Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis von der Vorlage der Verwaltung und beschließt eine rückwirkende Gebührenkalkulation im Herbst 2020.
Die Stadt Fürth veranlagt bisher für die
Straßenreinigung des gesamten Straßenraumes 5,00 € pro Frontmeter und Jahr.
Dieser Gebührensatz basiert auf einer Gebührenkalkulation von 2016 und endet am
31.03.2020.
Für die Erstellung der neuen Kalkulation wurde vom Tiefbauamt
wieder der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt. Seitens
des BKPV wurde mitgeteilt, dass zurzeit kein Personal für die Erstellung der
Kalkulation zur Verfügung steht.
Die Neukalkulation der
Straßenreinigungsgebühren erfolgt im Herbst 2020 rückwirkend zum 01.04.2020.
Für die Straßenreinigung sollen
kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene
Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Da gemäß § 3 der
Straßenreinigungssatzung Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen
die Kosten nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG). Nach Art. 8 Abs. 6
Satz 1 KAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen
Zeitraum berücksichtigt werden. Der Bemessungszeitraum soll aber höchstens vier
Jahre umfassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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