Für Bau- und Werkausschuss
am 11.12.2019:
Die Vorlage von Referat V wird
zur Kenntnis genommen.
Die Anfragen und Anträge zum Meierskeller / der Stollenanlage in der Jakob-Henle-Straße der Freien Wähler können aufgrund mangelnder Zugänglichkeit und Vorkenntnisse nur teilweise beantwortet werden.
Anfragen:
Zu 1)
Der Meierskeller ist seit 1825 bekannt. Aufgrund dessen existieren über den Keller auch verschiedene Grundrisspläne. Man versuchte durch Überlappung der verschiedenen Einzelpläne einen annähernd übereinstimmenden Lageplan zu kreieren. Die nachfolgende Begehung, sowie die zusätzlichen Erkundungsbohrungen bestätigten den bekannten Verlauf der Kelleranlage.
Der aktuellste Stand, der seitens der Stadt Fürth bekannt ist, stammt aus 2018 und wurde vom Ingenieurbüro Pedall erstellt, basierend auf den vorgenannten Erkenntnissen (siehe Anlage 2: Arbeitsskizze 26-04-18.pdf).
Zu 2)
Es bestehen mehrere Abmauerungen. Welcher Bereich 1929 abgemauert wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Sichtbare Abmauerungen wurden berücksichtigt.
Zu 3)
Gemäß den Ausführungen des IB Pedall wird geschätzt, dass sich im Stollen noch ca. 80 – 120 m3 Faulschlamm befinden.
Zu 4)
Das IB Pedall hat auf der Grundlage von Grundwasseruntersuchungen festgestellt, dass keine Hinweise auf eine Verlagerung von Schadstoffen aus dem Stollen in das Grundwasser bestehen. Nach Auffassung des IB Pedall sollten die Wässer zunächst für ein weiteres Jahr im Abstand von 6 Monaten beprobt werden und dann in Abhängigkeit von den Ergebnissen eine erneute Bewertung erfolgen. Eine Bergung des Schlammes ist, aufgrund der Tiefenlage des Stollens, der Materialeigenschaften und des verwinkelten Verlaufes, sehr aufwändig. Ein einfaches Öffnen des Stollens mit schwerem Aushubgerät zur Bergung ist Aufgrund des stark bebauten Umfeldes ausgeschlossen. Es bliebe das Schaffen eines zweiten horizontalen Zuganges durch bergtechnisches Auffahren und das händische oder halbmechanische Ausräumen des Stollens. Der Faulschlamm müsste dann wahrscheinlich mechanisch entwässert werden. Er kann vermutlich nicht deponiert werden und müsste deshalb thermisch verwertet werden.
Die von IB Pedall geschätzten Kosten in Höhe von bis zu einem niedrigen 6-stelligen Betrag erscheinen der Fachdienststelle etwas zu optimistisch. Die Erfahrungen zeigen, dass die thermische Verwertung derzeit sehr teuer ist. Das horizontale Auffahren des Stollens erscheint auch sehr kostenträchtig. Es kann deshalb durchaus von einem höheren 6-stelligen Betrag ausgegangen werden.
Zu 5)
Bei den „früheren Projekten“ handelt es sich um vorausgegangene Probenahmen des Faulschlammes. Die Ergebnisse können in dem Gutachten unter Ziff. 2.3 nachgelesen werden.
„2.3 Altlast,
Fäkalschlamm, Stollenwässer
Die Erstreckung des
erkundeten Stollens, als auch die Menge und Zusammensetzung der belasteten
Schlamms und Wassers, wurden im Zuge der früheren Projekte ermittelt und
mitgeteilt.
Auf der ehemaligen
Schwimmschicht, zum Zeitpunkt der Befahrung die Oberfläche der Schlamm bzw.
Morastschicht des Fäkalschlamms, befanden sich verschiedene Krankenhausabfälle.
Darunter auch Spritzen bzw. lnjektionsnadeln. An den Wänden und auch an der
Decke hängen Reste von eingespülten Abfällen. Diese zeugen von ehemals
erhöhten bzw. stärker schwankenden Wasserständen.
Die Wasserprobe aus
dem Stollen zeigte, dass für die BTEX (428 µg/I) der Stufe-2-Wert des LfW-Mbl.
3.8/1 überschritten wurde, womit eine Gefährdung für den Wirkungspfad BdenGrundwasser
nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Stufe-1-Werte werden für den anorganischen
Parameter Zink und die organischen Parameter MKW, PAK (Naphthaline) und Benzol
überschritten.
Die Schlammprobe
enthielt hohe Organikanteile > DK III (Glühverlust: 51,3 Ma.-% TS, TOC: 28
Ma.-%) .
Bei Bewertung der
Schlammprobe nach dem LfW-Mbl. 3.8/1 wird der Hilfswert 1 für EOX, PAK, Blei,
Kupfer und Zink überschritten, die Löslichkeitsuntersuchungen zeigen
Stufe-1-Wert Überschreitungen für Barium. Eine Untersuchung der PAK im
Säuleneluat wurde nicht durchgeführt. Eine Gefährdung des Wirkungspfads
Boden-Grundwasser konnte zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.
Um eine Gefährdung
über den Wirkungspfad Boden-Grundwasser zu untersuchen sind weitere
Untersuchungen notwendig. Es wurden 2 Grundwassermessstellen gebohrt.“
Zu 6)
Hierzu bestehen keine Erkenntnisse.
Zu 7)
Hierzu bestehen keine Erkenntnisse.
Anträge:
Zu 1)
Gutachten von Herrn Heck bezgl. des Meierskellers sind Ref. V nicht bekannt.
Es sind zwei Publikationen von (bzw. mit) Herrn Heck, sowie ein Protokoll bekannt, um die es sich aber vermutlich nicht handelt.
- „Unterirdisches Kulturerbe - Historsiche Keller, Sharing Heritage 2018, Publikation“
- „Publikation: Vom Erdstall zum Keller zur Burganlage, Der Heilige Berg Niederbayerns“
- „Protokoll der Besprechung zum Bau des Bez.klinikums in Fürth am 19.07.2016“
Zu 1, 2 und 3)
Die angeforderten Unterlagen liegen dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vor. Es wird empfohlen, sich bezgl. einer Einsicht mit dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz in Verbindung zu setzen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Antrag_Freie_Wähler_Fürth_Nr_AG-Ö-1356-2019
Anlage 2: Arbeitsskizze 26-04-18.pdf