Neue kommunale Ziele zur Treibhausgasreduzierung werden erst im Rahmen der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts für die Stadt Fürth entwickelt und festgelegt.
Die Verwaltung nimmt zum Ergänzungsantrag der Stadtratsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 18.12.2019 wie folgt Stellung.
Zu Punkt 1:
Beim Wärmebedarf entfallen gemäß den Feststellungen im
Energienutzungsplan (ENP) nur 4 % auf kommunale Einrichtungen, beim
Stromverbrauch sind es 7 %. Dies ist den nachfolgenden Abbildungen aus dem ENP
zu entnehmen. Nur diese Anteile können die Stadtverwaltung und auch der
Stadtrat unmittelbar beeinflussen.
Umgekehrt folgt daraus, dass 96 % des Wärmebedarfs und 93 % des
Stromverbrauchs eben nicht direkt beeinflussbar sind, da sie auf die privaten
Haushalte und auf Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie entfallen. Die
Festlegung ambitionierter, aber zugleich realistischer Ziele zur Reduktion der
CO2 - bzw. THG-Emissionen in diesem Bereich setzt aus Sicht der
Verwaltung die Erarbeitung des vom Stadtrat bereits beauftragten Integrierten
Klimaschutzkonzepts (IKSK) unter Einbindung der Stadtgesellschaft voraus. Der
Maßnahmenkatalog des Energienutzungsplanes soll dabei in das IKSK einfließen,
soweit die Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgesetzt sind.
Zu Punkt 2:
Über die von der Stadt und der infra bereits durchgeführten bzw. konkret
geplanten Maßnahmen, den Verkehr umweltfreundlicher zu gestalten, wurde bereits
im Rahmen der Positionsbestimmung 2020 berichtet. Darüber hinaus gehende
konkrete Potentiale zur Reduktion der CO2 - bzw. THG-Emissionen im
Verkehrsbereich sollen ebenfalls im Rahmen der Erstellung des IKSK ermittelt
und auf dieser Grundlage dann ambitionierte, aber zugleich realistische
Einsparungsziele definiert werden.
Zu Punkt 3:
An der Umsetzung des ENP wird – entsprechend des Auftrags des
Stadtrats in der Sitzung vom 24.07.2019 – bereits gearbeitet. OA (Federführung)
steht insoweit im Austausch mit GWF und infra. Gesprächsgrundlage sind alle im
ENP aufgeführten Maßnahmen, die in Anlage 1 zusammengefasst dargestellt sind.
Es wird der derzeitige Sachstand erfasst sowie das weitere Vorgehen diskutiert
und eventuelle Priorisierungen vorgenommen. Auch mit dem Fördergeber wurde
bereits Kontakt aufgenommen, z. B. bzgl. einer möglicherweise geförderten
Umsetzungsbegleitung.
Wie vom Stadtrat ebenfalls in der Sitzung am 24.07.2019 beschlossen,
wird dem Umweltausschuss regelmäßig über die Ergebnisse berichtet.
Fazit:
Es wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, derzeit keine neuen
Ziele für die Reduktion der Treibhausgase zu beschließen. Es sollte stattdessen
die Erstellung des IKSK abgewartet werden. Dieses wird in einem partizipativen
Prozess unter Einbeziehung von gesellschaftlichen Gruppierungen, Verbänden und
der Öffentlichkeit erstellt und erfasst – im Gegensatz zum ENP – alle
klimarelevanten Bereiche im Zeitraum bis 2035. In diesem Rahmen werden
realistische Einsparungspotentiale und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung
erarbeitet. Es bildet damit die Grundlage für eine fundierte Entscheidung des
Stadtrates zu den Klimaschutzzielen der Stadt Fürth.
Es ist vorgesehen, für die Erstellung des IKSK zwei Klimaschutzmanager/-innen einzustellen. Diese Stellen sind derzeit - unter Vorbehalt der noch ausstehenden Förderzusage vom Projektträger Jülich (ptj) - ausgeschrieben. Bewerbungsschluss ist der 31.01.2020.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Maßnahmenkatalog Energienutzungsplan (Anlage 1)
Maßnahmenblatt Klimaschutzkonzepte (Anlage 2)