Der Bauausschuss stimmt der Ablösung der Stellplatzverpflichtung zu.
Der Antragsteller beabsichtigt den Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken an dem denkmalgeschützten Gebäude.
Durch die Herstellung des Wohnraumes entsteht ein Stellplatzmehrbedarf von 1 Kfz.-Stellplatz, der weder auf dem Grundstück (keine Durchfahrt vorhanden), noch in der Nähe des Anwesens nachgewiesen werden kann.
Die Zustimmung durch das Straßenverkehrsamt wurde auf Grund des erhöhten Parkdrucks versagt.
Die Stadtplanung, Bauaufsicht sowie die Untere Denkmalschutzbehörde befürworten die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im bestehenden Gebäude ohne zusätzliche Flächenversiegelung.
Der Antragsteller beantragt daher, den Stellplatz ablösen zu dürfen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan