Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 04.03.2020 werden beschlossen.


1. Johannes-Götz-Weg

„Als Ortsstraße wird eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 35/4 Gem. Dambach (Johannes-Götz-Weg) gewidmet.“

 

(Ein weiteres Stück der Straße wurde fertiggestellt und kann gewidmet werden.)

 

2. Hardstraße – 4 Stichstraßen

„Vier als Eigentümerweg gewidmete Teilflächen des Grundstückes Fl.Nr. 1468/96 Gem. Fürth werden zur Ortsstraße aufgestuft (Hardstraße – 4 Stichstraßen).“

 

(Eigene Feststellung bei Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Umstufung aufgrund veränderter Verkehrsbedeutung.)

 

3. Zoppoter Straße – 4 Stichstraßen

„Vier als Eigentümerweg gewidmete Teilflächen des Grundstückes Fl.Nr. 1345 Gem. Fürth werden zur Ortsstraße aufgestuft (Zoppoter Straße – 4 Stichstraßen).“

 

(Eigene Feststellung bei Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Umstufung aufgrund veränderter Verkehrsbedeutung.)

 

 

Bei den Punkten 4 und 5 handelt es sich um die Wiedervorlage aus der Vorlage zum Bau- und Werkausschuss vom 15.01.2020:

 

4. Verbindungsweg zwischen Soldner- und Siemensstraße

Der bisher als beschränkt-öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Gehweg“ gewidmete Weg ist bereits seit ca. 13 Jahren durch Beschilderung dem Radverkehr und auch als Zufahrt zu den Stellplätzen „Komotauer Str. 37 – 43 freigegeben.

 

Die Zufahrt gewährleistet die Erschließung von 7 Stellplätzen auf dem Privatgrundstück neben dem Weg. Diese Stellfläche hat die Stadt Fürth vor ca. 13 Jahren für notwendige Grundstücke bezüglich der U-Bahn-Maßnahmen mit einer großen Wohnungseigentümergemeinschaft getauscht. Bestandteil des Tauschvertrags ist eine Vereinbarung, dass die Stellplätze über den Fuß- und Radweg von der Soldnerstraße her erschlossen sind. Vom SVA wurde daraufhin 2007 die entsprechende Beschilderung veranlasst.

 

Mit folgendem Beschlusstextvorschlag soll die Widmungsbeschränkung der bereits seit ca. 13 Jahren bestehenden Beschilderung angepasst werden.

 

Für den Beschluss ist weiterhin die Planvorlage mit Datum vom 15.01.2020 maßgeblich:

 

Beschlusstextvorschlag:

„Für den als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmeten Weg auf Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1401/388 und 1401/281 Gem. Fürth wird die Widmungsbeschränkung von „Gehweg“ auf „Gehweg, Radfahrer frei, Zufahrt zu den Stellplätzen Komotauer Str. 37-43 frei“ erweitert (Verbindungsweg zwischen Soldner- und Siemensstraße).“

 

5. William-Townley-Weg

Sachverhalt:

Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 283/85 Gem. Ronhof soll eine Widmungsbeschränkung erhalten.

Die Beschlussfassung darüber wurde vom Bau- und Werkausschuss am 15.01.2020 zurückgestellt. Es sollten weitere Prüfungen seitens der Verwaltung erfolgen.

Prüfungsergebnis vom 29.01.2020:

Der befestigte Raum auf dem Grundstück Fl.Nr. 283/85 Gem. Ronhof ist nur ca. 1,9 m breit, der Rest ist unbefestigt.

Nach den Nummern 8-23 zu § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) soll die lichte Breite (=befestigter Verkehrsraum für einspurige Fahrräder mit seitlichem Sicherheitsraum) bei gemeinsamen Geh- und Radwegen innerorts in der Regel durchgehend mindestens 2,5 m betragen.

 

Aufgrund der tatsächlichen Beschaffenheit des Weges ist nur die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ möglich.

 

Für folgenden Beschlusstextvorschlag ist weiterhin die Planvorlage mit Datum vom 15.01.2020 maßgeblich:

„Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 283/85 Gem. Ronhof erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (William-Townley-Weg).“


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


5 Anlagen werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.