1. Den Ausführungen des Baureferates wird zugestimmt.
2. Dem Bauvorhaben und den damit verbunden notwendigen Abweichungen bezüglich der Abstandsflächen gem. BayBO wird zugestimmt.
Für den
Bereich zwischen der Sperberstraße und dem Kirchenweg wurde im Baureferat ein
Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern und
Reihenhäusern eingereicht. Diese werden mittels einer, durch den Bauträger neu
zu schaffenden Straße und deren Verlängerung mit einem Fußweg erschlossen. Die
Straße beginnt höhengleich am Kirchenweg und endet in der Mitte des zu
bebauenden Areals mit einer Wendekehre. Von hier aus führt dann ein Fußweg zur
Sperberstraße, der dort wieder höhengleich anbindet. Im Zuge der Errichtung
dieser Verkehrsflächen sind insbesondere im mittleren Bereich
Geländemodellierungen (Abgrabungen) mit entsprechenden Stützmauer (max. 1,35 m)
zu den Nachbargrundstücken geplant.
Hierzu soll ein entsprechender Erschließungsvertrag geschlossen werden.
Für dieses
Areal liegt kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor. Auf Grund der
umgebenden Bebauung ist der Antrag aus städtebaulicher Sicht gem. §34
Baugesetzbuch (BauGB) „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb im Zusammenhang
bebauter Ortsteile“ zu beurteilen“.
Das Bauvorhaben wurde bereits
mehrfach beraten. Der Bauantrag wurde zuletzt im Bauausschuss am 04.03.19
vorgelegt (Planunterlagen s.A.).
Der Bau- u. Werkausschuss hat damals folgendes beschlossen:
„Der Bau- und Werkausschuss stimmt der
Reduzierung auf jeweils 3 Reihenhäuser und dem durchgängigen Fußweg zu.
Der Bau- und Werkausschuss stimmt mehrheitlich der Variante mit
Mehrfamilienhäusern, jedoch ohne das
zweigeschossige Zwischenbauteil zu.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob bei Entfall des Zwischenbauteils
die Abstandsflächenproblematik gelöst werden kann.“
Durch den Bauwerber wurden nun
entsprechend geänderte Pläne vorgelegt (s.A.).
Hierbei befinden sich nun 9 Reihenhäuser sowie 4 Mehrfamilienhäuser als
Einzelbaukörper (ohne Zwischenbauteile) auf dem Grundstück. Hierdurch konnte
das Maß der baulichen Nutzung gegenüber den Plänen zum BWA 04.03.19 nochmals
reduziert werden.
Bei der gem. dem Beschluss des BWA durch die Bauaufsicht durchgeführten Prüfung
der Abstandsflächen gem. BayBO wurde festgestellt, dass die Abstandsflächen an
mehreren Stellen nicht eingehalten werden (s.A.) und für diese Bereiche eine
Abweichung erforderlich ist.
Entsprechende Abweichungsanträge wurden im Zusammenhang mit dem Bauantrag
vorgelegt und durch die Bauaufsicht geprüft.
Nach Abschluss der Prüfung der Abweichungsanträge und des Sachverhalts ist die
Erteilung der Abweichungen als zulässig anzusehen.
Aufgrund der
Novelle der BayBO von 2018, weist die Verwaltung, auch nach Rücksprache mit dem
Rechtsamt vorsorglich darauf hin, dass die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema
der Abweichungen zu unterschiedlichen Beurteilungen kommt.
Seitens des Baureferates wird noch auf die Stellungnahme der unteren
Naturschutzbehörde (OA/U) vom 29.11.19 zum vorliegenden Bauantrag hingewiesen.
In dieser wird festgestellt, dass das vorliegende Bebauungskonzept bezogen auf
den Baumerhalt nicht wünschenswert ist.
Wie vom OA/U
weiter ausgeführt bestimmt, entsprechend der Baumschutzverordnung letztendlich
aber das zulässige Maß der baulichen Nutzung und das Ausmaß der
Geländemodellierung, wie deutlich der Verlust an Grünstrukturen im Bereich des
Grundstückes ausfällt.
Unter Berücksichtigung des bestehende Baurecht gem. § 34 BauGB ist von einer
Zulässigkeit des beantragten Vorhabens auszugehen, so dass entsprechend der
Anzahl und der Stammumfängen der zur fällenden Bäume entsprechende
Ersatzpflanzungen fällig werden.
Als Ersatz für den zur Beseitigung vorgesehenen Baumbestand sind 36 Ersatzpflanzungen
notwendig.
Gemäß dem Freiflächengestaltungsplan werden 26 Ersatzpflanzungen auf dem
Grundstück durchgeführt. Für die restlichen 10 Bäume, die nicht auf dem
Grundstück gepflanzt werden können, ist eine Ausgleichszahlung in Höhe von
10.680,00 € zu leisten.
Sofern sich der betroffene Baumbestand auf benachbarten Grundstücken befindet
ist neben der Befreiung von der Baumschutzverordnung auch noch die
privatrechtliche Zustimmung der Eigentümer zu den geforderten Maßnahmen
notwendig ansonsten kann das Vorhaben nicht umgesetzt werden.
Rückschnitte und Eingriffe in die Wurzelbereiche sind dabei von zertifizierten
Baumpflegern/-innen fachlich zu begleiten und zu dokumentieren.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen wird somit dem Bauvorhaben und den damit verbunden notwendigen Abweichungen bezüglich der Abstandsflächen gem. BayBO zugestimmt
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1. Lageplan aus BWA 04.03.19
Anlage 2. Ansichten Mehrfamilienhäuser mit Zwischenbaukörper aus BWA 04.03 19
Anlage 3 Ansichten der Reihenhäuser aus BWA 04.03.19
Anlage 4 Freiflächengestaltungsplan
Anlage 5 Ansichten Mehrfamilienhäuser ohne Zwischenbaukörper
Anlage 6 Ansichten Reihenhäuser
Anlage 7 Abstandsflächenplan
Anlage 8 Begründung zur Abweichung bei den Abstandsflächen