Betreff
Vorlage zum Ergänzungsantrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung des Stadtrates am 18.12.2019 zu TOP 4 Klimaschutzstadt Fürth – Positionsbestimmung 2020
Vorlage
OA/0389/2020
Aktenzeichen
III/OA/U-K-1
Art
Beschlussvorlage - SB

Neue kommunale Ziele zur Treibhausgasreduzierung werden erst im Rahmen der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts für die Stadt Fürth entwickelt und festgelegt.


Die Verwaltung nimmt zum Ergänzungsantrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.12.2019 wie folgt Stellung.

Zu Punkt 1:

 

Beim Wärmebedarf entfallen gemäß den Feststellungen im Energienutzungsplan (ENP) nur 4 % auf kommunale Einrichtungen, beim Stromverbrauch sind es 7 %. Dies ist den nachfolgenden Abbildungen aus dem ENP zu entnehmen. Nur diese Anteile können die Stadtverwaltung und auch der Stadtrat unmittelbar beeinflussen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Umgekehrt folgt daraus, dass 96 % des Wärmebedarfs und 93 % des Stromverbrauchs eben nicht direkt beeinflussbar sind, da sie auf die privaten Haushalte und auf Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie entfallen. Die Festlegung ambitionierter, aber zugleich realistischer Ziele zur Reduktion der CO2 - bzw. THG-Emissionen in diesem Bereich setzt aus Sicht der Verwaltung die Erarbeitung des vom Stadtrat bereits beauftragten Integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) unter Einbindung der Stadtgesellschaft voraus. Der Maßnahmenkatalog des Energienutzungsplanes soll dabei in das IKSK einfließen, soweit die Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgesetzt sind.

 

Zu Punkt 2:
Über die von der Stadt und der infra bereits durchgeführten bzw. konkret geplanten Maßnahmen, den Verkehr umweltfreundlicher zu gestalten, wurde bereits im Rahmen der Positionsbestimmung 2020 berichtet. Darüber hinaus gehende konkrete Potentiale zur Reduktion der CO2 - bzw. THG-Emissionen im Verkehrsbereich sollen ebenfalls im Rahmen der Erstellung des IKSK ermittelt und auf dieser Grundlage dann ambitionierte, aber zugleich realistische Einsparungsziele definiert werden.

 

Zu Punkt 3:

An der Umsetzung des ENP wird – entsprechend des Auftrags des Stadtrats in der Sitzung vom 24.07.2019 – bereits gearbeitet. OA (Federführung) steht insoweit im Austausch mit GWF und infra. Gesprächsgrundlage sind alle im ENP aufgeführten Maßnahmen, die in Anlage 1 zusammengefasst dargestellt sind. Es wird der derzeitige Sachstand erfasst sowie das weitere Vorgehen diskutiert und eventuelle Priorisierungen vorgenommen. Auch mit dem Fördergeber wurde bereits Kontakt aufgenommen, z. B. bzgl. einer möglicherweise geförderten Umsetzungsbegleitung.

 

Wie vom Stadtrat ebenfalls in der Sitzung am 24.07.2019 beschlossen, wird dem Umweltausschuss regelmäßig über die Ergebnisse berichtet.

 

Fazit:

 

Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, derzeit keine neuen Ziele für die Reduktion der Treibhausgase zu beschließen. Es sollte stattdessen die Erstellung des IKSK abgewartet werden. Dieses wird in einem partizipativen Prozess unter Einbeziehung von gesellschaftlichen Gruppierungen, Verbänden und der Öffentlichkeit erstellt und erfasst – im Gegensatz zum ENP – alle klimarelevanten Bereiche im Zeitraum bis 2035. In diesem Rahmen werden realistische Einsparungspotentiale und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung erarbeitet. Es bildet damit die Grundlage für eine fundierte Entscheidung des Stadtrates zu den Klimaschutzzielen der Stadt Fürth.

 

Es ist vorgesehen, für die Erstellung des IKSK zwei Klimaschutzmanager/-innen einzustellen. Diese Stellen sind derzeit - unter Vorbehalt der noch ausstehenden Förderzusage vom Projektträger Jülich (ptj) - ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 31.01.2020.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Maßnahmenkatalog Energienutzungsplan (Anlage 1)

Maßnahmenblatt Klimaschutzkonzepte (Anlage 2)