Der Bauausschuss stimmt der Ablöse der Stellplatzverpflichtung zu.
Der Antragsteller beabsichtigt die Sanierung und
Nutzungsänderung des entlang der Schirmstraße verlaufenden Baudenkmals.
Gleichzeitig ist die Sanierung und Aufstockung des an der nordwestlichen
Grundstücksgrenze befindlichen Gebäudes geplant.
Durch die Sanierung und Umgestaltung entsteht ein Mehrbedarf von 2 Kfz-Stellplätzen, welche weder auf dem Baugrundstück noch in der Nähe nachgewiesen werden können.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Die Stadtplanung, Bauaufsicht sowie die Untere Denkmalschutzbehörde befürworten jedoch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in den bestehenden Gebäuden ohne zusätzliche Flächenversiegelung.
Die Sanierung trägt insbesondere zur langfristigen Sicherung und Erhalts des Denkmals und des Mischgebietscharakters bei.
Der Antragsteller beantragt daher, die 2 Stellplätze ablösen zu dürfen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan