Betreff
Satzung für die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr; Gebührenkalkulation zum 01.04.2020
Vorlage
TfA/0317/2020
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis von der Vorlage der Verwaltung und beschließt eine rückwirkende Gebührenkalkulation im Herbst 2020. 


Die Stadt Fürth veranlagt bisher für die Straßenreinigung des gesamten Straßenraumes 5,00 € pro Frontmeter und Jahr. Dieser Gebührensatz basiert auf einer Gebührenkalkulation von 2016 und endet am 31.03.2020.

 

Für die Erstellung der neuen Kalkulation wurde vom Tiefbauamt wieder der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt. Seitens des BKPV wurde mitgeteilt, dass zurzeit kein Personal für die Erstellung der Kalkulation zur Verfügung steht.

Die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren erfolgt im Herbst 2020 rückwirkend zum 01.04.2020.

 

Für die Straßenreinigung sollen kostendeckende, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bemessene Benutzungsgebühren erhoben werden (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG). Da gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung Benutzungszwang besteht, soll das Gebührenaufkommen die Kosten nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 2 Satz 2 KAG). Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden. Der Bemessungszeitraum soll aber höchstens vier Jahre umfassen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: