Betreff
Vorlage zu Anträge und Anfragen der Stadtratsgruppe Freien Wähler Fürth vom 30.10.2019 - Thema Meierskeller-Stollenanlage bzw. Jakob-Henle-Straße Antragsnummer: AG-Ö/1356/2019
Vorlage
TfA/0313/2019
Art
Beschlussvorlage - SB

Für Bau- und Werkausschuss am 11.12.2019:

Die Vorlage von Referat V wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Anfragen und Anträge zum Meierskeller / der Stollenanlage in der Jakob-Henle-Straße der Freien Wähler können aufgrund mangelnder Zugänglichkeit und Vorkenntnisse nur teilweise beantwortet werden.

 

Anfragen:

 

Zu 1)

Der Meierskeller ist seit 1825 bekannt. Aufgrund dessen existieren über den Keller auch verschiedene Grundrisspläne. Man versuchte durch Überlappung der verschiedenen Einzelpläne einen annähernd übereinstimmenden Lageplan zu kreieren. Die nachfolgende Begehung, sowie die zusätzlichen Erkundungsbohrungen bestätigten den bekannten Verlauf der Kelleranlage.

 

Der aktuellste Stand, der seitens der Stadt Fürth bekannt ist, stammt aus 2018 und wurde vom Ingenieurbüro Pedall erstellt, basierend auf den vorgenannten Erkenntnissen (siehe Anlage 2: Arbeitsskizze 26-04-18.pdf).

 

 

 

Zu 2)

Es bestehen mehrere Abmauerungen. Welcher Bereich 1929 abgemauert wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Sichtbare Abmauerungen wurden berücksichtigt.

 

Zu 3)

Gemäß den Ausführungen des IB Pedall wird geschätzt, dass sich im Stollen noch ca. 80 – 120 m3 Faulschlamm befinden.

 

Zu 4)

Das IB Pedall hat auf der Grundlage von Grundwasseruntersuchungen festgestellt, dass keine Hinweise auf eine Verlagerung von Schadstoffen aus dem Stollen in das Grundwasser bestehen. Nach Auffassung des IB Pedall sollten die Wässer zunächst für ein weiteres Jahr im Abstand von 6 Monaten beprobt werden und dann in Abhängigkeit von den Ergebnissen eine erneute Bewertung erfolgen. Eine Bergung des Schlammes ist, aufgrund der Tiefenlage des Stollens, der Materialeigenschaften und des verwinkelten Verlaufes, sehr aufwändig. Ein einfaches Öffnen des Stollens mit schwerem Aushubgerät zur Bergung ist Aufgrund des stark bebauten Umfeldes ausgeschlossen. Es bliebe das Schaffen eines zweiten horizontalen Zuganges durch bergtechnisches Auffahren und das händische oder halbmechanische Ausräumen des Stollens. Der Faulschlamm müsste dann wahrscheinlich mechanisch entwässert werden. Er kann vermutlich nicht deponiert werden und müsste deshalb thermisch verwertet werden.

Die von IB Pedall geschätzten Kosten in Höhe von bis zu einem niedrigen 6-stelligen Betrag erscheinen der Fachdienststelle etwas zu optimistisch. Die Erfahrungen zeigen, dass die thermische Verwertung derzeit sehr teuer ist. Das horizontale Auffahren des Stollens erscheint auch sehr kostenträchtig. Es kann deshalb durchaus von einem höheren 6-stelligen Betrag ausgegangen werden.

 

Zu 5)

Bei den „früheren Projekten“ handelt es sich um vorausgegangene Probenahmen des Faulschlammes. Die Ergebnisse können in dem Gutachten unter Ziff. 2.3 nachgelesen werden.

 

2.3 Altlast, Fäkalschlamm, Stollenwässer

Die Erstreckung des erkundeten Stollens, als auch die Menge und Zusammensetzung der belas­teten Schlamms und Wassers, wurden im Zuge der früheren Projekte ermittelt und mitgeteilt.

Auf der ehemaligen Schwimmschicht, zum Zeitpunkt der Befahrung die Oberfläche der Schlamm bzw. Morastschicht des Fäkalschlamms, befanden sich verschiedene Krankenhausabfälle. Da­runter auch Spritzen bzw. lnjektionsnadeln. An den Wänden und auch an der Decke hängen Res­te von eingespülten Abfällen. Diese zeugen von ehemals erhöhten bzw. stärker schwankenden Wasserständen.

Die Wasserprobe aus dem Stollen zeigte, dass für die BTEX (428 µg/I) der Stufe-2-Wert des LfW-Mbl. 3.8/1 überschritten wurde, womit eine Gefährdung für den Wirkungspfad Bden­Grundwasser nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Stufe-1-Werte werden für den anorgani­schen Parameter Zink und die organischen Parameter MKW, PAK (Naphthaline) und Benzol überschritten.

Die Schlammprobe enthielt hohe Organikanteile > DK III (Glühverlust: 51,3 Ma.-% TS, TOC: 28 Ma.-%) .

Bei Bewertung der Schlammprobe nach dem LfW-Mbl. 3.8/1 wird der Hilfswert 1 für EOX, PAK, Blei, Kupfer und Zink überschritten, die Löslichkeitsuntersuchungen zeigen Stufe-1-Wert Über­schreitungen für Barium. Eine Untersuchung der PAK im Säuleneluat wurde nicht durchgeführt. Eine Gefährdung des Wirkungspfads Boden-Grundwasser konnte zu diesem Zeitpunkt nicht aus­geschlossen werden.

Um eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden-Grundwasser zu untersuchen sind weitere Untersuchungen notwendig. Es wurden 2 Grundwassermessstellen gebohrt.“

 

 

Zu 6)

Hierzu bestehen keine Erkenntnisse.

 

Zu 7)

Hierzu bestehen keine Erkenntnisse.

 

 

Anträge:

 

Zu 1) 

Gutachten von Herrn Heck bezgl. des Meierskellers sind Ref. V nicht bekannt.

Es sind zwei Publikationen von (bzw. mit) Herrn Heck, sowie ein Protokoll bekannt, um die es sich aber vermutlich nicht handelt.

-              „Unterirdisches Kulturerbe - Historsiche Keller, Sharing Heritage 2018, Publikation“

-              „Publikation: Vom Erdstall zum Keller zur Burganlage, Der Heilige Berg Niederbayerns“

-              „Protokoll der Besprechung zum Bau des Bez.klinikums in Fürth am 19.07.2016“

 

Zu 1, 2 und 3)

Die angeforderten Unterlagen liegen dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz vor. Es wird empfohlen, sich bezgl. einer Einsicht mit dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz in Verbindung zu setzen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Antrag_Freie_Wähler_Fürth_Nr_AG-Ö-1356-2019

Anlage 2: Arbeitsskizze 26-04-18.pdf