskosten pro Quadratmeter liegen mit ca. 160 € (netto) bei Variante 1
bzw. 195 € (netto) bei Variante 2 vergleichsweise hoch. Dies ist aber
einerseits der erschwerten Zugänglichkeit des Innenhofs, andererseits der
derzeitigen Preissituation im Baugewerbe geschuldet.
Im Haushalt 2020 stehen bei
der Haushaltsstelle 2131.9504.0000 (HR) insgesamt 175 T€ in 2019 zur Verfügung.
Dies ist für die Umsetzung der Variante 1 ausreichend. Bei Entscheidung für
Variante 2 müssten die zusätzlich notwendigen Mittel in Höhe von 40 T€ als
überplanmäßige Mittel oder als neuer Haushaltsansatz im Haushalt 2020 zur
Verfügung gestellt werden.
Die jährlichen Folgekosten
der Grünflächenpflege wurden aufgrund der nur geringen zusätzlichen Leistungen
nicht separat berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit im bestehenden
GWF-Sonderbudget des Grünflächenamts dargestellt werden.
Es ist vorgesehen, die
Baumaßnahme bis zum Jahresende 2019 auszuschreiben und Anfang 2020 zu vergeben.
Die Durchführung der Maßnahme wäre aus heutiger Sicht spätestens in den
Sommerferien 2020 abzuwickeln.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
175
T€/215 T€ |
|
nein |
X |
ja |
o.A. |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
X |
ja |
Hst.
2131.9504.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: bei
Entscheidung für Variante 2 zusätzliche Mittel in Höhe von 40 T€ beantragen |
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Anlage 1 Lageplan M 1:1.000
Anlage 2 Bestandsplan
Anlage 3.1 Entwurf Variante 1
Anlage 3.2 Entwurf Variante 2