Betreff
Mittelfristige Finanzplanung 2019-2023
Vorlage
Rf. II/0219/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

1. Der Stadtrat stimmt dem vorgelegten Finanzplan 2019-2023 grundsätzlich zu. Das Finanzreferat wird ermächtigt, den Finanzplan an die Veränderungen anzupassen, die sich aus den Haushaltsberatungen 2020 ergeben. Der so veränderte Finanzplan stellt die Anlage zum Haushaltsplan 2020 gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-Kameralistik dar.

 

2. Sollten sich die Einnahmen und Ausgaben günstiger als im Haushaltsplan 2020 entwickeln, so sind die Verbesserungen zu nutzen, um

 

·         die für 2020 vorgesehene Tilgung des Trägerdarlehens nicht in voller Höhe in Anspruch zu nehmen,

 

·         Rücklagen weiter aufzubauen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1/ Erläuterung zur Mittelfristigen Finanzplanung 2019-2023

2/ Mittelfristige Finanzplanung (MFP) 2019-2023