1. Den Ausführungen und Abwägungsvorschlägen des Baureferates wird beigetreten.
2. Der Bau- und Werkausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 288, 1. Änderung sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (mit Anlagen).
3. Der Bau- und Werkausschuss beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (und die innerstädtischen Dienststellen) davon zu benachrichtigen.
bisherige Beratungsfolge |
Sitzungstermin |
Abstimmungsergebnis |
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einst. |
mit
Mehrheit |
Ja- Stimmen |
Nein- Stimmen |
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angen. |
abgel. |
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1 |
Bau- und Werkausschuss |
19.03.2014 |
X |
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2 |
Stadtrat |
30.04.2014 |
X |
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3 |
Bau- und Werkausschuss Konkretisierungsbeschluss |
04.05.2016 |
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Nachdem die Fa. NORMA
Lebensmittelfilialbetrieb GmbH & Co. KG ihre Unternehmenszentrale in das
Gewerbegebiet Hardhöhe verlagert hat, sollen die Altstandorte des Unternehmens in anderer Form weitergenutzt
werden. Im Zuge dieser Verlagerung soll auch der Standort westlich der
Hansastraße im Planbereich der 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 288 als Wohnstandort folgegenutzt werden.
Der Planbereich liegt im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 288, der den
betreffenden Bereich derzeit als Mischgebiet und als Gewerbegebiet im Sinne der
Baunutzungsverordnung festsetzt.
Um die geordnete
städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, wird der seit dem 30.08.1974
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 288 in dem betreffenden Teilbereich
geändert.
Zielsetzung der Neufestsetzung des Plangebietes hinsichtlich
der Art der baulichen Nutzung ist ein allgemeines Wohngebiet im Sinne der
Baunutzungsverordnung. Diese Entwicklung
entspricht der Ausweisung im Flächennutzungsplan, der die Grundstücke als
Wohnbaufläche darstellt.
Für das Grundstück des Bestandsgebäudes Hansastraße Nr. 5
erfolgt eine Festsetzung als Mischgebiet.
Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen, sind
aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen zur Abschirmung des Verkehrslärms
erforderlich.
Mit Beschluss vom 30.04.2014 hat der Fürther Stadtrat das
Satzungsverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288 eingeleitet.
Am 04.05.2016 hat der Bau- und Werkausschuss die
Weiterführung des eingeleiteten Bauleitplanverfahrens auf der Grundlage eines
städtebaulichen Konzeptes des Evangelischen Siedlungswerkes (ESW) beschlossen
(Konkretisierungsbeschluss). Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, wurde
gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 22.06.2016 im Amtsblatt Nr. 12 der Stadt Fürth
ortsüblich bekannt gemacht.
Das Bebauungskonzept sieht die Errichtung von insgesamt 45
Eigenheimen mit 2 Doppelhaushälften und 43 Reihenhäusern vor. Die
Reihenhauszeilen setzen sich aus drei bis max. sieben Einheiten zusammen. Alle
Gebäude sollen zweigeschossig (Vollgeschosse) mit Flachdach errichtet werden.
Jedem Gebäude ist ein eigenes Grundstück mit Eingangsbereich und Garten
zugewiesen. Die Flächen für PKW-Stellplätze bzw. Carports werden auf separaten
Grundstücken entlang der internen Erschließungsstraßen bereitgestellt.
Die verkehrliche Erschließung des Vorhabens wird über die
Hansastraße und eine Ringstraße im Gebietsinneren, die als verkehrsberuhigter
Bereich ausgebaut wird, erfolgen.
Im Rahmen des weiteren
Verfahrens müssen noch vertragliche Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag
zwischen ESW und der Stadt vereinbart werden.
Die vorgezogene
Behördenbeteiligung („Scoping“) nach § 4 Abs.1 BauGB wurde in der Zeit vom
22.06.2016 bis zum 10.08.2016 durchgeführt.
Eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 11.07.2016
bis zum 10.08.2016 durchgeführt. Ergänzend wurde hierzu am 18.07.2016 ein
Erörterungstermin durchgeführt.
Die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
fand in der Zeit vom 01.08.2019 bis zum 09.09.2019 statt.
Die im Rahmen der beiden Behördenbeteiligungen und der
Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger sind in
Einzelabwägungen behandelt worden und liegen als Anlage bei. Auf eine
Kurzversion wurde wegen der Komplexität der Abwägung verzichtet.
Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 288
(einschließlich Begründung mit Umweltbericht) soll nun gebilligt und dessen
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die ortsübliche
Bekanntmachung zu veranlassen und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange davon zu benachrichtigen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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BP_288_03_A_Planblatt vom 05.12.2019
BP_288_03_B.0_Begründung mit Umweltbericht vom 05.12.2019 mit folgenden Anlagen:
BP_288_03_B.1_Baumbestandsplan, Stand 02.05.2017
BP_288_03_B.2_saP, Bericht vom 11.10.2016
BP_288_03_B.3_saP Umsetzung Bericht vom 02.08.2018
BP_288_03_B.4_Schallschutzgutachten, Bericht Nr. 1702/2216B vom 11.09.2017
BP_288_03_B.5_Altlastenuntersuchung Nr. 1, Bericht vom 11.11.2013
BP_288_03_B.6_Altlastenuntersuchung Nr. 2, Bericht vom 29.07.2014
BP_288_03_B.7_Stellungnahme zur Erforderlichkeit umweltgutachterlicher Leistungen, Stellungnahme vom 05.04.2017
BP_288_03_B.8_Überflutungsprüfung, Erläuterung vom 09.11.2017
BP_288_03_C_Einzelabwägungen TöB nach § 4.1 BauGB
BP_288_03_D_Einzelabwägungen TöB nach § 4.2 BauGB
BP_288_03_E_Einzelabwägungen Bürger nach § 3.1 BauGB