Der Bau- und Werksausschuss stimmt dem Vorschlag
Vorschlag A
Vorschlag B
Vorschlag C
zu.
Die seit ca. 150 Jahren bestehende Traditionsgaststätte "Zum Kirschbaum" hatte eine Freischankfläche von ca. 160m² mit 23 Tischen und 95 Stühlen beantragt.
Hierfür wären 17 notwendige Stellplätze erforderlich. Mangels Nachweis wurde der Antrag im Rahmen der Fiktion gem. Art. 64 BayBO erledigt.
Somit ist auch die gaststättenrechtliche Duldung der Freischankfläche obsolet.
Daher wurde die Bauaufsicht beauftragt, Möglichkeiten der
Stellplatznachweisführung zu eruieren:
Vorschlag A, seitens der Bauaufsicht muss aufgrund der Stellplatzsatzung im Rahmen der Gleichbehandlung dieser Vorschlag favorisiert werden:
Nachweis auf den angrenzenden unbebauten Grundstücken 357/11 und 357/16 desselben Grundstückseigentümers von Unterfürberger Str. 105 mit dinglicher Sicherung.
Ein Nachweis wäre ggf. mit Schallschutzmaßnahmen möglich.
Vorschlag B:
Ablösung der 17 Stellplätze gemäß § 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Fürth in Höhe von 136.000€ (17x8.000€)
Vorschlag C (Vorschlag aus der Politik):
Abweichung gemäß § 6 der Stellplatzsatzung der Stadt Fürth i.V.m. Art. 63 BayBO
aufgrund Errichtung einer Freischankfläche für eine Traditionsgaststätte.
Diese Traditionsgaststätten werden durch den Freistaat Bayern explizit gefördert und somit wäre die Abweichung gerechtfertigt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Luftbild
Lageplan mit und ohne FNP
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