Der Bauausschuss empfiehlt dem Bauherrn - auf Grundlage der Planvariante 3 - einen Bauantrag einzureichen. Bezüglich des Wasserrechts (u. a. Hochwassergefahr), des Naturschutzes und des Immissionsschutzes sind die Bauantragsunterlagen vorher mit dem Ordnungsamt abzustimmen. Planungen, die über den Altbestand hinausgehen, sind nicht genehmigungsfähig.
In der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 08.05.2019 wurde beantragt, dass
die Verwaltung dem Bauausschuss über das in der Sitzung des Baubeirats am
29.04.2019 beratene Bauvorhaben “Ulmenstraße 4“ berichten möge. Es handelt sich
hierbei um eine Bauanfrage für einen Ersatzneubau, der an Stelle des
vorhandenen Gebäude-Ensembles auf dem Grundstück Flur-Nr. 897 in der Gemarkung
Fürth, Ulmenstraße 4 (siehe Anlage 0)
errichtet werden soll.
In der vorliegenden Bauanfrage wird ausgeführt, dass der
Gebäudebestand nicht mehr den zeitgemäßen und altersgerechten Belangen der
Eigentümerfamilie gerecht werden kann und auch mit zu hohen wirtschaftlichen
Auswirkungen verbunden sei.
Aufgrund der planungsrechtlichen
Situation (Flächennutzungsplan-Darstellung als Grünfläche, kein
rechtsverbindlicher Bebauungsplan, Hochwassergefahrenfläche HQ extrem) handelt
es sich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) um ein Bauvorhaben im sogenannten
planungsrechtlichen Außenbereich.
Mit dem Abriss
des bestehenden Ensembles und einer Neubebauung hat sich der Baubeirat in der
Vergangenheit bereits in mehreren Sitzungen (zuletzt am 29.04.2019) befasst und
hierbei jegliche Planung, die über den Altbestand hinausgeht, als nicht
genehmigungsfähig erachtet.
Unter dieser
Prämisse hat der beauftragte Architekt drei Planungsvarianten erstellt, in
denen die Neubauten im Bereich des vorhandenen Gebäude-Ensembles situiert
wurden. Die Varianten sind dieser BWA-Vorlage (siehe Anlagen 1 bis 3) zu entnehmen.
Unter den vorgestellten Varianten
favorisierte der Baubeirat einen ersatzneubau gem. Variante 3 (zweigeschossiges
Wohngebäude mit angebautem eingeschossigen Wohnpavillon, siehe Anlage 3).
Der geplante Neubau wurde hierbei 4 m
von der bisherigen Grenzbebauung des Bestandsgebäudes zurückgesetzt. Nachdem
das Bestandsgebäude unmittelbar an eine stark frequentierte Fuß- u.
Radwegeverbindung angrenzt, sei so eine Verbesserung der beengten
unübersichtlichen Grundstückszufahrt zu erwarten.
Hinsichtlich der Dimensionierung der
Baukörper wurde im Baubeirat vom Stadtplanungsamt darauf hingewiesen, dass nur
die bereits vorhandene Wohnfläche neu errichtet werden darf.
Im Zusammenhang mit der Diskussion um den Abriss der Bestandsgebäude
wurde vom Vertreter der Stadtheimatpflege jedoch eine mögliche
Denkmalschutzwürdigkeit des sogenannten “Batzenhaus“
(ehemaliges Wirtshaus) angeführt. Es wurde daraufhin im Baubeirat vereinbart,
dass eine diesbezügliche Nachfrage beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
(LfD) erfolgen soll.
Laut Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom
20.08.2019 reicht die Bedeutung des Hauses als ehemals beliebte
Einkehrmöglichkeit nicht aus, um die Kriterien für ein Einzelbaudenkmal nach
Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) zu erfüllen. Es
erfolgt somit kein Nachtrag in die Bayerische Denkmalliste (siehe Anlage 4).
Die derzeit vorliegenden Pläne sind zur konkreten Festlegung der
möglichen Beeinträchtigungen der naturschutzrechtlichen Belange seitens des
Ordnungsamtes noch nicht ausreichend und sollen in einem förmlichen
bauordnungsrechtlichen Verfahren beurteilt werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Bauherrn - auf Grundlage der Planvariante 3 - einen Bauantrag einzureichen.
Bezüglich des Wasserrechts (u. a. Hochwassergefahr), des Naturschutzes und des
Immissionsschutzes sind die Bauantragsunterlagen vorher mit dem Ordnungsamt
abzustimmen. Planungen, die über den Altbestand hinausgehen, sind dabei
nicht genehmigungsfähig.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 0: Lageplan mit Luftbild
Anlage 1: Planvariante 1
Anlage 2: Planvariante 2
Anlage 3: Planvariante 3
Anlage 4: Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege