1.
Das Finanzreferat wird
ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2020 vorgesehenen Kreditaufnahmen
a) für den
Haushalt der Stadt Fürth in Höhe von 13.500.000 €
b) für das
Sondervermögen „Gewerbepark Hardhöhe-West“ von 0 €
nach Maßgabe der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der
Regierung von Mittelfranken bei Bedarf zu tätigen.
Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69
GO) erstreckt sich die Ermächtigung
a) für den
Haushalt der Stadt Fürth auf einen Betrag von 3.250.000 €
Über die Kreditaufnahme im Einzelfall ist dem Stadtrat zu
berichten.
2.
Das Finanzreferat
wird ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2020 vorgesehenen
Kassenkreditaufnahmen
a) für den Haushalt der Stadt Fürth
in Höhe von 40.000.000 €
b) für das Sondervermögen Städtisches
Altenpflegeheim in Höhe von 1.750.000 €
c) für das Sondervermögen
Gebäudewirtschaft Fürth in Höhe von 500.000 €
d)
für das Sondervermögen „Gewerbepark Hardhöhe-West“ in Höhe von 1.000.000 €
bei Bedarf zu tätigen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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