Betreff
Vorlage zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.11.2019 - Barrierefreiheit des Südausgangs am Fürther Hauptbahnhof
Vorlage
TfA/0314/2019
Art
Beschlussvorlage - AL

Kenntnisnahme


In Beantwortung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.11.2019 – Barrierefreiheit des Südausgangs am Fürther Hauptbahnhof -  teilt das Tiefbauamt folgendes mit:

 

Das Bauwerk befindet sich ab dem Gittertor in der Unterführung in der Unterhaltslast des Tiefbauamtes.

Die Reinigung ist im Aufgabenbereich der VAG und fremdvergeben.

 

Bezüglich der Barrierefreiheit wurden die Bestandspläne geprüft. Die Prüfung kam zu dem Ergebnis:

 

Die Rampe zur Ludwigstraße entspricht mit einer Lauflänge von ca. 16,85 m und einer Neigung von ca. 9,77 % nicht den Anforderungen der Barrierefreiheit gem. DIN 18040-3/-1 bzw. 18024-1: Notwendig wären eine maximale Neigung von 6 % sowie nach maximal 6 m Länge ein Podest von mindestens 1,50 m Länge. Außerdem sind im Bereich des Aufganges (Treppe und Rampe) keine Bodenindikatoren (DIN 32984) vorhanden.

 

Eine Barrierefreiheit ist also nicht gegeben und zumindest hinsichtlich der Rampenkonstruktion (Neigungen/Podeste) auch nicht einfach herzustellen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: