Der Bauausschuss stimmt der Verpflichtung der Stellplatzablöse für die 9 Kfz-Stellplätze und 7 Abstellplätze für Fahrräder zu.
Zur Feststellung der tatsächlichen Nutzung wurde durch den
neuen Eigentümer des denkmalgeschützten Gebäudes eine Bestandsaufnahme
vorgenommen. Dabei wurden gegenüber den früheren Nutzungen Grundrissänderungen
festgestellt und die Mietflächen wurden bereits seit Jahren einer anderen
Nutzung zugewiesen.
Gegenwärtig wird das Gebäude mit 3 Arztpraxen, 1 Fußpflegepraxis, 1 physiotherapeutische Praxis, 1 Büro, 1 Apotheke, 1 Laden sowie zu Wohnzwecken genutzt.
Durch die beantragten Nutzungsänderungen wurde ein Stellplatzmehrbedarf für 9 Kfz-Stellplätze und 7 Abstellplätze für Fahrräder errechnet, welche weder auf dem Grundstück, noch in der Nähe hergestellt werden können.
Das Straßenverkehrsamt lehnt die Ablösung der Stellplätze aufgrund des Parkdrucks ab.
Zum Erhalt der hochwertigen Gewerbe- und Wohnflächen in der vorhandenen Kubatur wird jedoch die Ablösung der Stellplätze seitens des Stadtplanungsamtes, der Bauaufsicht sowie durch die Untere Denkmalschutzbehörde befürwortet.
Der Antragssteller bittet daher um Ablöse der Stellplätze
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Lageplan